Teilzonenplan Chessleren - Genehmigung

Zoning plan · Sevelen

Document

Number
2019-3211
Kind
Zoning plan
Commune
Sevelen
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Nov 12, 2019
In force since
Nov 12, 2019

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Eaudeparlemenl, Aml fürRaumentw¡cklung und Geoinformat¡on, Làmmlisbrunnenslrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post

Gemeinderat Sevelen Hauptstrasse 54 9475 Sevelen

12. November2019

Geschäft Nr. 18-1206 Gemeinde Sevelen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 (nGS B, 134; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht

r Teilzonenplan Chessleren Au s g a n g s a g e/'l/o rh a be n I

Die SAK beabsichtigt, in der Gemeinde Sevelen ein neues Untenruerk zu erstellen. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat hat die Plangenehmigung für den Bau am 6. August 2019 erteilt. Die für den Bau erforderliche Fläche wird von der Landwir"tschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont. Gleichzeitig wird auch das benachbarte Grundstück Nr. 2799 eingezont, das ebenfalls mit einer elektrischen lnfrastruk-

turanlage bebaut ist.

Die Arrondierung der Bauzone gemäss vorliegendem Teilzonenplan erfordert eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Genehmigung der Richtplananpassung 1B durch den Bund erfolgte am 6. September 2019.

Der Teilzonenplan lag vom 12. Juli bis am 10. August öffentlich auf. Das fakultative Referendum wurde in der Zeit vom 22. November bis am 21. Dezember 2017 durchgeführt. Es sind weder Einsprachen eingegangen noch wurde das fakultative Referendum ergriffen.

Erwägungen Der Teilzonenplan ist eng abgegrenzt und auf das vom ESTI genehmigte Projekt für das Unterwerk Sevelen (19-1097)abgestimmt. Die Verfügbarkeit des Grundstücks ist zwischen der Gemeinde und dem Grundeigentümer vertraglich gesichert. Die notwendige Anpassung 1B des kantonalen Richtplans wurde im September 2019 genehmigt.

18-1 206

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Sollte jedoch das Untenruerk Sevelen wider Enruarten nicht gebaut werden, so ist der Teilzonenplan rückgängig zu machen und die Flächen sind in die Landwirtschaftszone auszuzonen. Dies ist in der Vereinbarung zwischen Gemeinde und Grundeigentümer so geregelt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

Dispositiv

ln Anwendung von Art.174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürf PBG), Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staatsund Gemeindevenrualtung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der Teilzonenplan Chessleren wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 1'140.- (davon Anteil AFU Fr. 140.-).

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (lTF- oder XTF-Datei) sowie als PDF-Datei dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174 PBG, Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. I VRP innert viezehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter

Beilagen - Genehmigter Erlass (dreifach) - Rechnung inkl. Einzahlungsschein 1B-1206

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Kopie

- Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) - Amt für Umwelt, Recht und Umwelt - St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Roman Helfenberger, Vadianstrasse 50, Postfach 2041, 9001 St.Gallen

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