Gestaltungsplan St. Josefen

Special-use plan · Gaiserwald

Document

Number
1999-9061
Kind
Special-use plan
Commune
Gaiserwald
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jul 2, 1999
In force since
Jul 2, 1999

Map

3 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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Text

Genehmigungsverfügung

-

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

2. Juli 1999

Gemeinderat Gaiserwald 9030 Abtwil

VII 90 Gaiserwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -

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Gestaltungsplan St. Josefen

Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. lin Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26 01 des Gebührentarifs fur die Staatsund Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. l'200.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Le7r des Planungsamtes

G-Gaiserwald Genehmig bdbih 0174 19990702.doc

Plan

Besondere Vorschriften

Gaiserwald SG A.

Gestaltungsplan St.Josefen

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich/Verbindlichkeit

1 Der Gestaltungsplan St. Josefen besteht aus dem vorliegenden Plan mit den besonderen Vorschriften sowie aus folgenden Beilagenplänen: - Vorprojekt Architekt : Plan Nr. 292/1 vom 22.03.99

2 Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sowie nachfolgend keine andere Regelung getroffen wird, sind alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Elemente verbindlich, die übrigen Planelemente sowie die Beilagepläne gemäss Abs. 1 wegleitend.

M 1 : 200

3 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Gaiserwald vom 20. 12. 1996.

Vom Gemeinderat erlassen am :

Art. 2 w

Oeffentlich aufgelegt vom :

Der Gestaltungsplan bezweckt die Erstellung einer Gesamtüberbauung, die sich vorzüglich in das bestehende Ortsbild St.Josefen einfügt und soll die Grundlage für ein Projekt von hoher Qualität bilden.

7•

Vom Baudepartement des Kanton St.Gallen genehmigt am :

Zweck

2. Juli 1999

Mit Ermächtigung : Der Leiter des Planungsamtes :

Erschliessungsvorschriften

Art. 3 4828489190997 U7Uz7zUzUUUUP

Zufahrten

Die Zufahrt zur Trafostation muss lastwagengerecht ausgebildet werden.

000102000100000123000001482323482323482323480000

Art. 4 Parkplätze

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Gedeckte Autoabstellplätze dürfen ausschliesslich im Bereich der bezeichneten Grundfläche für Parkplatzüberdachung erstellt werden. Die Oberfläche offener Autoabstellplatz sind in wasserdurchlässiger Bauart zu erstellen.

535332535323480023234800232348232323230023000000

Überbauungs- und Gestaltungsvorschriften

Art. 5 Baukörper

l. Durch die Grundflächen für Hauptbauten, sowie die festgelegte Firsthöhe nach Art. 7 und der minimalen zulässigen Dachneigung gemäss Art. 8 werden die maximal zulässigen Baukuben bestimmt Daniel Helbling, dipi.Architekt HTL STV, Breitschachenstrasse 54, Postfach 164, 9032 Engelburg

Art. 6 525959

Geschosse

Unterhalb der bezeichneten Erdgeschosskoten (EG 1 + 2 = 621.83 / EG 3 + 4 = 621.30 m. ü.M.) liegende Geschosse gelten als Untergeschosse.

Art. 7 Gebäude- und Firsthöhen

Die Firsthöhe darf höchstens 10.50 m überden im Plan bezeichneten Erdgeschosskoten liegen.

Legende

Art. 8 Festlegungen

1.

2.

Umgrenzung Plangebiet

Grundfläche für Hauptbauten

3. 4.

Grundfläche für Parkplatzüberdachung und Wintergarten Abbruch

Fassaden- und Dachgestaltung

Die Fassaden- ünd Dachgestaltung hat nach den wegleitenden Plänen zu erfolgen. Maximal zwei verschiedene Materialen und Farben der Fassadenelemente dürfen verwendet werden und sind im Baubewilligungsverfahren festzulegen. Die zwei Bau­ körper sollen je eine Einheit bilden. Die Dächer sind als Satteldächer mit Neigungen von mind. 30 Grad AT zulässig. Dachflächenfenster sind zulässig. Die Gauben müssen in der Dachfläche einen untergeordneten Charakter aufweisen. Sie sind deutlich unterhalb der Firstlinie anzusetzen. Pro Hausteil darf auf der Südseite ein Dachflächenfenster von maximum 1.40 m2 Fenster­ fläche erstellt werden. Im nördlichen Gebäudeteil dürfen pro Hausteil höchstens drei Dachflächenfenster von maximal je 1.40 m2 Fensterfläche erstellt werden. Die Fenster müssen geordnet eingesetzt sein.

Grundfläche für unterirdische Bauten ( Schutzraum, Heizung )

Art. 9 Private Vorplätze

Der Heizenergiebedarf der Neubaute hat 20 % unterhalb des Zielwertes gemäss SIA Empfehlung 380/1, Energie im Hochbau (Ausgabe 1988) zu liegen.

Energie

Privater Aussenbereich innerhalb Waldabstand mit Bauverbot Privater Aussenbereich

Umgebungsvorschriften

Gartengestaltung durch Gemeinde

Art. 10 Privater Aussenbereich innerhalb des Waldabstandes

Kompostieranlage In diesem Bereich dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden.

K

Kehrichtsammelstelle

Art. 11 Gartengestaltung auf gemeindeeigenem Grundstück

In diesem Bereich wird die Gemeinde in Zusammenarbeit mit einem Gartenarchitekten und der kantonalen Denkmalpflege die Gartengestaltung planen und realisieren.

Hinweise Trafostation

Aenderung belebenden Rechtes Ortsmuseum

Art. 12 Ueberbauungsplan St.Josefen vom 17.02.83

bestehende Bauten 01010001020202000000002101030202

Oeffentliche Strasse

Auf lageverfahren nach Strassengesetz )

QL

X-:

Q)

Oeffentliches Gewässer

Waldabstand

EG Haus 1, 2

621.83 Kote OK F.Boden EG m.ü.M

EG Haus 3, 4

621.30 Kote OK F.Boden EG m.ü.M

£

Gewachsene Terrainhöhe

Der Ueberbauungsplan (Uep) St.Josefen vom 17. Febraur 1983 inklusive den besonderen Vorschriften wird für das umgrenzte Gestaltungsplangebiet aufgehoben.

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