Überbauungsplan Spannen

Special-use plan · Grabs

Document

Number
1985-3060
Kind
Special-use plan
Commune
Grabs
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jun 3, 1985
In force since
Jun 3, 1985

Map

9 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

St.Gallen,

3. Juni 198 5

.Gemeinderat 9472 Grabs

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 731.1; abgekürzt BauG)

31 des Baugesetzes

Show the full text

(sGS

folgenden Erlass zur Genehmigung einge­

reicht: - Ueberbauungsplan Spannen mit besonderen Vorschriften In Anwendung von Art.

31 BauG und Art.

über die Verwaltungsrechtspflege

94 Abs. 1 des Gesetzes

(sGS 9.51.1) in Verbindung mit

Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever­ waltung

(sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.— .

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

sig. Dr. W. Geiger Beilage:

Dr. W. Geiger Regierungsrat

- Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie : - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnungsführer (2) Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03

Plan mit besonderen Vorschriften

2

-

SCHEMAS

Besondere Vorschriften

Geb. Höhe

Firsthöhe

zu Art. 3+4 Art

Art

Show the full text

Bei vorgängig erst. Strassenverbindung mit Perdeilenstr

Richtungspunkt Art

Teilgebiet

Punkt G Gebiet

A B CI

A

Gebiet

DB

Gebiet

NI A

Gebiet

or

Gebiet

or

D

Art

o o o o o oo \ X

/

fJf'T Kanton

St. Gallen

Gemeinde Grabs

NORDEN

1:200

Überbauungsplan "Spannen"

Vom Gemeinderat

erlassen am

£ £ , K- .

■ '^'3* S

/Um\ j

Der^Gememderatssc Bremer

Der Gemeindammann

/T X T ;

ds Öffentlich aufgelegt vom / 'Ä f - ^ - à * ¥ b

Vom Baudepartement Der

des

Kantons

/ f. St. Gallen

genehmigt am

3 a JtJO! 1985

Regierungsrat

FA./:iL Bargetze + Nigg

Architekten

HTL/SWB,

E l

Heldaustrasse 65 , 9670 Buchs

N

9^

7 .5o m 8. 3o m 6. 5o m

lo .5o m 11.3o m 9.5o m

In den einzelnen Gebieten dürfen talseits ab gestal­ tetem Terrain maximal die folgenden Geschosse in Er­ scheinung treten: A B CI C2 C3

Art

2 Geschosse 3 Geschosse 2 Geschosse 3 Geschosse 2 Geschosse

+ Dachgeschoss t Dachgeschoss + Dachgeschoss + Dachgeschoss + Dachgeschoss

Im Gebiet C3 ist ein Anbau bis an die speziell bezeich­ net^ Baulinie möglich. Für den Anbau gelten die folgen­ den Bestimmungen: 5.00 m Maximale Gebäudehöhe 6. 2o m Maximale Firsthöhe 18.00 m Maximale Gebäudelänge Maximale Gebäudegrundfläche 9 0 .00 m2 Die gesamte Gebäudelänge (Hauptbaute und Anbaute) be trägt max. 35 m.

Fussweg Strasse

Firsthöhe

Zwischen den Richtungspunkten RP 2 ist ein Bereich für einen öffentlichen Fussweg von 1 m Breite mit Stufen freizuhalten.

I* II ,

Art.

8

Die Tiefe der Garagenvorplätze muss in jedem Fall 5.5o m betragen, auch wenn die Baulinie einen kleine­ ren Abstand zulassen würde.

Art.

9

In Abweichung von Art. 72 des Baureglements gelten die Geschosse, die bergseits ganz in das gewachsene oder gestaltete Terrain hinabreichen, als Untergeschoss.

A r t . Io

Art

Beim Punkt G kann der Gebäudeabstand bei geschlossenen, nicht brennbaren Aussenwänden 5 m betragen.

A r t . 11

Art. 12

DG

Die Dacheindeckung ist in dunklem Ton zu halten. Die Umfassungswände dürfen über dem Gebäudesockel nicht hell in Erscheinung treten.

CD CD

CD CD CO LO

co un

G2

In einem Streifen von 8o cm Breite beidseits der Stras­ sen, gemessen ab Strassenkante, sind Mauern, Einfrie­ dungen, Hecken usw., welche die Schneeräumung behin­ dern, untersagt. Zusätzlich zu der Einmündung der Erschliessungs­ strasse ist nur die im Plan bezeichnete Ein- und Aus­ fahrt in die Bergstrasse zulässig„

-C C D

CD

Die Untergeschosse können bis zu 75 Prozent der vollen Erdgeschossfläche für Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume genutzt werden.

Teilgebiet

HINWEISE

\

C3

Gebäudehöhe

Zwischen den Richtungspunkten RP 1 ist ein stufenloser öffentlicher Fussweg von 2 m Breite zu erstellen.

G3

\ \

In den im Plan eingetragenen Gebieten gelten die fol­ genden maximalen Gebäude- bzw. Firsthöhen :

7

eri

IW

OQ cd

OQ <-D

...

Ein- und Ausfahrten

Der Ueberbauungsplan 1Spannen' bezweckt eine ortspla­ nerisch und architektonisch gute Gestaltung der Ge­ samtüberbauung , deren einwandfreie Eingliederung in das Dorfbild und eine zweckmässige Erschliessung.

Art.

—

Fur Anbau mit Geb. Höhe von 1.0M ab Str. Niveau

Soweit durch den Ueberbauungsplan nichts anderes be­ stimmt w ird, gelten die Vorschriften des rechtskräf­ tigen Baureglements der Gemeinde.

/ / C

Perimeter Baulime ßaulinie Baulinie

Talseitig sichtbare Geschosse

6p

iS 9 5

«isai

CD

r-g

CD

CD + —- CD CD CO