Überbauungsplan Charlottengasse, 2. Änderung

Special-use plan · Mels

Document

Number
2005-3860
Kind
Special-use plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
May 3, 2005
Approved
Jun 6, 2005
In force since
Jun 6, 2005

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Meis Rathaus 8887 Meis

6. Juni 2005

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Änderung Überbauungsplan 'Charlottengasse'

Der bestehende Überbauungsplan 'Charlottengasse' wurde am 7. März 1995 vom Baudepar­ tement genehmigt. Am 21. November 1995 genehmigte das Baudepartement eine erste Ände­ rung. Der Überbauungsplan soll nun wie folgt geändert werden: - Geringfügige Erweiterung des Baubereiches max. 4 Vollgeschosse gegen den Spielplatz Erweiterung der Freihaltefläche (Verkleinerung des Baubereiches max. 4 Vollgeschosse) - Änderung der Anordnung der Besucherparkplätze (Parkplatzanzahl bleibt gleich) Die Besonderen Vorschriften erfahren keine Änderung. Die Änderungen des Überbauungsplanes wurden am 3. Mai 2005 vom Gemeinderat erlassen. Die vorgesehenen Anpassungen sind von untergeordneter Bedeutung. Das schriftliche Einver­ ständnis der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Parzellen des Plangebietes so­ wie der unmittelbar davon angrenzenden Grundstücke liegt vor. Es werden keine öffentlichen Interessen berührt. In Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BauG wurde daher auf das Anzeige- und Auflageverfahren verzichtet. Der vorliegende Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.

Genehmigung Änderung UeP Charlottengasse

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

tlrStrauss Beilagen: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie: - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

Genehmigung Änderung UeP Charlottengasse

Plan mit besonderen Vorschriften

Kantonal b ank

a

Kantonal bank az

BZ

LEGENDE RICHTPLAN

Besondere Vorschriften

Kanton St. Gallen Gemeinde Meis

Art.

Anäeran

Perimeter Baulinie Richtpunkt Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

m m

Ueberbauungsplan Charlottengasse

Art.

Zu- und Wegfahrt Besucher Anlieferung Baubereich max. 4 Vollgeschosse Baubereich max. 3 Vollgeschosse

Art.

Spielplatz Freihaitegebiet

1 ; 5oo

Besucherparkplätze Hochstammbäume Container

Vom Gemeinderat erlassen am

0 3, M ai 2805 Der Gerieindanmonn :

jcjy

Bereich reduzierter Gebäudeabstand und Verbindungssteg. (Art.4 Abs.3 bes. V. )

Der Gerÿeinderatsschreiber LEGENDE

Aenderungen

Art. 4 Vereinfachtes Verfahren na ch Art. 32. Abs. 2 Bau G

Zusätzliche Freihaltefäche

1 Geltuncrsbereich/Verbindlichkeit - Der Ueberbauungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan umrandeten Gebietes. Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baureglementes. Der beigefügta Richtplan gilt als Richtlinie. (Ueberbauungs- und Umgebungsgestaltungskonzept). 2 Zweck - Der Ueberbauungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich einwandfrei koordinerte Gesamtlösung. Im Speziellen wurde eine gute Trennung zwischen Wohn- und Gewerbe­ nutzung angestrebt. Durch die Stellung der Gebäude werden Lärm­ immissionen der Charlottengasse bestmöglichst abgeschirmt. 3 Erschliessung - In das Ueberbauungsgebiet darf nur an den im Situationsplan bezeichneten Bereichen ein- und ausgefahren werden. - Die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage muss an der bezeichneten Stelle erfolgen. - Die Zu- und Wegfahrt für die Anlieferung muss über die im Plan eingezeichneten Einfahrten erfolgen. - Für Gewerbe und Besucher sind an der im Situationsplan be­ zeichneten Stelle oberirdisch 8 Besucherparkplätze zu erstellen. - Mit Ausnahme der Besucher-Parkplätze sind alle erforderlichen Autoabstellplätze in der Tiefgarage untergebracht. - An den bezeichneten Stellen sind eine hinreichende Anzahl Container vorzusehen. Die Containerstandorte sind mit einem Sichtschutz zu umranden. Bauvorsehri ften - Baubereich max. 4 Vollgeschosse max. 3 Vollgeschosse

m a x . Gebäudehöhe 13.00 m 10.50 m

Vollgeschoss Umfang Tiefgarage Hochstammbäume Hecken Verkehrsflächen Teer Verkehrsflächen Verbundsteine Anlieferung Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Zu- und Wegfahrt Parkplätze

max. Firsthöhe 16.50 m 14.00 m

Zusätzlicher Baubereich 4 Vollgeschosse

Vom Bau département des Kantons St Gallen genehmigt am:

- G, Ji

- Im Baubereich max. 3 Vollgeschosse darf das EG nur gewerblich genutzt werden.

inn

- Auf den im Situaticnsplan bezeichneten Bereich kann der Gebäudeabstand bis auf minimal 2.50 m. reduziert werden, sefem die entsprechenden Fassadenabschnitte keine Fenster von Wehn-, Schlaf und Arbeitsräumen aufweisen und die feuerpolizeilichen Vorschrifen ein­ gehalten werden. In diesem Bereich ist zwischen den Gebäuden auch ein Verbindungssteg von max. 3.0 m. Breite zulässig. Die lichte Höhe des Durchganges hat 6 m. zu betragen.

Mit Ermächtigung: Hinweise

Der Leiterdes Amtes für Raumentwicklung:

Umfang Tiefgarage Zum Abbruch vorgesehene Verkehrsflachen Teer Verkehrsflächen Verbundsteine

Art. 5

Art. 6 He izuncsanlace

- Für die ganze Ueberbauung ist eine zentrale gemeinsame Heiz­ anlage zu erstellen Etappiemna - Vor Beginn der 1. Bauetappe sind die Gebäude Versicherungsnummern 123/124 abzubrechen - Vor Beginn der 2. Bauetappe ist das Gebäude Versicherungsnummer 128 abzurechen.

Art. 7 Menrausnützuunc

- Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und Art. 16 des Baureglementes entspricht, kann eine Mehrausnützung von max. 20 % gewährt werden.

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Architektur + Bauleitung

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Umaebuncrsgestaltuna - An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist eine Spiel­ wiese in der dargestellten Grössenordnung vorzusehen. - An der im Situationsplan bezeichneten Stelle sind zwei hoch­ stämmige Bäume zu pflanzen. Für diese Bäume kommt der Strassenabstand nicht zu Anwendung.

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