Baulinienplan Ruhsitzbach, Oberstrasse bis Ruhsitzstrasse

Special-use plan · St. Gallen

Document

Number
2016-0162
Kind
Special-use plan
Commune
St. Gallen
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Mar 30, 2016
Approved
May 9, 2016
Published
Feb 8, 2016
In force since
Jun 1, 2016

Map

5 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

B audepartem ent. Amt für Raumentwicklung und Geomformation. Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen________________________ _________________ _

A-Post Stadtrat St. Gallen Rathaus

9 Mai 2016

9001 St. Gallen

Geschäft Nr. 16-2076 Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Show the full text

Baulinienplan Ruhsitzbach, Oberstrasse bis Ruhsitzstrasse

Unter dem Ruhsitzsteig (Gemeindeweg 2. Klasse) verläuft der weitgehend eingedolte Ruhsitzbach. Im Zusammenhang mit einer Neuüberbauung sollen der Gewässerraum nach Art. 41 a GSchV festgelegt und die Zugänglichkeit für den Unterhalt sichergestellt werden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1400.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

16-2076 / 476342_110934 476342,110934

Freundliche Crûsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie BD-RA. AREG-OP, TBA-Gewässer

16-2076 /4 7 6 3 4 2 _ 1 10934

Plan mit besonderen Vorschriften

Festlegungen

Baulinie Gewässerabstand für Bauten Baulinie Gewässerabstand für Bauten und Anlagen Bereich Unterhalt

Baulinienplan 1:500 Ruhsitzbach, Oberstrasse bis Ruhsitzstrasse

Besondere Vorschriften Bereich Unterhalt

Es sind nur Zufahrten für die angrenzenden Tiefgaragen sowie Anlagen für die öffentliche Wegverbindung von der Oberstrasse zur Ruhsitzstrasse zulässig. Die Zugänglichkeit für Unterhaltsarbeiten am Gewässer darf nicht weiter eingeschränkt werden.

gemäss Art, 23 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Verfahrenseinleitung Stadtrat Am: 26. Januar 2016

Der ßtadtprasident

Show the full text

Hinweise Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber

Gewässer offen

Öffentliche Auflage

Gewässer eingedolt

Vom: 08, Februar 2016 Bis: 09. März 2016

Gewässerraum gemäss Art. 41a GschV

Erlass Stadtrat

Beurteilung Gewässerraum Der Sladtprä^ident

Verzicht Beurteilung Gewässerraum Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Genehmigung Baudepartement Mit Ermächtigung: ------------------------Der Leiter des Amtes für Raumentwicklunj

irmation

Planung

ERR Raumplaner AG, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

+41 71 227 62 62

Ingenieur

Grünenfelder und Lorenz, Bauingenieur und Planer, Vadianstrasse 35, 9000 St. Gallen

+41 71 228 29 59

Stadtplanungsamt 14. Januar 2016