Überbauungsplan Ängelmoos

Special-use plan · Walenstadt

Document

Number
2007-4065
Kind
Special-use plan
Commune
Walenstadt
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Jun 14, 2007
Approved
Aug 27, 2007
Published
Jun 27, 2007
In force since
Aug 27, 2007

Map

1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

[!

Baudepartement

^

des Kantons St.Gallen

27. August 2007

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Walenstadt 8880 Walenstadt

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Show the full text

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Ängelmoos

Die Grundstücke Nr. 37, 43, 45, 57, 58, 63, 189, 2695 und 2696 bzw. auch Teile davon, liegen in der dreigeschossigen Wohnzone W3. Sie sollen überbaut werden. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Ängelmoos sind gegenüber den Bestimmungen des Baureglements folgende Abweichungen vorgesehen: -

Möglichkeit zur Erstellung eines zusätzlichen Vollgeschosses Ausbau des Attikageschosses zu 85% Aufhebung des Mehrlängenzuschlags Definition der Nebenbauten.

Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung am 5. Februar sowie am 16. Februar 2007 vorgeprüft. Während der Auflagefrist ist eine Einsprache des Heimatschutzes eingegan­ gen. In der Folge wurde der Überbauungsplan angepasst. Dabei wurden die beiden im Norden des Plangebiets gelegenen Baubereiche für dreigeschossige Bauten in vier kleinere aufgeteilt. Zudem wurde die Anordnung der Nebenbauten und die durch die Richtungspunkte 2 vorgese­ hene Notzufahrt geändert. Der geänderte Überbauungsplan wurde nochmals aufgelegt. Innert Frist sind keine Einsprachen eingegangen.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das

07-3840 / 93003.45016

5b

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1100.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

07-3840 / 93003,45016