Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9

Special-use plan · St. Gallen

Document

Number
2019-0172
Kind
Special-use plan
Commune
St. Gallen
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Sep 24, 2019
Approved
Nov 22, 2019
Published
Aug 12, 2019
In force since
Jan 1, 2020

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement, AmlfürRaumentw¡cklung und Gæinformalion, LämmlisbrúnnenstÍasse 54. 9001 St.Gallen

A-Post

Stadtrat St. Gallen Poststrasse 28 9000 St. Gallen

22. November2019

Geschäft Nr. 19-8422 Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art.38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zu r Genehmigung ei ngereicht:

o Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9

inkl. Teilaufhebung Baulinienplan für das Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, der Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 8. Januar 1909

Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes:

Ausgangslage/Vorhaben Der Sondernutzungsplan umfasst die Liegenschaft Nr. C0081, welche der fünfgeschossigen Kernzone zugewiesen ist. Die Liegenschaft befindet sich zentral im Bleicheli-Quartier Sie ist mit dem ehemaligen italienischen Konsulat bebaut, welches durch einen Neubau ersetzt werden soll. Gemäss den besonderen Vorschriften bezweckt der Sondernutzungsplan die Erstellung eines Geschäftshauses mit einer höheren baulichen Nutzung und von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität als Ersatz der bestehenden Liegenschaft. lnnerhalb des Geltungsbereichs des Sondernutzungsplans Frongartenstrasse 9 wird der Baulinienplan für das Gebiet zwischen der Schreinereistrasse, der Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom B. Januar 1909 aufgehoben. Die Verfahrenseinleitung durch den Stadtrat erfolgte am 2. Juli 2019, die öffentliche Auflage wurde in der Zeit vom 12. August bis am 1 1 . September 2019 durchgeführt und am 24. September 2019 erliess der Stadtrat den Sondernutzungsplan. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

19-8/'22

113

Erwägungen

Die Enruägungen aus der Vorprüfung vom 7. November 2018 sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Der Teilstrassenplan "Frongartenstrasse 9" wurde gleichzeitig dem Tiefbauamt zur Genehmigung eingereicht. Die Verfügung des Tiefbauamts vom 7. November 2019 ist als Beilage angefügt. Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein; er kann folglich genehmigt werden.

Verfügung ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. I des Gesetzes über die Ven¡valtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürã VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgeküzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgeküzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeven¡valtung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation:

1. Der Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 wird genehmigt. 2. Der Baulinienplan für das Gebiet zwischen der Schreinereistrasse, der Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 8. Januar 1909 wird innerhalb des Perimeters des vorliegenden Erlasses aufgehoben. Die Gebühr für die vorliegende Vefügung beträgt Fr. 1'060.- (Anteil AFU Fr. 210.-)

3. 4. Die Gesamtgebühr für sämtliche Verfügungen beträgt Fr. 1'400.-. Aufteilung der Gebühr: Sondernutzungsplan

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt Teilstrassenplan Geschäft Nr. 1 6-51 77

Tiefbauamt

Fr. Fr.

210.--

Fr.

340.--

850.--

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Nt.47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.

19-8/'22

2t3

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

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Ralph Etter

Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan vom 7. November 2019

Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)

- Tiefbauamt - Rechtsdienst - Amt für Umwelt - Recht und UVP

19-B/22

3/3

Plan

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(C4766)

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Umgrenzung Plangebiet

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Grundfläche Untergeschosse

(2)

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Grundfläche Hauptbauten 2 Vollgeschosse

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Grundfläche Hauptbauten 6 Vollgeschosse

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C0096

C0117

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C4779

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st.gallen

Festlegungen

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Grundfläche Hauptbauten 7 Vollgeschosse

Sondernutzungsplan Frongartenstrasse9 1:500 1106

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inklusive Teilaufhebung des bestehenden Baulinienplans Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 08. Januar 1909

Bereich publikumsorientierte Nutzung im Erdgeschoss

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Umgebungsfläche publikumsorientierte Nutzung

|

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Umgebungsfläche private Nutzung

Zweck: Besondere Bauweise gemäss Art. 25 Planungs- und Baugesetz vom 05. Juli 2016

Verfahrenseinleitung Stadtrat

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C0693HF O'

C0104 Der Stadtpräsiden

©

Oberirdischer Parkplatz

VA

zu_ Wegfahrt Autolift/Tiefgarage

>

Gebäudezugang

>

Zugang publikumsorientierte Nutzung

OT

o

Am: 2. Juli 2019

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Hinweise

| Öffentlich aufgelegt Vom: 12. August 2019

max. Gebäudehöhe in m ü.M.

GH 692.80

~~| eg 672.75

Bis am: 11. September 2019

•

C0082

Bauten bestehend, gemäss AV-Daten Kote EG in m ü.M.

Höhenreferenzpunkt in m ü.M.

Rückbau bestehende Gebäude © Erlass Stadtrat

C0080

C0085

Am: 24. September 2019

%

cP.

C0078

C0077 (04749).

04329 Genehmigung Amt für Raumentwicklung + Geoinformation

Am:

2 2. NOV. 2019

Der Amtsleiter

C3674

Planung

Gemperli Stauffacher Architektur GmbH, Rittmeyerstrasse 15, 9014 St.Gallen

+41 71 272 26 26

Architektur

Harry Gugger Studio Ltd, Luftgässlein 4, 4051 Basel

+41 61 225 55 85

Stadtplanung

15. März 2019

C3675

C4061 Amtliche Vermessung LV95: Stand 21.06.2018, Geomatik und Vermessung Stadt St.Gallen \\ X -C9 - — " '

Zweirad Parkplätze

besondere Vorschriften

Irstgallen Besondere Vorsch riften zum Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 inklusive Teilaufhebung des bestehenden Baulinienplans Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 08. Januar 1909

Zweck: Besondere Bauweise gemäss Att.25 Planungs- und Baugesetz vom 05. Juli 2016

Verfah rensei nleitun g Stadtrat

Am:2. Juli 2019

Der Stadtpräs

lm Namen des Stadtrates: Der Stadtschrei

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öffentlich aufgelegt Vom: 1 2. August 201 9

Bis am: 11. September 2019

Erlass Stadtrat Am:24. September 2019

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lm Namen des Stadtrates: Der Stadtsch

qN

Genehmigung Amt für Raumentwicklung + Geoinformation

Am: 22, mu. 2g1g

Der Amtsleiter

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Planung

Gemperli Stauffacher Architektur GmbH, Rittmeyerstrasse 15, 9014 St.Gallen

+41 71 2722626

Architektur

Harry Gugger Studio Ltd, Luftgässlein 4, 4051 Basel

+41 61 225 5585

Stadtplanung 15. März2019

Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften

A.

Allgemeines

Art. I

Geltungsbereich 1

Die folgenden Bestimmungen gelten für das im Sondernutzungsplan

umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons St.Gallen und der Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO). 2

Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Plan 1:500, den Besonderen

Vorschriften und den Beilageplänen Nr. 01 bis 15. 3

All" in der Legende des Sondernutzungsplanes 1:500 als Festlegung bezeichneten Planelemente sowie die Besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne sind richtungsgebend.

Art. 2 Zweck

Der Sondernutzungsplan bezweckt die Erstellung eines Geschäftshauses von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität und den Ersatz der bestehenden Liegenschaft Frongartenstrasse 9.

B

Erschliessung und Parkierung

Art. 3 Erschliessung

1

Die Erschliessung hat hofseitig zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt über die Frongartenstrasse ist sowohl ftir die Tiefgarage als auch für den oberirdischen Parkplatz nicht zulässig und ist mit baulichen Massnahmen zu verhindern. 2

Die Erschliessung für den Langsamverkehr erfolgt ab der Frongartenstrasse

3

Ir R"hr"n des Baubewilligungsverfahrens ist ein Mobilitätskonzept

einzureichen.

Art. 4 Parkierung

1

Die Parkierung für Autos ist in der Tiefgarage anzuordnen. Es dürfen maximal

l0 Abstellplätze erstellt werden, davon ist mindestens einer behinderten-

gerecht auszugestalten. 2

An d"r. im Plan bezeichneten Stelle ist ein oberirdischer Parkplatz zulässig.

3

Für. d"s Abstellen von Zweirädern ist genügend Raum bereit zu stellen. Die

Anzahl der erforderlichen Abstellplätze ist im Baubewilligu ngsverfahren festzulegen.

2

Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften

C.

Bebauung und Nutzung

Art. 5 Grundfläche Hauptbauten

1

Die Grundfläche Hauptbauten und Untergeschosse legen Lage und Stellung sowie die maximale zulässige horizontale Ausdehnung des Gebäudes fest. 2

D¡" Höh"nausdehnung der einzelnen Teilbereiche der Grundfläche Hauptbauten wird durch die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse sowie die maximale Gebäudehöhe (GH) in m ü.M. geregelt. 3

T"rr""""n- und Dachabschlüsse können eine in die Fassade integrierte Brüstung von max. 100 cm Höhe aufweisen.

4

Unterschreitungen der Grundflächen- und Höhenangaben sind zulässig, sofern dadurch die architektonische und städtebaulich hohe Qualität gewahrt wird. 5

Art. 6 M¡t Ausnahme von Vordächern sind keine Vor- und Anbauten zulässig

Erdgeschoss Bereich publikumsorientierte Nutzung lm Erdgeschoss ist im Bereich publikumsorientierte Nutzung nur eine entsprechende N utzung gestattet.

D.

Gestaltung

Art. 7 Architektonische Gestaltung

1

Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Fassadenstruktur, Materialwahl und Farbgebung eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. 2

E" i"t eine hochwertige Fassadengestaltung zu realisieren. Die Fassadenverkleidung ist in mineralischem Aufbau auszuführen, fassadengliedernde Elemente wie Gesimse oder Fenstereinfassungen müssen mural ausgebildet werden. Die Fenster sind aussenseitig in Holz oder Metall auszuführen. Mit d"r Baugesuch ist ein Konzept zur Materialisierung und Farbgebung inkl. Fassadenschnitt 1:20 durch relevante Bauteile vorzulegen. Mit der Baubewilligung kann eine Bemusterung 1:1 verlangt werden.

3

4

Das Erdgeschoss hat eine lichte Raumhöhe von mindestens 3.0 Metern aufzuweisen.

3

Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften

Art. 8 Dachgestaltung

1

Sartli"h" Dächer sind als Flachdêicher auszubilden. Nicht dem Aufenthalt dienende Dachfl¿ichen sind extensiv zu begrünen. 2

Technisch oder betrieblich erforderliche Dachaufbauten oder Anlagen sind zusammenzufassen und haben sich gut in die Dachgestaltung einzufügen. Elemente von Photovoltaikanlagen haben sich gut in die Dachgestaltung einzufügen, sie dürfen die Fassadenbrüstung nicht überragen. 3

Ein" Terrassennutzung ist im 6. Obergeschoss zulässig.

4

Oberlichter sind zulässig, sie haben sich gut in die Dachgestaltung einzufügen.

Art. 9 Umgebungsgestaltung

1

Die Umgebung ist so zu gestalten, dass eine gute Gestaltung und eine

Abstimmung auf die umliegenden Aussenräume erzielt wird. 2

Die Umgebungsfläche private Nutzung ist für Parkierung, Zufahrt und Anlieferu ng vorgesehen. 3

Die Umgebungsfläche publikumsorientierte Nutzung ist für Zugänge und für Aussenbereiche der publikumsorientierten Nutzung vorgesehen. 4

h Rahrnen des Baubewilligungsverfahrens ist ein detaillierter

Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.

E.

Sicherheit

Art. 10 Sicherheit

Für die Bereiche gemäss Aft.52 BO ist im Baubewilligungsverfahren ein Belichtungs- und Beleuchtungskonzept einzureichen.

F.

Energie / Okologie / Umwelt

Art. l1

Nachhaltigkeit 1

Die Bauten sind in nachhaltiger Bauweise zu erstellen. Massgebend sind die aktuellen Standards. Das entsprechende Konzept ist frühzeitig, spätestens aber mit der Baueingabe einzureichen. 2

Bei Neubauten ist, wenn möglich, eine Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen zu realisieren. Ein allfälliger Verzicht auf eine solche Anlage ist im Rahmen des Energiekonzeptes (Abs.1) darzulegen bzw. zu kompensieren. 3

ln d"n Tiefgaragen sind Vorbereitungen zu treffen, damit bei Bedarf Ladestationen für Elektrofahrzeuge ohne grossen baulichen Aufwand nachgerüstet werden können.

4

Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften

G.

Schlussbestimmungen

Àrt.12

Teilaufhobung bestehender Überbauungsplan Der vorliegende Sondernutzungsplan ersetzt innerhalb des Geltungsbereiches den bestehenden Baulinienplan Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 8. Januar|909.

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