Teilzonenplan Gakleinen - Genehmigung

Zoning plan · Grabs · Repealed Mar 1, 2026

Document

Number
2001-3010
Kind
Zoning plan
Commune
Grabs
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jul 18, 2001
In force since
Jul 18, 2001
Repealed
Mar 1, 2026

Map

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9472 Grabs

18. Juli 2001

VII 30 Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Teilzonenplan „Gakleinen“ vom 18. September 2000

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Mit dem Plan wird die Zonenordnung der gebauten Wirklichkeit angepasst. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 350.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Leiter-Sty. des Planungsamtes Der Leiter-Stv.

lie. iur. U. Pfister Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung EV.G.Gemeinde.Textaktuell.doc