Gestaltungsplan Burgau

Special-use plan · Flawil

Document

Number
2005-7964
Kind
Special-use plan
Commune
Flawil
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jun 2, 2005
In force since
Jun 2, 2005

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

n ..

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

des Kantons St.Gallen

Gemeinderat 9230 Flawil

2. Juni 2005

Gemeinde Flawil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: > Gestaltungsplan Burgau Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1400.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung G-Flaw Geneh GP Burgau ThB 1663

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Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Plan mit besonderen Vorschriften

flawil.ch

AUFGEHOBEN

26. Juni 2009

M 1:500

Gestaltungsplan Burgau Vom Gemeinderat erlassen am

DerGemeindepräsi

Öffentlich auf£

30. März 2i

pis 28. April 2005_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ „2 2905

Vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen

Strittmatter Partner AG

T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch | [email protected]

S:\D0kumente\ZB05\717\002\Arbeits0rdner\GPL_Burgau_2A.dwg, Wo-ckr

. März 2005

Besondere Bauvorschriften

Festlegungen

III

BVo Umgrenzung Plangebiet

I.

Allgemeine Bestimmungen

Art.i

Art. 1 1

Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich.

Baubereich Hauptbauten

Art. 3 1

2

Firsthöhe m. ü. M. Traufhöhe m. ü. M. Höhe EG OK. FBm.ü.M.

Art. 3 1

der Gemeinde Flawil.

Baubereich "Veranda"

Art. 3 3

3

Die beiliegenden Pläne des Architekturbüro Paul Knill, Herisau vom 8. Juni 2004, revidiert

Erschliessungsstrassen und -wege

Die Zu- und Wegfahrt sowie Ein- und Ausfahrt zur Parkgarage erfolgen an den bezeichneten

Stellen. Dies private Zufahrtsstrasse hat eine maximale Breite von 3.2 m aufzuweisen und ist als Schotterweg auszuführen.

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes

Zwischen den bezeichneten Richtungspunkten ist eine Fusswegverbindung von mindestens 1.5 m Breite zu erstellen und im Grundbuch als öffentliches Durchgangsrecht einzutragen.

3

An der bezeichneten Stelle ist ein Zugang zur Parkgarage zu erstellen.

15. März 2005 sind für die Beurteilung von Baugesuchen wegleitend.

Art. 8

Art. 2 Baubereich Nebenbauten

Art. 7 Geltungsbereich / Verbindlichkeit

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum

Erschliessungsvorschriften

Zweck

1

Autoabstellplätze

Die Parkierung für die Baubereiche A und B erfolgt in einer zusammengefassten Parkgarage und

Art. 4

Der Gestaltungsplan bezweckt eine vorzügliche Gestaltung und Einordnung von Neubauten im

kann im Baubereich C im Gebäude liegen.

Baubereich unterirdische Bauten

Art. 5

geschützten Ortsbild sowie einer guten Gestaltung der Aussenräume im Weiler Burgau.

2

Firstrichtung

Art. 6 3

II

Zu- und Wegfahrt

Art. 7 1

Art. 3

plätzen nicht gestattet. Die Besucherparkplätze sind ihrem Zweck entsprechend frei zu halten. Bebauungsvorschriften Baubereich Hauptbauten

Die Begrenzung der Hauptbauten erfolgt anhand der angegebenen Abgrenzung der Baufelder

Ein- und Ausfahrt Tiefgarage

Zufahrtsstrasse Richtungspunkt Fussgängerverbindung

Abgesehen von den bezeichneten zwei Besucherparkplätzen ist die Anordnung von Aussenpark­

IV

Umgebungsvorschriften

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Art. 9 Freihaltebereich

Art. 7 1

und den Höhenkoten für den First, die Traufe und Oberkant Erdgeschoss fertig Boden. Die Baufelder

Der Freihaltebereich ist als offene Fläche zu gestalten. Die Landnutzung und Bepflanzung hat auf

Art. 7 1

müssen ausgefüllt werden. Gegenüber den Abgrenzungen der Baubereiche und Höhen besteht

die bäuerliche geprägte Siedlungsstruktur Rücksicht zu nehmen. Die Anordnung von trennenden

gegen innen ein Gestaltungsspielraum von 0.20 m.

Elementen wie massiven Zäunen und Hecken sowie von Bauten ist nicht gestattet. Die Abtrennung

Art. 7 2

Eine Nutzung des Dachgeschosses für anrechenbare Wohnflächen ist ausgeschlossen, soweit

einzelner Grundstücke mit leichten und lichtdurchlässigen Zäunen ist zulässig.

diese nicht über Fenster der Giebelfassaden belichtet werden können.

Zugang Parkgarage

Art. 7 3

Besucherparkplatz

Art. 8 2

maximal 1.20 m über den Baubereich Hauptbauten ragen. Im Baubereich C ist die Anordnung von

An der bezeichneten Stelle ist ein Spielplatz zu erstellen. Die Realisation diesem Zweck entspre­

Art. 9

Veranden auf der Hälfte der Länge der Westfassade zulässig, die maximal 1.20 m über den Baube­

chenden Geräten und Einrichtungen ist gestattet soweit der offene Charakter des Freihaltebereichs

reich Hauptbauten ragen.

gewahrt werden kann.

3

Freihaltebereich

Spielplatz Markanter Einzelbaum

Im Baubereich „Veranda" können auf der Ebene des ersten Obergeschosses offene Veranden bis

Art. 10 1

Art. 10 2

2

Art. 4

Art. 11 1

Vorgärten Gielenstrasse

Art. 11 2

Art. 11 3

Vorplatz

Art. 12 1

Brunnen

Art. 12 2

An der bezeichneten Stelle ist ein markanter Laubbaum zu pflanzen.

Art. 11

mass bestimmt sich anhand der bezeichneten Baufelder und einer max. Gebäudehöhe von 2.6 m.

Privater Aussenraum

Die bezeichneten Flächen dienen als private Aussenräume zur Gartengestaltung. Kleinstbauten im Ausmass von Nebenbauten gemäss Artikel 4 BVo sind innerhalb den Baubereichen B und C zuge­

Art. 5 Befestigte Vorbereiche

Spielplatz

Baubereich Nebenbauten

An den bezeichneten Stellen können Nebenbauten mit Flachdächern realisiert werden. Das Aus­

Privater Aussenraum

Art. 10 Baubereich unterirdische Bauten

ordneten privaten Aussenräumen gestattet.

Unterirdische Bauten sind, abgesehen von den Baufeldern für Hauptbauten, nur im Baubereich für

2

unterirdische Bauten zulässig.

anzuordnen und gegenüber der Strasse abzugrenzen. 3

Art. 6 Gestaltung

Hauptbauten sind als einfach gestaltete Baukuben in zeitgemässer Formensprache auszuführen.

Entlang der Gielenstrasse sind im bezeichneten Bereich einheitlich gestaltete Vorgärten Innerhalb der bezeichneten Flächen ist der Aussenraum zwischen Gielenstrasse und Fassade

bzw. der Vorplatz zum Baubereich C als befestigte Platzfläche zu gestalten. Diese dienen auch der

Anlieferung.

Die Gestaltung der einzelnen Häuser hat pro Baufeld nach einheitlichem Konzept zu erfolgen. Die Gebäude mit Fassaden sind im Wesentlichen in Holz zu konstruieren. Die nördliche Giebel­ fassaden in den Baubereichen A und B weisen einen geschlossenen Charakter auf.

Information

3

Das Dach ist als geschlossene Fläche auszugestalten. Die angegebene Firstrichtung ist zu beach­

Art. 12 Vorplatz

Der bezeichnete Vorplatz ist als einheitlich gestaltete Fläche einzurichten. Der bestehende Brunnen ist auf diesem Platz neu zu setzen.

ten. Die Dachneigung ergibt sich aus den angegebenen Höhenkoten. Dacheinschnitte und Dachauf­

Bestehende Bauten

bauten sind ausgeschlossen. Die Belichtung des Kaltbereiches ist über transparente Dachziegel oder

V

mit Dachflächenfenstern in einer Grösse von maximal 0.4 m2 Fensterfläche pro Wohneinheit und

Art. 13

Gebäudeseite zulässig.

Der Überbauungsplan Burgau vom 7. September 2002 wird für den Geltungsbereich des Gestal­

4

Die Nebenbauten sind in einer einfachen Holzkonstruktion mit einem Flachdach auszuführen.

tungsplans aufgehoben.

5

Mit der Baueingabe ist ein detailliertes Färb- u. Materialkonzept zur Beurteilung einzureichen.

Schlussbestimmungen Aufhebung bisherigen Rechts