Überbauungsplan Ramendingen

Special-use plan · Gommiswald · Repealed Apr 23, 2024

Document

Number
2015-4861
Kind
Special-use plan
Commune
Gommiswald
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Nov 11, 2014
Approved
Jul 29, 2015
Published
Nov 20, 2014
In force since
Jul 29, 2015
Repealed
Apr 23, 2024

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.G allen B au d ep artem en t

Baudepartement. Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A -P o st G em einderat R ietw iesstrasse 2 8737 G om m isw ald

29. Juli 2015

G eschäft Nr. 15-3618 G em einde G om m isw ald: G enehm igung eines G em eindeerlasses

S ehr geehrter H err G em eindepräsident S ehr geehrte D am en und Herren G em einderäte

Sie haben uns in N achachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG ) folgend en Erlass zur G enehm igung eingereicht: •

Ü b erbauungsplan R am endingen

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A u f eine V orprüfung des E rlasses w urde verzichtet. Die G enehm igungsprüfung ergibt Folgendes:

Lärmschutz Bereits im S trassenlärm be lastungskataster von 1992 ist fü r die R iedenstrasse ein DTV von T 5 0 0 Fz./Tag angegeben. Zudem wurden die Im m issionsgrenzw erte beim N achbar­ gebäude R iedenstrasse 16 um 1.1 dB(A) überschritten. Da auf dem nach 1985 eingezonten G rundstück die P lanungsw erte eingehalten w erden m üssen und der V erkehr zuge­ nom m en hat, kann davon ausgegangen w erden, dass die P lanungsw erte an den N ordfas­ saden (EP 2) und an den nördlicher gelegenen W est- und O stfassaden (EP 4 und EP 6) fü r W ohnnutzu ng überschritten w erden. D am it die G renzw erte eingehalten werden kön­ nen, m uss die A nordnung der lärm em pfindlichen R äum e überprüft und allenfalls ange­ passt w erden.

Erschliessung Entlang der R iedenstrasse ist eine Fussw egverbindung gem äss U m gebungsplan 1:200 vom 18.11.14, letztm als revidiert 22.05.15, Plan Nr. 375-3907 gem äss Baugesuchsun­ terlagen zu erstellen (vgl. Beilage). Diese ist nicht B estandteil der Kantonsstrasse. . Die vo rgesehene V erlegung der Bushaltestelle benötigt eine P rojektkoordination mit dem Tiefbauam t. • Im Ü brigen gilt die strassenpolizeiliche Bewilligung des S trasseninspektorates vom 18. Juni 2015 (vgl. Baugesuch). •

Im Übrigen ist der Erlass recht- und zw eckm ässig und kann genehm igt w erden.

15-3618 / 439730_103421.docx 439730_103421.docx

In A nw endung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des G esetzes über die V erw altungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in V erbindung m it Anhang 6 der E rm ächtigungsverordnung (sGS 141.41) sow ie dem G ebührentarif fü r die Staats- und G e­ m eindeverw altung (sGS 821.5) ve rfügt das B audepartem ent: 1. 2. 3.

Der angeführte Erlass w ird im Sinne der Erwägungen genehm igt. Der U m gebungsplan 1:200 vom 18.11.14, letztm als revidiert 22.05.15, Plan Nr. 3753907 ist integrierender B estandteil dieser Verfügung. Die G ebühr fü r diese V erfügung beträgt Fr. 1‘3 8 0 .-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt und Energie

Fr. Fr.

1'100.2 8 0 .-

R echtsm ittelbelehrung: G egen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V .m. Art. 47 Abs. 1 V R P innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben w erden.

Freundliche G rüsse Der Leiter des A m tes für R aum entw icklung und G eoinform ation:

U. Strauss

Beilagen - G enehm igter Erlass - E inzahlungsschein - U m gebungsplan 1:200 vom 18.11.14, letztm als revidiert 22-05-15, Plan Nr. 375-3907 Kopie - R echtsabteiluna - A m t fü r R aum entw icklung und G eoinform ation - A m t für U m w elt und Energie - T iefbauam t R echtsdienst - Kantonspolizei

15-3618 / 439730_103421 docx

Plan

Festlegungen

Gemeinde

Umgrenzung Plangebiet

G o m m is w a ld

Baubereich A Baubereich B Baubereich C 602.50

max. Kote OK Dach Baubereich Tiefgarage Erschliessungsfläche Umgebungsbereich Hofbereich Terrassen- und Gartenbereich

21. April 2015

Projekt Nr. 2.140.1.002

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1:500

Überbauungsplan Ramendingen

ooo

Erschliessung Parkierungsanlage

□ DD

Freihaltebereich verkehrstechnische Erschliessung

□ DD

Erschliessung Tiefgarage

H

Besucher - Parkplätze Zu- und Wegfahrt Parkierungsanlage

Genehmigung

V A

Ein- und Wegfahrt Tiefgarage

V A

Zu- und Wegfahrt Hofbereich Freiraum Sichtfeld

Vom Gemeinderat erlassen am: 11. November 2014

Richtungspunkt Fussweg

Änderungen vom Gemeinderat erlassen am: 13. Januar 2015 Hinweise

Der Gemeindepräsident

Öffentliche Auflage vom: 20. November 2014

Der Gemeinderatsschreiber

bis: 19. Dezember 2014

A

Öffentliche Auflage Änderungen vom: 21. Januar bis 19. Februar 2015

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

CP o

2 9. iULl 2015

Q9Q9Q9

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

g f.V ERR Raumplaner AG St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 I 9102 Herisau I T +4171 353 00 80 I [email protected]

e -:f-1 :

Verkehrsflache

bestehend

Bauten

bestehend

Arealinterne Fusswege

neu

Sichtlinie

nach VSS Norm 640273a

Hauszugang

neu

Bus - Haltestelle

neu

hochstämmiger Baum

neu

mittelhohe Bepflanzung

neu

X NP

Niveaupunkt

-------------------

Zonengrenzen

gemäss rechtskräftigem Zonenplan

besondere Vorschriften

Gemeinde

_

Genehmigung

Gommiswald

21. April 2015

Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald Besondere Vorschriften

Vom Gemeinderat erlassen am:

11. November 2014

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeinderatsschreiber:

Öffentliche Auflage vom:

20. November 2014

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

bis:

19. Dezember 2014

.......

Mit Ermächtigung

&

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U2_

..

ERR Raumplaner AG St.Gallen | Herisau __________________ ____________________________________________________________ Kasernenstrasse 3 9 | 9 1 0 2 Herisau | T + 4 1 ( 0 ) 7 1 3 5 3 0 0 8 0 | [email protected]

gommiswaid_üp_ramendingen_bv.docx

Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald | Besondere Vorschriften

Seite 2

Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugeset­ zes (BauG)1 und des Baureglements der Gemeinde Gommiswald (B auR )2.

I.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Überbauungsplan umgrenzte Gebiet.

Art. 2 Bestandteile | Verbindlichkeiten

Bestandteile des Überbauungsplans sind: a)

mit allgemeinverbindlicher Wirkung:

* b)

•

Überbauungsplan "Ramendingen, Gommiswald", Situation Mst. 1:500; 21. April 2015

•

Besondere Vorschriften

wegleitend: •

Bauprojekt Neubau Wohn- und Alterszentrum Park, Ramendingen; Gähler Architekten

AG,

Dürrenmattstrasse 24, 9000 St.Gallen; 18. November 2014 /1 6 . Januar 2015 c)

informativ: •

Planungsbericht

Die in der Legende des Überbauungsplans als "Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind ver­ bindlich. Die unter "Hinweise" aufgeführten Planelemente dienen dem Planverständnis und sind weg­ leitend.

Art. 3 Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt: •

die Erstellung eines W ohn- und Alterszentrums;

•

die situationsgerechte und architektonisch gute Einfügung der Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild;

•

die Festlegung der Gebäudekuben und die Gestaltung der Aussenräume;

•

die zweckmässige arealinternen Erschliessung und Parkierung.

II.

Überbauungs- und Gestaltungsbestimmungen

Art. 4 Baubereiche A - C

1

Die Baubereiche A - C legen

bauten

die Lage und die maximale horizontale Ausdehnung der Haupt­

fest und ersetzen die entsprechenden Bestimmungen des Baureglements. Der Mehrlängenzu­

schlag kommt nicht zur Anwendung.

1

Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz); nGS 731.1

2

Baureglement der ehemaligen Gemeinde Gommiswald vor der Fusion am 1. Januar 2013 ERR Raumplaner AG

Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald | Besondere Vorschriften

2

Seite 3

Für die einzelnen Baubereiche gelten die folgenden maximalen Höhenkoten OK Dach (ohne tech­

nisch bedingte Dachaufbaute): •

Baubereich A:

602.50 m ü. M.

•

Baubereich B:

600.00 m ü. M.

•

Baubereich C:

608.80 m ü. M.

Art. 5 Baubereich Tiefgarage

Der Baubereich Tiefgarage legt die Lage und die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgarage fest. Diese ist - mit Ausnahme des Ein- und Ausfahrtbereichs - vollständig unter dem gestalteten Ter­ rain zu realisieren und zu überdecken.

Art. 6 1

Umgebungsbereich

Der Umgebungsbereich ist als funktional und gestalterisch zusammenhängender Freiraum zu si­

chern. 2

Im Umgebungsbereich sind An- und Nebenbauten sowie Anlagen im Zusammenhang mit dem

W ohn- und Alterszentrum zulässig wie Fusswegverbindungen, Terrassen- und Gartengestaltungen, Sitzgelegenheiten, Begegnungsplätze etc.

Art. 7 Hofbereich

Der Hofbereich dient der fussgängermässigen Erschliessung der Hauptbauten, als Vorfahrtsbereich sowie als Begegnungs- und Aufenthaltsfläche. Im Hofbereich sind Parkplätze für mobilitätsbehinderte Menschen zulässig.

Art. 8 1

Dachgestaltung

Die Dächer der Hauptbauten sind als Flachdächer auszubilden und extensiv zu begrünen. Das

anfallende Meteorwasser ist einer Retentionsanlage - Dachfläche oder Umgebung - zuzuführen. 2

Auf den Dachflächen der Hauptbauten sind Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung zuläs­

sig. Die Anlagen haben sich gut in die Dachflächen einzufügen, sind von der Fassade mit einem Ab­ stand von 1.50 m zurückzusetzen, zusammenzufassen und dürfen die Höhe von max. 30 cm über Dachrand erreichen.

Art. 9 1

Gestaltung Bauten und Anlagen

Die Gestaltung der Bauten und Anlagen hat in sich und innerhalb des Plangebietes einheitlich zu

erscheinen, eine ästhetisch gute Gesamtwirkung zu erzielen und sich gut in ihre bauliche und land­ schaftliche Umgebung einzufügen. Sie sind insbesondere bezüglich Massstab, Dach- und Fassaden­ gestaltung, Materialwahl sowie Farbgebung aufeinander abzustimmen. 2

Mit der Baueingabe ist zur Beurteilung der baulichen und gestalterischen Einordnung in die Um­

gebung und der Gesamtwirkung ein verbindliches Material- und Farbkonzept einzureichen.

ERR Raumplaner AG

Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald | Besondere Vorschriften

Art. 10 1

Seite 4

Umgebungs- und Terraingestaltung | Bepflanzung

Der Umgebungsbereich ist nach einem einheitlichen Konzept zu gestalten. Mit der Baueingabe ist

ein Umgebungsplan mit detaillierten Angaben zur Fusswegführung, der Terraingestaltung, der Begrü­ nung und Bepflanzung, der Terrassen- und Gartengestaltung, der Ausgestaltung der Begegnungs­ plätze sowie der Aussenparkierungsplätzen einzureichen. 2

Bei der Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.

Art. 11 Siedlungsrand

Bei der Gestaltung des Siedlungsrands ist auf das gewachsene Terrain Rücksicht zu nehmen. Stütz­ konstruktionen sind gut in die Umgebungsgestaltung zu integrieren.

III.

Erschliessung und Infrastruktur

Art. 12 Erschliessung

1

Die verkehrstechnische Erschliessung ab der Riedenstrasse sowie die Ein- und Wegfahrt zur

Tiefgarage und den Besucher-Parkplätzen haben an der im Überbauungsplan bezeichneten Stelle zu erfolgen. 2

Die Sichtfelder bei der Ausfahrt auf die Riedenstrasse sind nach SN 640 273a festzulegen und

von Hindernissen freizuhalten.

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Art. 13 Parkierung

1

Für die Überbauung ist eine unterirdische Tiefgarage mit mindestens 24 Stellplätzen zu erstellen.

2

Die Aussenparkplätze (Besucherparkplätze) sind an der im Plan bezeichneten Stellen zu realisie­

ren und mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche auszuführen.

Art. 14 Fusswege

Zwischen den Richtungspunkten sind Fusswege mit einer Breite von mindestens 1.5 m zu erstellen und dem Zweck entsprechend auf Dauer zu unterhalten.

Art. 15 Energie

Für die Bauten sind die entsprechend dem Label MINERGIE® verlangten Dämm-Werte unter Berück­ sichtigung des Gesamtenergieverbrauchs vorzusehen.

Art. 16 Entwässerung

Die Entwässerung ist mit dem generellen Entwässerungsplan (GEP) abzustimmen.

IV.

Schlussbestimmungen

Art. 17 Inkrafttreten

Der Überbauungsplan Ramendingen, Gommiswald, tritt mit Genehmigung durch das kantonale Bau­ departement in Kraft.

ERR Raumplaner AG