Baulinienplan Seezstrasse
Special-use plan · Mels
Document
- Number
- 2003-3860
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Mels
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Dec 18, 2001
- Approved
- Jun 13, 2003
- Published
- Jan 15, 2002
- In force since
- Jun 13, 2003
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Baudep-artweni t Rechtsebteüung
Gemeinderat Meis Rathaus 8887 Meis
13. Juni 2003 Beerb. Nr.
Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Baulinienplan 'Seezstrasse'
Der Erlass sieht Baulinien für eine Stichstrasse (Seezstrasse Ost) ab der Bahnhofstrasse vor. Mit einer zweiten Stichstrasse (Seezstrasse West) ab der Bachstrasse wäre eine direkte Ver bindung Bachstrasse - Bahnhofstrasse gegeben. Gegen diese durchgehende Verbindung ist noch ein Rechtsmittelverfahren hängig. Der vorliegende Abschnitt (Seezstrasse Ost) ist nicht mehr bestritten. Der Erlass kann daher grundsätzlich genehmigt werden. Bei einer durchge henden Strassenführung müsste jedoch der Strassenraum beim Zusammenschluss der Stich strasse Seezstrasse Ost und West auf einem rund 12 m langen Abschnitt breiter sein. Weil der abschliessende Entscheid über die durchgehende Strassenführung noch aussteht, ist die Ge nehmigung der Baulinie auf dem bezeichneten Abschnitt zurück zu stellen. Mit diesem Vorbe halt kann der Erlass genehmigt werden. Der Gemeinderat ist mit diesem Vorgehen einverstan den. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. Auf dem bezeichneten Abschnitt wird die Genehmi gung gemäss den Erwägungen zurückgestellt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-.
Meis Gen. BLP Seezstrasse EiT 1631
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
TStrauss
Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung
Meis Gen. BLP Seezstrasse EiT 1631
Plan
Politische Gemeinde Meis
Kanton St. Gallen
Baulinienplan Seezstrasse
N
Parzelle-Nr. 1110 w
Massstab 1:500 Vom Gemeinderat Meis erlassen am . \
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Der Gei
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Öffentlich aufgelegt vom
.
Der Gemeindepräsident
bis .
l .
deratsschreiber
t
® .
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am
2003
Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung SG.
Innerhalb des Geltungsbereiches dieses planes oder unmittelbar arWSnzend befindet sjéh kein Wald im Sinne der Waldgesetzgebung.
St.Gallen, den
Der/kantonsoberförster
entlieh aufgelegt vom ...........
bis
In Rechtskraft erwachsen am
Der Kantonsoberförster
26138
0 7 . 1 2 . 2 0 0 1 /R A