Änderung Überbauungsplan Ausserdorf
Special-use plan · Zuzwil (SG)
Document
- Number
- 2008-8360
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Zuzwil (SG)
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Jan 31, 2008
- In force since
- Jan 31, 2008
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G a llen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Zuzwil 9524 Zuzwil
3 1 .Januar 2008
Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Änderung Überbauungsplan Ausserdorf, Parz. Nr. 1576
Der rechtskräftige Überbauungsplan Ausserdorf datiert vom 22. August 2005. Mit der vorliegen den Änderung sollen die beiden Baubereiche B rund 3m gegen Osten verschoben werden. Die östliche Hauptbaute kommt somit teilweise in den Baubereich für Anbauten, die westliche in den Erschliessungsbereich für Fussgänger zu liegen. Der Baubereich für Anbauten wird er satzlos gestrichen. Die Gebäudemassen der geplanten Terrassenhäuser bleiben unverändert. Die Änderung wurde nach Rücksprache mit dem Amt für Raumentwicklung erarbeitet. Es lie gen keine entgegenstehenden Interessen vor. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass(Änderung) wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
08-270 / 106207_47395.doc
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
08-270 / 106207_47395.doc
Plan mit besonderen Vorschriften
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Zuzwil SG KIRCHSTRASSE
1
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M 1 :5 0 0 29. N o v e m b e r 2 0 0 6
5 .0 0
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2 0 .0 0
3 0 .0 0
Änderung Überbauungsplan Ausserdorf, Parz. Nr. 1576 Vom Gem einderat erlassen am n . Dezember 2006
Gemeinderat Zu I
in d e ^ ^ d o n t.
Der Rj
er
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Ö ffentliche Auflage vom 18. Dezember 1 0 Æ bis4«<fanuar 2007
Vom Baudepartem ent des Kantons St. Gallen genehm igt am:
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M it Erm ächtigung
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Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 3719001 St. Gallen
Strittmatter Partner AG
T 071222 43 431F 071 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch j [email protected]
s - p j/7 PrivateJnvest_A rch/705.ooi/o6/ZB /o6ii29_U P L_Ä nderung.m cd, Mer-Th-Zb
Legende -
IW. Bebauung
Festlegungen
litischen Gemeinde Zuzwil zur Anwendung.
Art. 8 M veuu/m /e
Im Baubereich A tritt die Niveaulinie an Stelle der Niveaupunkte. OK fertig der Achse
Spie/bere/ch
* Der Überbauungsplan Ausserdorf, Parz. Nr. 1576 besteht aus dem Situationsplan
Art. 4
Erschliessungsbereich Fussgänger
Art. 5 Baubereich B
Art. 10
' Der im Plan bezeichnete Spielbereich dient als Spiel- und Begegnungsfläche. M it Ausnahme der Funktion als Notzufahrt Ist darauf motorisierter Verkehr untersagt.
massgebliche Nullpunkt entspricht der Höhe der Niveaulinie in Fassadenmitte.
Aufgehobene Baubereiche
Um den Ansprüchen Kinder verschiedener Altersgruppen vom Vorschulalter bis zur
Im Baubereich B treten Höhenkoten an Stelle der Niveaupunkte. Die im Plan bezeich
Mittelstufe zu genügen, ist der Spielbereich entsprechend m it befestigten und unbe
1:500, den besonderen Vorschriften und den Beilageplänen 1 - 4 der BMP AG, Zuzwil,
neten Maxim alkoten dürfen nur durch technisch bedingte Aufbauten. Sonnenkollek
festigten Belägen, Sandkasten, Kletteranlage, Wasserstellen, Sitzgelegenheiten, Bü
vom M ai 2005
toren oder dergleichen überschritten werden.
schen etc. auszugestalten.
Art. p
Höben&ofen
^ Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und die folgenden Beilagepläne: 1
Aussenanlagen vom 3.5. 2005
2
Axometrie vom 3 .5 .2 0 0 5
Art. ro
Bawbere/che
' Baubereiche gehen nach aussen allen anderen Abstandsvorschriften vor. Unter
Kirchstrasse deren Niveau um max. 1.00 m unterschreiten. Für die übrige Geländegestaltung gelten die im Plan dargestellten Höhenkurven, die ein hypothetisches,
First-1 Fassadenrichtuni
Südfassade vom 3 .5 .2 0 0 5
* Böschungssicherungen sind ökologisch wertvoll aus unverfugten Trockenmauern, Steinkörben oder kleinformatigen Blockwürfen zu erstellen. Eisenbahnschwellen, Löf
Gebäudehöhe:
6.50
* Zur Beleuchtung von Untergeschossen, dürfen diese das Terrain auf m axim al der
Firsthöhe:
9.50
Hälfte der Fassadenabwicklung um maxim al 1.20 m überragen.
Das Planungsgebiet ist sehr zentral gelegen an der westlichen, nach Süden orientier
Gebäudelänge:
16.00 (ohne Anbauten)
4 Die Fassade der Samm elgarage ist anzuschütten oder, w o dies nicht möglich ist,
ten Hangflanke des Kirchhügels. Das Planungsgebiet diente ursprünglich als Kiesgru
Höhenlage:
OK Decke über UG + /- 35 cm Strassenachse
durch Spalierpflanzen zu begrünen.
Innerhalb des Baubereiches B gelten folgende Überbauungsvorschriften Gebäudetypus:
Terrassenhäuser
- Ermöglichung der W iederauffüllung und Bebauung der einstigen Kiesgrube
Dachfbrm:
Flachdach
- Haushälterische Nutzung des zentral gelegenen Baulandes
Geschossigkeit:
4 Vollgeschosse
m it der Grundfläche von m axim al 5 m 2 und einer Gebäudehöhe (ab dem fertigen
U m g e b u n g s g e s W tu n g
niedrigen Sträuchern zu bepflanzen. Ausserdem sind nur unbeheizte Kleinstbauten
Kote Gebäudehöhe:
557.50 M . ü.M.
Terrain) von 3 .0 0 zulässig.
- Einheitliche Bebauung entlang der Kirchstrasse und im Hangbereich
Kote Attika:
561.00 M.ü.M.
^ In den bezeichneten Bereichen ist eine artenreiche Hecke anzulegen. Entlang der
- Minimierung derVersiegelung
Gebäudelänge:
3 0 .0 0
östlichen Parzellengrenze eine gestufte Hochhecke von 7 .0 0 m Breite mit aus
Terrassen:
Die Südfassade der Terrassengeschosse ist gegenüber
schliesslich einheimischen Strauch- und Baumarten. Zwischen den Baubereichen A
derjenigen des untenliegenden Geschosses jeweils um
und B eine Niederhecke von 4 .0 0 m Breite m it ausschliesslich einheimischen
mindestens 3.50 m zurückzusetzen. Die Terrassen sind m it
Strauch arten von max. 4 .0 0 m Höhe.
Die Zufahrt zum Planungsgebiet erfolgt für die Hangbebauung über die Ausser-
Spalierpflanzen zu begrünen. In freier Anordnung ist zu
s Südlich des Baubereichs B sind an den im Plan bezeichneten Stellen hochstämmige
dorfstrasse au f den privaten Zufahrtsbereich und zur Tiefgarage. Für die Bebauung
dem die
Laubbäume m it einem Kronenansatz von mindestens 2.50 als Bestandteil der Er
Überdachung von max, 30 nfTerrassenfläche möglich.
schliessung zu pflanzen. Der genaue Standort der Pflanzungen ergibt sich aus dem
M it Ausnahme eines einseitigen Windschutzes aus Glas
definitiven Zufahrtsprojekt
sind keine Einwandungen der Terrassen zulässig.
4 Gegenüber der Kirchstrasse sind die Vorgärten dauernd offen zu gestalten. Auf
An den bezeichneten Stellen ist ein privater Fussweg von mindestens 1.20 Breite zu erstellen und an den Lobergweg anzuschliessen.
Die Terrassenhäuser sind hinsichtlich Materialien und for
schüttungen und geschlossene Einfriedungen oder Lebhäge m it einer Höhe von
Der Erschliessungsbereich Fussgänger dient dem Zugang zu den Häusern des Baube
malem Ausdruck einheitlich zu gestalten. In Ergänzung zu
m ehr als 1.20 sind nicht zulässig. Pro W ohneinheit ist entlang der Strasse ein hoch
reichs B und der Zirkulation der Fussgänger. Er ist durch Fusswege zum Lobergweg
den Verglasungen sollen geschosshohe Ausfachungen
stäm m iger Laubbaum zu pflanzen. Lage und Anzahl der dargestellten Bäume gelten
und zum Zufahrtsbereich und durch einen behindertengerechten Aufzug zur Sam
aus Holz, Eternit oder ähnlichen Werkstoffen zwischen
richtungsweisend.
melgarage erschlossen. Abgesehen von Erschliessungsanlagen wie dem Aufzug zur
den betonierten Geschossplatten ein attraktives Fassa
Sammelgarage, Treppenanlagen und Fusswegen sind keine Bauten und Anlagen zu
denbild gewährleisten.
Gestaltung:
lässig.
A r t . 75
B e /d g e
Der Zufahrtsbereich ist als Schwarzbelag auszuführen.
* Die über dem gestalteten Terrain liegenden Teile der Sam m elgarage im untersten Geschoss dürfen maximal der Grösse des Baubereichs 6 zusammen m it dem Baube
zelle zur Ausserdorfstrasse als Notzufahrt sicherzustellen
reich für Anbauten entsprechen. Ausserhalb der Baubereiche sind Autoabstellplätze nur an den im Plan als „Bereich
V. V e r- und Entso rg un g } Im m issionsschutz
* Flachdächer m it einer Fläche über 20 n f sind extensiv zu begrünen, sofern sie nicht
oberirdischer Parkierung" bezeichneten Stellen zulässig. Diese Parkplätze dürfen
als Terrasse dienen.
Art. 76 AbW
nicht überdacht werden. * In der Sammelgarage sind pro W ohnung mindestens 5 n f als Abstellplatz für Velos, Mofas oder dergleichen vorzusehen und dauernd zu erhalten. * Im bezeichneten Bereich ist ein gedeckter Veloabstellplatz für mindestens 8 Fahr räder zu erstellen.
Erschliessungsbereich für Fussgänger, Notzufahrt, Autounterstände und Garagenvor plätze, offene Autoabstellplätze sowie Fusswege sind m it Sickersteinen zu erstellen.
4--4m -Baubefeieh-ftteAfibaut&n -sind-nur eingeschossige Anbauten zulässig:
Zwischen den Richtungspunkten ist eine Verbindung über die südlich gelegene Par
AbsW/p/otze
A r t . 74
- Ermöglichung einer rationellen und baulich integrierten Erschliessung
entlang der Kirchstrasse erfolgt sie direkt ab der Kirchstrasse au f private Vorplätze
Art. 7 ' Die übrigen Umgebungsflächen sind als Pflanzgärten, als M agerwiese oder m it
nung tragen:
II. Erschliessung
f rscM e# ungs bere/ch
Hauptfirstrichtung parallel zur Strassenachse,
felsteine oder dergleichen sind nicht zulässig.
be und später als Bethebsareal. Der Überbauungsplan soll folgenden Anliegen Rech
Art. $
«gewachsenes Terrain* festlegen. Von diesem Terrainverlauf abweichende Gelän degestaltungen sind im Rahmen des Masses der Regelbauweise zulässig.
2 Vollgeschosse
gebietes. Zweck
Sattel- oder Pultdach, An- und Nebenbauten Flachdach zulässig
Geschossigkeit:
^ Die nachfolgenden Vorschriften gelten innerhalb der Umgrenzung der Planungs
Art. 2
Punkthäuser (Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser)
Querfirst auf der südlichen Dachseite zulässig
sind für die Projektierung und Beurteilung wegleitend.
rechtskräftige Inhalte Überbauungsplan Ausserdorf, Parz.
' Das neue Terrain hat sich harmonisch an die Umgebung und die Neubauten anzu passen. Die Terrainaufschüttung im Baubereich A d arf in 2 0 .0 0 m Abstand von der
Gebäudetypus:
3.3 Gelandeschnitt 5-5 Gebäude 2 vom 3.5. 2005
Hinweise
Ce/ändegestcdfung
* Innerhalb des Baubereiches A gelten folgende Überbauungsvorschriften:
Dachform:
3.2 Geländeschnitt 4.-4 Erschliessungsanlagen vom 3 .5 .2 0 0 5
4
Art. 13
schreitungen sind zulässig.
3.1 Geländeschnitt 3-3 Gebäude t vom 3 .5 .20 05
Nr. 1576, genehmigt am 22. August 2005
A /t 72
Kirchstrasse ist zugleich die Niveaulinie. Der für die Gebäude- und Firsthöhen
L Allgemeine Bestimmungen
Fusswege
IV. U m gebu n g
Soweit nachfolgend nichts anderes bestim m t wird, kom m t das Baureglement der Po
Art. 71 Dachgeschosse
' Im Baubereich A dürfen Dachgeschosse bei allen Dachfbrmen au f den zwei Schmalseiten bis zur Fassade reichen. * Im Baubereich B d arfein Attikageschoss erstellt werden. Dieses ist m it Ausnahme der Nordfassade unter einem Winkel von 45* a.T. zurückzusetzen.
An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein nach Angabe der Gemeinde gestalteter Ab fallsam m elplatz zu erstellen und ansprechend zu gestalten.
A r t . 77
E n tw ä s s e r u n g
' Das ganze Planungsgebiet ist im Trennsystem zu entwässern. * Erschliessungsanlagen sind soweit möglich über die Schulter zu entwässern. ' Durch unversiegelte Oberflächen ist der M eteorwasseranfall zu minimieren und in zw eiter Priorität verzögert in die M eteorwasserleitung einzuleiten.