Baulinienplan Seezstrasse

Special-use plan · Mels

Document

Number
2003-3860
Kind
Special-use plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Dec 18, 2001
Approved
Jun 13, 2003
Published
Jan 15, 2002
In force since
Jun 13, 2003

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Baudep-artweni t Rechtsebteüung

Gemeinderat Meis Rathaus 8887 Meis

13. Juni 2003 Beerb. Nr.

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Baulinienplan 'Seezstrasse'

Der Erlass sieht Baulinien für eine Stichstrasse (Seezstrasse Ost) ab der Bahnhofstrasse vor. Mit einer zweiten Stichstrasse (Seezstrasse West) ab der Bachstrasse wäre eine direkte Ver­ bindung Bachstrasse - Bahnhofstrasse gegeben. Gegen diese durchgehende Verbindung ist noch ein Rechtsmittelverfahren hängig. Der vorliegende Abschnitt (Seezstrasse Ost) ist nicht mehr bestritten. Der Erlass kann daher grundsätzlich genehmigt werden. Bei einer durchge­ henden Strassenführung müsste jedoch der Strassenraum beim Zusammenschluss der Stich­ strasse Seezstrasse Ost und West auf einem rund 12 m langen Abschnitt breiter sein. Weil der abschliessende Entscheid über die durchgehende Strassenführung noch aussteht, ist die Ge­ nehmigung der Baulinie auf dem bezeichneten Abschnitt zurück zu stellen. Mit diesem Vorbe­ halt kann der Erlass genehmigt werden. Der Gemeinderat ist mit diesem Vorgehen einverstan­ den. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. Auf dem bezeichneten Abschnitt wird die Genehmi­ gung gemäss den Erwägungen zurückgestellt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-.

Meis Gen. BLP Seezstrasse EiT 1631

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

TStrauss

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung

Meis Gen. BLP Seezstrasse EiT 1631

Plan

Politische Gemeinde Meis

Kanton St. Gallen

Baulinienplan Seezstrasse

N

Parzelle-Nr. 1110 w

Massstab 1:500 Vom Gemeinderat Meis erlassen am . \

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Der Gei

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Öffentlich aufgelegt vom

.

Der Gemeindepräsident

bis .

l .

deratsschreiber

t

® .

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am

2003

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung SG.

Innerhalb des Geltungsbereiches dieses planes oder unmittelbar arWSnzend befindet sjéh kein Wald im Sinne der Waldgesetzgebung.

St.Gallen, den

Der/kantonsoberförster

entlieh aufgelegt vom ...........

bis

In Rechtskraft erwachsen am

Der Kantonsoberförster

26138

0 7 . 1 2 . 2 0 0 1 /R A