Teilzonenplan Mülbach - Genehmigung

Zoning plan · Grabs · Repealed Mar 1, 2026

Document

Number
2006-3012
Kind
Zoning plan
Commune
Grabs
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Aug 16, 2006
In force since
Aug 16, 2006
Repealed
Mar 1, 2026

Map

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

des Kantons St.Gallen

i'.O.

Gemeinderat Grabs 9472 Grabs

Gemeinde Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Mülbach

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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Wir weisen aber darauf hin, dass durch das betroffene Grundstück der eingedeckte Mülbach (Kraftwerkkanal) führt, welcher nicht überbaut werden darf und für welchen auch die entspre­ chenden Abstände (Art. 59 BauG) einzuhalten sind. Die Bachoffenlegung entsprechend der wasserbaupolizeilichen Bewilligung vom 4. Dezember 2002 kann auch nach der Umzonung noch ausgeführt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

06-2591 / 64026_38056.doc

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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

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U. Strauss

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung (OP, NLS) - Tiefbauamt Rechtsdienst - Amt für Umweltschutz (IE) - Amt für Jagd und Fischerei

06-2591 / 64026_38056.doc