Überbauungsplan Charlottengasse, 1. Änderung

Special-use plan · Mels

Document

Number
1995-3862
Kind
Special-use plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
May 10, 1995
Approved
Nov 21, 1995
Published
May 16, 1995
In force since
Nov 21, 1995

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03, Fax 071 21 39 60

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Gemeinderat 8887 Meis

21. November 1995

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Änderung des Überbauungsplanes Charlottengasse mit besonderen Vorschriften

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.--.

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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vier­ zehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

8tg. Dr. w. ix»gl Dr. W. Kägi Regierungsrat Beilage: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

NUB00930.DOC

Baudepartement Sekretariat

Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)

NUB00930.DOC

-2 -

Plan mit besonderen Vorschriften

1070

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K o p ie a

Kantonalbank

1082

FESTLEGUNGEN

Kanton St Gallen Gemeinde Meis

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Ueberbauungsplan Charlotten gasse

Art. 1 Geltungsbereich/Verbindlichkeit

- Der Ueberbauungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan umrandeten Gebietes. Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baureglementes. Der beigefügte Richtplan gilt als Richtlinie. (Ueberbauungs- und Umgebungsgestaltungskonzept).

Art. 2 Zweck

- Der Ueberbauungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich einwandfrei koordinerte Gesamtlösung. Im Speziellen wurde eine gute Trennung zwischen Wohn- und Gewerbe­ nutzung angestrebt. Durch die Stellung der Gebäude werden Lärm­ immissionen der Charlottengasse bestmöglichst abgeschirmt.

Art. 3 Erschliessung

- In das Ueberbauungsgebiet darf nur an den im Situationsplan bezeichneten Bereichen ein- und ausgefahren werden. - Die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage muss an der bezeichneten Stelle erfolgen. - Die Zu- und Wegfahrt für die Anlieferung muss über die im Plan eingezeichneten Einfahrten erfolgen. - Für Gewerbe und Besucher sind an der im Situationsplan be­ zeichneten Stelle oberirdisch 8 Besucherparkplätze zu erstellen. - Mit Ausnahme der Besucher-Parkplätze sind alle erforderlichen Autoabstellplätze in der Tiefgarage untergebracht. - An den bezeichneten Stellen sind eine hinreichende Anzahl Container vorzusehen. Die Containerstandorte sind mit einem Sichtschutz zu umranden.

Zu- und Wegfahrt Besucher Anlieferung Baubereich max. 4 Vollgeschosse Baubereich max. 3 Vollgeschosse Spielplatz Freihaltegebiet

1 : 5o o

Besucherparkplätze Hochstammbäume Container

Vom Gemeinderat erlassen am ] o, Mai 1995 Der Gemeindammann :

Der Gemeinderatsschreiber LEGENDE . k

Oeffentlich aufgelegt '

vom

16. Mai 1995

bis 14. Juni 1995

Verbundsteine

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A

Art. 4 Bereich reduzierter Gebäudeabstand

und Verbindungssteg (Art.4 Abs.3 bes. V

Vom Bau département des Kantons St Galten genehmigt am 21. Nov. 1995

Umfang Tiefgarage Zum Abbruch vorgesehene Verkehrsflächen Teer Verkehrsflächen Verbundsteine 5

Heizungsanlage - Für die ganze Ueberbauung ist eine zentrale gemeinsame Heiz­ anlage zu erstellen

Art

6

Et a ppiemna - Vor Beginn der 1. Bauetappe sind die Gebäude Versicherungsnummern 123/124 abzubrechen - Vor Beginn der 2. Bauetappe ist das Gebäude Versicherungsnummer 128 abzurechen.

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8887 Meis

081/723 73 28

max. Firsthöhe 16.50 m 14.00 m

Art

Art. 7 D D bnuNO schlEqel

m a x . Gebäudehöhe 13.00 m 10.50 m

- Auf den im Situaticnsplan bezeichneten Bereich kann der Gebäudeabstand bis auf minimal 2.50 m. reduziert werden, sofern die entsprechenden Fassadenabschnitte keine Fenster von Wehn-, Schlaf und Arbeitsräumen aufweisen und die feuerpolizeilichen Vorschrifen ein­ gehalten werden. In diesem Bereich ist zwischen den Gebäuden auch ein Verbindungssteg von max. 3.0 m. Breite zulässig. Die lichte Höhe des Durchganges hat 6 m . zu betragen.

Hinweise

Architektur+ Bauleitung

Bauvorschriften - Baubereich max. 4 Vollgeschosse max. 3 Vollgeschosse

- Im Baubereich max. 3 Vollgeschosse darf das EG nur gewerblich genutzt werden.

Der Vorsteher des Baudeparfementes :

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LEGENDE RICHTPLAN

Besondere Vorschriften

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Perimeter Baulinie Richtpunkt Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

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Mehrausnützuuno - Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und Art. 16 des Baureglementes entspricht, kann eine Mehrausnützung von max. 20 % gewährt werden.

Umgebungsges t a 1tu n g - An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist eine Spiel­ wiese in der dargestellten Grössenordnung vorzusehen. - An der im Situationsplan bezeichneten Stelle sind zwei hoch­ stämmige Bäume zu pflanzen. Für diese Bäume kommt der Strassenabstand nicht zu Anwendung.

Vollgeschoss Umfang Tiefgarage Hochs tammbäume Verkehrsflächen Teer Verkehrsflächen Verbundsteine Anlieferung Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Zu- und Wegfahrt Parkplätze

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