Teilzonenplan Omag - Genehmigung

Zoning plan · Mels

Document

Number
2006-3811
Kind
Zoning plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Sep 11, 2006
In force since
Sep 11, 2006

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Meis

11. September 2006

8887 Meis

Gemeinde Meis: Genehmigung von Gemeindeerlassen

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan und Überbauungsplan Omag

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie können genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

06-3676 / 67216,39141

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Beilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung

06-3676 / 67216_39141

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