Überbauungsplan Ängelmoos 2
Special-use plan · Walenstadt
Document
- Number
- 2007-4064
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Walenstadt
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- May 31, 2007
- Approved
- Jul 20, 2007
- Published
- Jun 6, 2007
- In force since
- Jul 20, 2007
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
20. Juli 2007
Gemeinderat Walenstadt 8880 Walenstadt
Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Ängelmoos 2
Die Grundstücke Nr. 491 und 2645 liegen in der zweigeschossigen Wohnzone W2. Sie sollen überbaut werden. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Ängelmoos 2 sind gegenüber den Bestimmungen des Baureglements folgende Abweichungen vorgesehen: -
Möglichkeit zur Erstellung eines zusätzlichen Vollgeschosses Ausbau des Attikageschosses zu 85% Aufhebung des Mehrlängenzuschlags Definition der Nebenbauten.
Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung am 13. April 2007 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Bemerkungen sind berücksichtigt. Insbesondere kann mit der geplanten Gesamtüberbauung ein besseres Ergebnis als nach zonengemässer Überbau ung verwirklicht werden. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-.
07-3356 / 90151„44532
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabtei lu na - Amt für Raumentwicklung
07-3356 / 89958,44532