2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron
Special-use plan · Rorschach
Document
- Number
- 2020-1360
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Rorschach
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Nov 12, 2019
- Approved
- Jan 23, 2020
- Published
- Nov 19, 2019
- In force since
- Jan 23, 2020
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen
Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartemenl, Amtfür Raumentw¡cklung und Gæ¡nfomat¡on, Lämmlisbrunnenstrasse Y, 9001 St.Gallen
A-Post Stadtrat Rorschach
23. Januar 2020
Hauptstrasse 29 9400 Rorschach
Geschäft Nr. 19-8877 Gemeinde Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
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Sie haben uns in Nachachtung von Añ. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgeküzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
o 2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes:
1 AusgangslageA/orhaben
Der Gestaltungsplan Regatron wurde am 17. Dezember 2014, die erste Teiländerung am 7. Mai 2018 genehmigt. Der Betrieb der neu erstellten Bocciahalle inkl. Clublokal ist sehr beliebt. Da die bestehende lnfrastruktur an ihre Grenzen stösst, wird mit dervorgesehenen Anderung des Sondererlasses die Grundlage geschaffen frir die Vergrösserung des Clublokals (Restaurant Primavera). Die Enrueiterung der bestehenden Küche gegen Osten und der Anbau eines Wintergartens gegen Norden werden auf der als Terrasse genutzten Fläche realisiert. Damit die genannten En¡¡eiterungen möglich sind, ist eine zweite Teiländerung des Gestaltungsplans erforderlich. Zusätzlich werden einzelne bestehende bauliche Abweichungen zum rechtskräftigen Erlass im Baubereich der Bocciahalle im Sinne einer Bereinigung nachgeführt.
Die2. Teiländerung des Gestaltungsplans Regatron wurde vom Stadtratam 14. Oktober 2019 erlassen. Der Erlass wurde vom 19. November 2019 bis 18. Dezember 2019 öffent lich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Am 24. Dezember 2019 hat der Stadtrat den Erlass festgesetzt und um Genehmigung ersucht.
2
Erwägungen
Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. I Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38
Abs.2 PBG).
19-8877 / 689369 141802
113
Mit der Teiländerung wird die Hauptbaute B in zwei Teilflächen, B1 (Bocciahalle) und 82 (Clublokal), untereilt. Die effektiv realisierte Dachoberkante des Clublokals, zukünftig Teilfläche 82, ist knapp 1 m niedrigerals nach rechtskräftigem Erlass möglich. Daherwird die maximal zulässige Gebäudehöhe (GH)für den Bereich 82 neu auf 435.60 m.ü.M festgelegt (minus 0.9 m). Die horizontale Ausdehnung der Teilfläche 82 wird zudem um rund 60 m2 vergrössert (Küchenausbau und Wintergarten). Die Volumenvergrösserung hält sich damit in Grenzen. Durch die Enrueiterung der Hauptbaute B (82)wird jedoch der Gebäudeabstand auf 6.80 m reduziert. Die geringfügige Unterschreitung des Gebäudeabstandes ist in Anbetracht der Reduktion der Gebäudehöhe verhältnismässig und aus wohnhygienischer Sicht unproblematisch, da kein Wohnnutzung angrenzt. Die zweite Teíländerung des Gestaltungsplans berührt keine Nachbarinteressen ausserhalb des Plangebiets negativ. Die vom Untenruerk (Pazelle Nr. 1868) ausgehende NIS tangiert die Gebäudeen¡rreiterung im Plangebiet nicht. Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein.
3
Verfügung
ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürf VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürá PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgeküzt GebT) verfügt das
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Enarägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 600.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Nt. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Ralph Etter
19-8877 / 689369,141802
213
Beilagen
- Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein
Kopie
- Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)
1S-8877 / 689369_í41602.docx
3/3
Plan mit besonderen Vorschriften
31
2601
1053
Festlegungen
13
Umgrenzung Plangebiet
2077
2509
STADT W RORSCHACH
1070
Grundfläche HauptbauteA
TeilflächeA1 - A4 HauptbauteA Grundfläche Hauptbaute B 2510
Teilfläche B1 und B2 Hauptbaute B Grundfläche Hauptbaute C
2115 S
<ö
Wohnnutzung ab 3. Vollgeschoss
5
1868
Grundfläche Überdachung
max. Anzahl Vollgeschosse max. zulässige Gebäudehöhe in m ü. M.
GH: 446.10
1069
Erschliessungsbereich
1690
Wendefläche LKW
1164 tn
»latzsi
Parkierungsbereich oberirdisch
14. Oktober 2019
oO
Ein- und Ausfahrtsrampe Tiefgarage
48
Grünfläche GH: 436.90
Aufenthaltsfläche Hauptbaute A (Dach)
bo
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T
2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron
VA 430.00
Spoi
Projekt Nr. 1.042.1.029.03 /AM
Aufenthaltsfläche Hauptbaute B (Terrasse) 1024
hainartige Bepflanzung
■ ooooo
51 1731
Vom Stadtrat erlassen am:
1 2. Nov. 2019
49
Stützmauer
1730
. Stützmauer aufzuheben
Stützmauer begrünt
GH: 438.5
Der Stadtpräsident 1385
T-
2019
bis am:
1 8. DSZ. 2019
1072
__
1 9t
I
Öffentlich aufgelegt vom:
---------
Abgrabung Sockelgeschoss
—Z/1-
Baulinie aufzuheben
VA
Zu- und Wegfahrt Hauptbaute C
▼A
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage / Anlieferung Gewerbe
▲
Anlieferung Gewerbe
VA
Ein- und Ausfahrt
A
Ein- und Ausfahrt Hauptbaute C
(y)
Veloabstellplätze
GH: 436.50
Tiefgarage
615 2636
Genehmigt vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am:
2 3. IAH, 2020
1373
Wiesenstrasse
Eichenweg
Kehrichtsammelplatz O
Bildstöckli
Hinweise 284
abzubrechende Baute 1298
ERR Raumplaner AG
[
bestehende Baute
---------
gegenseitiges Fahr- und Fusswegrecht
Teufener Strasse 19 1 9001 StGailen l T +41 (0)71 227 62 62 I [email protected] I www.err.ch
1110
bi
Feldmühlebach - Eindolung
1371
25
Amtliche Vermessung LV03: Stand Dezember 2013, Wälli AG s
Allgemeines
Gemeindegrenze Rorschach - Rorschacherberg >
Zugang Gebäude
•
Referenzpunkt in m ü. M.
Art. 15 Besondere Vorschriften
I
50 Hm
Ill Überbauung
Art. 10
Spielplatz
Im Plangebiet sind keine Spielplätze zu erstellen. Es sind Abgaben an die Gemeinde gemäss dem Reglement über die Erstellung von Autoabsteil- und Kinderspielplätzen der Stadt Ror schach zu entrichten.
Nutzung
1 Die im Baureglement bestimmte maximale Ausnützungsziffer darf soweit überschritten
Art. 1
Geltungsbereich
1 Diese Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern
nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Bau gesetzes (BauG) und des Baureglementes der Stadt Rorschach (BauR). 2 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den Besonderen Vorschriften,
Art. 6 Städtebauliche und architektonische Gestaltung
1 Die Überbauung ist hinsichtlich Fassaden, Massstäblichkeit, Formensprache,
Materialisierung und Farbgebung so zu gestalten, dass die Bauten und Anlagen die geforderte hohe städtebauliche und architektonische Qualität erreichen. Die unterschiedlichen Nutzungen innerhalb der Hauptbaute A haben sich in der Anordnung und Dimensionierung der Fassadenöffnungen zu widerspiegeln.
den Beilageplänen und dem Planungsbericht.
2 Im Baubewilligungsverfahren sind für die Hauptbauten ein Material- und Farbkonzept
3 Alle in der Legende des Plans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die Be
einzureichen und eine Bemusterung durchzuführen. Als Grundmaterial der Fassaden der Hauptbaute A sind nur Sichtbackstein oder Sichtbeton zulässig.
sonderen Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne haben wegleitenden Charakter. Die übrigen Planelemente und der Planungsbericht dienen der Erläuterung.
3 Zur Sicherstellung der besonderen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten ist im Baubewilligungsverfahren für die Hauptbauten frühzeitig die Stadtbild ko mm iss io n beizu ziehen. Dieses Gremium beurteilt das Projekt zu Händen der Baubewiliigungsbehörde.
werden, als dies aufgrund der Definition der Gebäudevolumen durch diesen Gestaltungsplan und unter Berücksichtigung von Absatz 2 möglich ist.
In der Hauptbaute A ist der im Plan bezeichnete Bereich des 3. und 4. Vollgeschosses ausschliesslich für Wohnen bestimmt.
Zweck und Ziel
Art. 7 Der GestaItungsplan bezweckt die Erstellung der aus dem Studienauftrag hervorge
gangenen Überbauung mit Gewerbe- und Wohnnutzungen von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität. Dabei werden die öffentlichen Interessen hinsichtlich der Bebauung, der Erschliessung, der Nutzung sowie der Freiraumgestaltung verbindlich festgesetzt.
Grundfläche Hauptbauten
1 Die maximal zulässige horizontale Ausdehnung der Hauptbauten A, B und C wird durch die Grundflächen bestimmt. Diese Festlegung ersetzt die ordentlichen Grenz-, Gebäude- und Strassenabstände. 2 Es gelten in Abweichung zum Baureglement die im Plan eingetragenen maximalen Gebäudehöhen in m ü. M. und die Anzahl der Vollgeschosse.
3 Überschreitungen der Grundflächen und Höhenangaben sind nicht zulässig. Unter
II Erschliessung / Parkierung
Art. 3 Erschliessung
1 Die Zu- und Wegfahrt des Plangebietes hat über die im Plan bezeichneten Stellen ab der
schreitungen sind möglich, sofern die charakteristische und städtebaulich vorzügliche Qualität der Überbauung gewahrt bleibt.
Art. 8
Art. 17
Art. 11 Umgebungsgestaltung
Bodenversiegelung Rechnung zu tragen. Wo nicht zwingende technische Anforderungen entgegenstehen, ist ein sickerfähiger Belag zu wählen. 2 Mit dem Baugesuch des Hauptgebäudes A ist ein Gesamtkonzept der Umgebungs
gestaltung einzureichen, das im Detail die Gestaltung der Umgebung (Materialisierung, Bepflanzung, Ausstattung etc.) aufzeigt. Dieses hat die Dachfläche über der Teilfläche A4 des Hauptgebäudes A mit zu behandeln. 3 Die Grünflächen sind extensiv zu begrünen. Zugangswege und -treppen, sowie
Stützmauern dürfen in der im Plan bezeichneten Grünfläche angeordnet werden. Die Erstellung eines befestigten, sickerfähigen Aussenplatzes für das Bocciaspiel ist innerhalb der Grünfläche zwischen den Hauptbauten A und B ebenfalls zulässig. Die Anforderungen der hainartigen Bepflanzung gemäss Art. 13 dieser BesV sind zu wahren.
2 An- und Nebenbauten innerhalb des Plangebietes sind mit Ausnahme einer gedeckten
5 Entlang der im Plan bezeichneten Fassaden darf das natürlich gewachsene Terrain soweit
bezeichneten Stellen anzuordnen.
Einhausung für die Kehrichtentsorgung an der Nordseite der Hauptbaute B (vgl. Art. 5), nicht zulässig.
abgegraben werde, wie es für die Belichtung der Arbeitsplätze im Sockelgeschoss und für die Anlieferung des Gewerbes notwendig ist. Die Abgrabung ist vorzüglich in die Umgebung zu integrieren und im Umgebungsgestaltungskonzept aufzuzeigen.
Art. 4 Parkierung
1 Die Parkierung ist mit Ausnahme der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 3 unterirdisch
anzuordnen. 2 In der Hauptbaute C ist das Anordnen von 4 Autoabstellplätzen im Erdgeschoss zulässig. 3 Offene, oberirdische Autoabstellplätze sind innerhalb der Parkierungsbereiche anzuordnen.
4 Für die Hauptbaute A sind mindestens 80 und maximal 120 Autoabstellpätze zu erstellen. Der Nachweis ist im Bau bewilligungsverfahren zu erbringen. 5 Es ist eine ausreichende Anzahl an Veloabstellplätzen gemäss den Vorgaben der
SN 640 065 2011 bereit zu stellen.
maximal 2.0 m über OK Dachrand reichen. Sie müssen, soweit technisch möglich, zusammengefasst, eingehaust und gegenüber der Gebäudefassade um das Mass ihrer Höhe zurückversetzt werden.
Art. 12 Stützmauern
Entsorgung
Die gewerbliche Kehrichtentsorgung hat intern in den Bauten in Absprache mit der Stadt zu erfolgen. Für die Nutzung in der Grundfläche Hauptbaute B kann an der Nordseite eine Kehrichtsammelstelle in einer gedeckten Einhausung angeordnet werden Die private Kehrichtentsorgung ist in Absprache mit der Stadt an der Wiesenstrasse mit einem Unterflurcontainer anzuordnen.
Art. 18 Naturgefahren
Die Bauten sind vor Hochwasser zu schützen. Objektschutzmassnahmen sind im Baube willigungsverfahren aufzuzeigen und festzulegen.
Retention und Entwässerung
VI Schlussbestimmungen
1 Das Erstellen einer Stützmauer mit einer Höhe von max.
1.80 m gegenüber der Seite mit
Aufhebung bisherigen Rechts
Mit dem Inkrafttreten des Gestaltungsplans Regatron werden der Baulinienplan „Obere Feldmühlenstrasse“, Rorschach, genehmigt am 27. Juli 1950, sowie der Quartierplan „Sulz", Rorschacherberg, genehmigt am 14. Februar 1964, im Bereich des Plangebietes aufgehoben.
dem höher gelegenen gestalteten Terrain ist an den im Plan bezeichneten Stellen zulässig.
3 Innerhalb der im Plan bezeichneten Grundflächen Überdachung und unter Einhaltung der eingetragenen maximalen Gebäudehöhen in m ü. M. sind auf der Dachfläche der Teilfläche A4 Überdachungen in offener Bauweise zulässig.
Die im Plan als „begrünt“ bezeichneten Stützmauern sind auf der angegebenen Seite zu begrünen.
Einverständniserklärung
3 Weitere Stützmauern sind zulässig, sofern diese den Bestimmungen der Regelbauweise und
Die nachfolgenden Grundeigentümer erklären sich mit dem Gestaltungsplan Regatron einverstanden:
4 Die Nutzung der Dachflächen auf den Teilflächen A3 und A4 der Hauptbaute A ist innerhalb
den Ansprüchen der vorzüglichen Umgebungsgestaltung entsprechen.
der im Plan bezeichneten Flächen für den Aufenthalt zulässig. 5 Alle nicht begehbaren sowie energetisch genutzten Dachflächen sind extensiv zu begrünen.
Art. 13 Bepflanzung
1 Bei der speziell als „Hain“ bezeichneten Grünfläche ist eine hainartige Bepflanzung anzuordnen.
Art. 5
im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter Schallschutznachweis zu erbringen.
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Art. 20 Dachflächen
2 Technische Dachaufbauten inkl. Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie dürfen
3 Für die Anlieferung ist gemäss SIA 181 „Schallschutz im Hochbau“ Art 3.2 „Interne Quellen“
Für Regenwasser, welches auf versiegelten Flächen gesammelt wird, ist eine ausreichende Retention sicherzustellen.
2 Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage sowie die Anlieferung Gewerbe sind an den im Plan
1 Die Hauptbauten sind mit Flachdächern abzudecken.
Art. 3
1 „Externe Quellen“ im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter Schallschutznachweis zu erbringen.
Art. 19
Aussenaufenthaltsfläche genutzt und mit einem Verbundstein- oder Natursteinbelag befestigt werden.
Art. 8
2 Für die Gebäudehülle der Hauptbaute A ist gemäss SIA 181 „Schallschutz im Hochbau“
4 Die im Plan bezeichnete Aufenthaltsfläche der Hauptbaute B (Terrasse) darf als
C sind mit Ausnahme von Baikonen, welche über die Fassade herausragen, nach Regelbau weise zulässig.
4 Die Wendefläche LKW istfür Wendemanöver von Lastwagen freizuhalten.
Lärmschutz
1 Detaillierte Lärm schütz nachweise sind im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.
Feldmühlenstrasse sowie ab der Wiesenstrasse zu erfolgen.
3 Die Abfahrtsrampe zur Tiefgarage ist in dem im Plan bezeichneten Bereich anzuordnen.
Energie
IV Umgebung
Vor-, An- und Nebenbauten
1 Vorbauten bei der Hauptbaute A sind nicht zulässig. Vorbauten bei den Hauptbauten B und
Art. 16
Für die Hauptbaute A ist ein Energiekonzept unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungen zu erstellen. Das Energie ko nzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.
1 Die Umgebung ist vorzüglich zu gestalten. Insbesondere ist der Minimierung der
Art. 2 V Weitere Bestimmungen
9
2 Bei der Begrünung des Areals sind einheimische standortgerechte Pflanzenarten zu
Parzellen Nr.
Eigentümer
1690, 1940,
2116,2289,2292
Regatron AG
2290
Bocciaclub Feldmühle
2291
Rufor AG
verwenden.
Art. 14 Bildstöckli
An der im Plan bezeichneten Stelle kann ein „Bildstöckli“ erstellt werden.
............................................
Weitere Dokumente
STADT RORSCHACH
23. IAN. 2020
Projekt Ni. 1.042 1.029.03
14. Oktober 2019
2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron Beilagepläne
Inhalt: Baueingabe Grundriss 1:100 Fassade Süd 1:100 Fassade Ost 1:100
Architektur: alex buob AG dipl. architekt HBK / SIA, Wiggenrainstrasse 18, 9404 Rorschacherberg
Fassade Ost
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211./910 Stützmauer Absturzsicherung
432.00 M.0.M 8.73
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ca. 430.20 M.ü.M.
Sitzplotz 61.1rnz 60. 32 FL
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Wintergorten 291,,,lz beheezt ca. 20 PI.
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Clublokal
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DATUM:
GRUN DE IGENTÜME R/ BAUHERRSC HAFT:
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Freitag, 21. Juni 2019
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co. 0.00 :13 250 2
I P LAN IVE RFASSER: Norne
Fassade Süd 1:100
Erweiterung Restaurant Primavera Wiesenstrasse 13 9404 Rorschach Baueingabe BAUEINGABE
nr.
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mst. 1:100 dot.
21.06.19
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