Überbauungsplan Rietbrühl, Nachtrag

Special-use plan · Mels

Document

Number
1998-3860
Kind
Special-use plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Aug 19, 1998
Approved
Nov 19, 1998
In force since
Nov 19, 1998

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 2 2 9 30 03, Fax 071 229 39 60

19. November 1998

Gemeinderat 8887 Meis

VII 38 Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Nachtrag zum Überbauungsplan Rietbrühl vom 5. 6.1996 Der Erlass ist materiellrechtlich recht- und zweckmässig. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist der Verzicht auf das ordentliche Verfahren vertretbar, weil das Baubewilligungsverfahren, unter Einschluss der vorliegenden Aenderungen, ebenfalls bereits durchgeführt wurde, keine Einsprachen eingingen und die Oeffentlichkeit aufgrund der Berichterstattung in den Medien hinreichend Kenntnis vom Verfahren hatte. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Lejterxles Planungsamtes

Dr. P/Flaad

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