Überbauungsplan Grossfeld

Special-use plan · Mels

Document

Number
2008-3861
Kind
Special-use plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Dec 11, 2007
Approved
Jun 23, 2008
Published
Jan 8, 2008
In force since
Jun 23, 2008

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

23. Juni 2008

Gemeinderat Meis 8887 Meis

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Grossfeld

Die in der viergeschossigen Wohnzone W 4 (ca. 1/3 des Plangebiets) sowie in der vierge­ schossigen Wohn- und Gewerbezone WG 4 (ca. 2/3 des Plangebiets) gelegenen Parzellen Nr. 2058 und 2213 sollen überbaut werden. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Grossfeld sind gegenüber den Bestimmungen des Baureglements folgende Abweichungen vorgesehen: - Ausbaumöglichkeit des Dachgeschosses inkl. Dachform Reduktion der Gebäudeabstände innerhalb des Überbauungsplangebiets - Definition der Nebenbauten (Velo- und Mofaabstellplätze). Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 26. November 2007 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Bemerkungen sind berücksichtigt. Während der Auflagefrist sind Einsprachen eingegangen, welche zurückgezogen oder von der Gemeinde Meis entschieden wurden. Gemäss Angaben der Gemeinde Meis vom 18. Juni 2008 sind keine Rechtsmittelverfahren mehr hängig. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das

08-3035 / 119283_50166

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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Plan

KANTON ST. GALLEN Gemeinde Meis

ÜBERBAUUNGSPLAN GROSSFELD Massstab 1 : 500

Vom Gemeinderat erlassen am: %| g£Z. 2007 Meis, den

1 1. DEZ. 2007

Öffentlich aufgelegt vom:

Der Gemeinderatsschreiber:

Der Gemeindepräsident:

Lg

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- 8, m

2008

bis:

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

- G. FEB. 2008

2.3,.Juni.M8.

Plan

Legende Festlegungen Umgrenzung Plangebiet ----------- Baulinie Baubereich Wohnbauten (Hauptbauten) ;

Baubereich Nebenbauten über 40m2 Freihaltefläche A Freihaltefläche B Spielplatz Verkehrsfläche Fläche für oberirdische Parkierung (Besucher)

O -o

Richtungspunkt

O

Abfallsammelstelle

va

I Zu- und Wegfahrt Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

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.NP

I Niveaupunkt 489.04 M.ü.M.

Hinweis Trottoirneubau

besondere Vorschriften

KANTON ST. GALLEN Gemeinde Meis ÜBERBAUUNGSPLAN GROSSFELD

BESONDERE VORSCHRIFTEN Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Meis

Art. 1 Geltungsbereich/

Verbindlichkeit

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Überbauungsplan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente, sowie Beilagepläne sind wegleitend.

Art. 2 Zweck

Durch die Anordnung und Stellung der Bauten soll ein attraktiver Aussenraum geschaffen werden, mit einem geschützten Innenhof. Der Überbauungsplan regelt die Erschliessung, die Bebauungsdichte, die Gebäudemasse, sowie die Gebäude­ stellungen. Er legt die Baubereiche und die freizuhaltenden Gebiete fest und enthält ergänzende Vorschriften über die Bauweise

Art. 3 Erschliessung

Die verkehrsmässige Erschliessung der ober- und unterirdischen Parkplätze hat ausschliesslich an den im Plan bezeichneten Stellen zu erfolgen. Zwischen den Richtungspunkten ist für eine Fusswegverbindung ein Streifen von min. 1.20 m Breite freizuhalten. Alle Parkplätze für die Bewohner (ausser Besucherparkplätze) sind unterirdisch anzuordnen.

Art. 4 Bauvorschriften

Für die Überbauung gelten folgende Abweichungen gegenüber der Regelbauweise: Ausbaumöglichkeit des Dachgeschosses gemäss Figur 1.

Figur 1

DG

"~ZS~ ♦ 12.10

OG

Innerhalb des Planungsgebietes kann der Gebäudeabstand GA 1 auf minimal 10.00 m reduziert werden. Unter der Freihaltefläche B ist eine überdeckte Tiefgarage zulässig. Die Überdeckung hat mindestens 30 cm zu betragen. Im Bereich der Freihalteflächen und ausserhalb der Baulinie dürfen Rampen und Treppen, die der Erschliessung der Bauten dienen, erstellt werden. Im Baubereich für Nebenbauten über 40 m2 gilt keine maximale Grundflächenbeschränkung für Bauten im Sinne des Art. 22 des Baureglements. Innerhalb der Überbauung sind 1- geschossige Nebenbauten gemäss Baureglement zulässig. Der im Überbauungsplan festgelegte Gebäudeschwerpunkt NP gilt für alle Bauten. (Die Erschliessung, bzw. die Anbindung der Wohnbauten an die Tiefgarage setzt voraus, dass alle Bauten auf die gleiche Höhe gestellt werden können).

Art. 5 Ausnützung

Für eine Gesamtüberbauung, die Art. 15 des Baureglements und diesen Vorschriften entspricht, kann eine Mehrausnützung von maximal 20 Prozent gewährt werden.

Art. 6 Architektonische

Gestaltung

Bauten haben sich bezüglich Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung gut ins Ortsbild einzuordnen.

Art. 7 Umgebungs­

gestaltung

Mit dem ersten Baugesuch ist ein Umgebungsplan einzureichen mit Angaben der Begrünung und Bepflanzung, der Wege, der Plätze, der gemeinschaftlich genutzten Nebenbauten und den Entsorgungseinrichtungen. Auf den im Plan bezeichneten Flächen sind Spielwiesen / Spielplätze zu erstellen. Entlang des Trottoirs können als Sicht- und Schallschutz Terrainauffüllungen mit vertikalem Abschluss (Mauer) erstellt werden.

-

3-