Überbauungsplan Rietbrühl, 2. Änderung

Special-use plan · Mels

Document

Number
2000-3860
Kind
Special-use plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
May 26, 1999
Approved
Mar 22, 2000
Published
Jun 9, 1999
In force since
Mar 22, 2000

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

22. März 2000

Gemeinderat 8887 Meis.

VII 38 Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

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> Überbauungsplan Rietbrühl, Änderung der besonderen Vorschriften Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Art. 4 Abs. 2 besV ist - wie anlässlich der Besprechung vom 17. Februar 2000 dargelegt - re­ daktionell wie folgt zu bereinigen: „ In der Sammelgarage

total maximal 290 Parkplätze zu realisieren.“

Zudem muss Art. 4 Abs. 4 zweiter Satz besV (eingefügt bzw. geändert durch die früheren Ge­ nehmigungen, beinhaltend maximale Parkplatzzahlen von 270, 320 bzw. 470 Parkplätzen) er­ satzlos gestrichen werden., -

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VPR), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

BDTextaktuell.doc

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Baudepartement Plànungsami

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der des Planungsamtes

-l Dr

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie: Planungsamt

Rechtsabteilung AFU

BOTextaktuêll.doc

Flaad

I ,\

besondere Vorschriften

Gemeinde Kanton St. Gallen

Änderung Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Rietbrühl

Vom G em einderat erlassen am: Der Gemeinderatsschreiber:

Ö ffentliche Planauflage: -9 . JUNI 1999

—

-8. JULI 1999

Vom Baudepartem ent des Kantons St. Gallen genehmigt am:

; 2. MRZ. 2000

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Mit Ermächtigung Der Leiter des Planungsamtes:

Datum: 17. Mai 1999

EIGENMANN REY RIETMANN RAUMPLANER BSP

Nr. 78.1-03/1

KIRCHGASSE 16, 9004 ST. GALLEN, 071 222 07 03 KASERNENSTRASSE 39, 9102 HERISAU, 071 352 38 44

Gemeinde Mels - Überbauungsplan Rietbrühl - Änderung Besondere Vorschriften

Seite 2

Der Überbauungsplan Rietbrühl vom 5. Juni 1996 und 11. März 1998 wird wie folgt geändert:

durchgestrichen unterstrichen

Art. 4

= aufgehoben = neu, resp. ersetzt

Parkierung

1

. t'TKXV I v v x x l 2 In der Sammelgarage'sind bei Maximalausbau, gestützt auf die in Art. 7 festgelegten Nut­ zungsflächen, total mindestens 290 Parkplätze zu realisieren. Bei einer Reduktion der Bau­ masse, respektive der Nutzflächen kann die Parkplatzzahl im gleichen Verhältnis reduziert w erden. 3

Art. 7

Zulässige Nutzungen

1 Im Planungsgebiet sind mässig störende Gewerbebetriebe, Verkaufsflächen, Restaurations­ und Gastgewerbebetriebe (Hotel oder Motel) sowie Büros zulässig. Im Detail gliedern sich die zulässigen Nutzungen gemäss Richtplanprojekt wie folgt: -

Verkaufs- und Gewerbeflächen (exkl. Lager-, Neben- und Technikräume) Ausstellungsflächen Restaurant, Hotel oder Motel resp. Büroflächen

2

3 Bei den Verkaufsflächen darf der Anteil Lebensmittel maximal 14% betragen.

18. März 1999

3'820 m2 6'580 m 600 m