Überbauungsplan Platzriet II, Änderung

Special-use plan · Walenstadt

Document

Number
2007-4061
Kind
Special-use plan
Commune
Walenstadt
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Apr 4, 2007
Approved
May 29, 2007
Published
Apr 11, 2007
In force since
May 29, 2007

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

29. Mai 2007

Gemeinderat Walenstadt 8880 Walenstadt

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Änderung Überbauungsplan Platzriet II

Der bestehende Überbauungsplan Platzriet II vom 30. Oktober 1995 soll hinsichtlich der Zuund Wegfahrt von den Grundstücken Nr. 430 und 432 ab der Industriestrasse angepasst wer­ den Zudem sind neu Betriebs- und Besucherparkplätze entlang der Industriestrasse vorgese­ hen. Die Änderungen wurden am 16. März 2007 durch das Amt für Raumentwicklung vorge­ prüft. Die Bemerkungen der Vorprüfung sind berücksichtigt. Nebst den genannten Änderungen soll gegenüber den vorgeprüften Unterlagen neu auch eine Zu- und Wegfahrt von der Parzelle Nr. 426 in die Walenseestrasse ermöglicht werden. Gemass telefonischer Rücksprache vom 25. Mai 2007 mit dem Strassenkreisinspektor in Buchs sind die Unterlagen zwischen dem Strassenkreisinspektorat und der Gemeinde vorbesprochen. Seitens des Strassenkreisinspektorats bestehen keine Einwände gegen die vorgesehene Änderung. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 650.--.

07-2328 / 85691_43504

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt - Sl - Amt für Umweltschutz - BA

07-2328 / 85691.43504

Plan mit besonderen Vorschriften

Legende

KANTON ST. GALLEN GEMEINDE WALENSTADT

Umgrenztes Plangebiet

Überbauungsplan Platzriet Besondere Vorschriften

Baubereich A

Überbauungsplan Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Walenstadt.

ÜBERBAUUNGSPLAN PLATZRIET II

Baubereich B

Art. 1 : Geltungsbereich/ Verbindlichkeit

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.

ÄNDERUNG MST 1: 1000

Baubereich C

Bereich D neu

Zu- und Wegfahrt

Zu- und Wegfahrt aufgehoben

Baulinie für Bauten

Zu- und Wegfahrt neu

Art. 2 : Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Überbauung sowie die Regelung der Erschliessung des Gebietes Platzriet.

Art. 3 : Überbauung

VOM GEMEINDERAT ERLASSEN AM: DER GEMEINDEPRÄSIDENT

1ln den Baubereichen A und B beträgt die max. Firsthohe 17 m. 2lm Baubereich B beträgt die max. Gebäudelänge 60m. 3Der Bereich C ist für Parkierung und Lagerfläche bestimmt. 4Der Bereich D ist für Parkierung bestimmt.

- 4. April 2007

Baulinie für Anlagen

DER GEMEINDERATSSCHREIBER

Art. 4 : Architektonische Gestaltung

Zufahrtsverbotslinie

1Die Fassaden sind gut zu gestalten und zu gliedern. 2Die Oberkante von Firmenanschriften und Reklamen darf max. die Höhe von 8m über Terrain erreichen. 3Dem Gemeinderat ist ein Material- und Farbkonzept zur Bewilligung vorzulegen.

Art. 5 : Umgebungsgestaltung

ÖFFENTLICH AUFGELEGT VOM ..! 1 . E i 1..f Ö2

BIS

Hinweise

1Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsplan einzureichen, mit Angeben der Verkehrsflächen, der Entsorgungseinrichtungen, der Begrünungen und Bepflanzungen. 2Entlang der Industriestrasse, der Platzrietstrasse sowie der Querverbindung Industriestrasse- Walenseestrasse sind hochstämmige Bäume zu pflanzen.

22.

Bestehende Bauten

Art. 6 : Erschliessung

VON BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST. GALLEN GENEHMIGT AM

2 9. Mai 2007

MIT ERMÄCHTIGUNG DER LEITER DES AMTES FÜR RAUMENTWICKLUNG

1Die verkehrsmässige Erschliessung hat ausschliesslich über die Platzriet- und Industriestrasse sowie die im Plan bezeichneten Stellen zu erfolgen. 2Bei der Einmündung in die Walenseestrasse ist bezüglich Sichtweite die VSS- Richtlinie SN 640 090a massgebend. 3Die offenen Besucherparkplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen. 4lm Bereich D darf ab den Parkplätzen der Parzellen 430 und 432 entlang der Industrie­ strasse direkt in die Industriestrasse ein- und ausgefahren werden.

Öffentliche Strasse

Hochstämmige Bäume

Gewässer

Art. 7 : Lärmschutz

V

Für den Baubereich B ist der Planungswert der Empfindlichkeitsstufe III einzuhalten.

1

<0><2><2>

Zufahrtsverbotslinie aufgehoben