Deponieplan Mürli I
Special-use plan · Walenstadt
Document
- Number
- 2015-4060
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Walenstadt
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Feb 6, 2014
- Approved
- Mar 27, 2015
- Published
- Feb 19, 2014
- In force since
- Mar 27, 2015
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Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudeparlement, Amt Rk Raumenlwicklung und Geointoimalion, Lflrnmllsbiunnenslrasse 54, 9001 Sl Gallen
A-Post Gemeinderat Bahnhofstrasse 19 8880 W alenstadt
27. März 2015
Geschäft Nr. 14-6818 Gem einde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) folgen den Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Deponieplan Mürli (Plan und Besondere Vorschriften nach Art. 28bis BauG mit Baugesuch nach Art. 28quinquies BauG)
Das Baudepartem ent genehmigte am 14. Januar 2004 den Deponieplan Mürli. Dieser bildete die planungsrechtliche Grundlage, um im ehemaligen Steinbruch Mürli eine Inert stoffdeponie nach Art. 22 der Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814.600; TVA) zu betreiben. Laut rechtskräftigem Deponieplan war ein Volumen von 640'000 m 3vorge sehen, davon ein Inertstoffkompartiment von 140'000 m3. Die Deponiedauer wurde bis maximal 31. Dezem ber 2030 festgelegt. Die Interstoffdeponie Mürli AG betreibt diese Inertstoffdeponie seit dem Jahr 2007. Abgelagert werden unverschmutztes Aushubm ate rial und Inertstoffe im engeren Sinne. Laut Seite 3 des eingereichten UVB wurde das bis her aufgefüllte Volumen neu vermessen. Danach beträgt das verfüllte Volumen per De zem ber 2012 bereits 320 000 m3. Dies bedeutet, dass die Hälfte des bewilligten Deponie volum ens bereits nach 6 Betriebsjahren erreicht worden ist. Mit dem vorliegenden Projekt ist aufgrund der erhöhten Nachfrage in der Region eine Vergrösserung des Deponievolumens geplant. Die Deponie soll auf dem bereits bewilligten Deponiebereich etwas erhöht und der Perimeter nördlich um den jetzt noch bestehenden Felssporns erweitert werden. Die Deponie bzw. die Rekultivierung soll im Jahr 2039 ab geschlossen werden. Das neue Nutzvolumen wird gesam thaft mit ca. 1'080'000 m3 zuzüg lich lOO'OOO m3 Rekultivierungsmaterial angegeben. Um dieses Nutzvolumen zu realisie ren, ist eine Erweiterung des Perimeters um die Parzellen Nrn. 428, 429, 573, 1485 und 1818 vorgesehen. Im erweiterten Deponieplanperimeter soll ausschliesslich unverschmutztes Aushubm aterial abgelagert werden. Mit dem Inkrafttreten des vorliegen den Deponieplans wird der Deponieplan Mürli vom 14. Januar 2004 gemäss Art. 1 Abs. 2 der Besonderen Vorschriften aufgehoben.
14-6818 / 410752,99247 410752.99247
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Der vorliegende Deponieplan Mürli umfasst folgende Unterlagen: • Baugesuchsformular • Besondere Vorschriften mit Anhangplänen • Situationsplan 1:1'000, Ausgangszustand Abschluss bewilligtes Projekt 14.1.2004 • Situationsplan 1:1'000, Regelungen während Deponiebetrieb . Situationsplan 1:1'000, Regelungen Endgestaltung und Rekultivierung . Profilplan 1:1'000, Regelungen Endgestaltung und Rekultivierung • Projektplan 1:500, Deponie mit Erschliessungsstrasse • Projektplan 1:500, Vorschüttung mit unverschmutztem Aushub • Schnittplan 1:500, Querschnitt und Längsschnitt • Situationsplan 1:500, Füllstand Dezember 2012 und bestehende Kanalisation • Untersuchung zur Umweltverträglichkeit (UVB) • Rodungsgesuch • Fotodokumentation • 3D-Visualisierung. Deponien werden aufgrund eines Deponieplans gemäss Art. 28bis BauG bewilligt. Die Festsetzung der Standorte im Kantonalen Richtplan ist dabei Voraussetzung für die Ge nehmigung eines Deponieplans. Der Richtplaneintrag nimmt das Ergebnis des Deponie planverfahrens jedoch nicht vorweg. Der Standort Mürli II ist im Kantonalen Richtplan als geplante Neuanlage festgelegt. Diese Inerstoffdeponie ist laut Ausführungen im Richtplan kapitel VII 61 ausschliesslich für unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmate rial vorzusehen. Die eingereichten Unterlagen entsprechen den Vorgaben des Kantonalen Richtplans. Gemäss Art. 28bis BauG ordnet der Deponieplan den Deponietyp nach der TVA, das De ponievolumen, die Etappierung, die Endgestaltung des Geländes sowie die Erschlies sung. Diese Themen sind in den eingereichten Unterlagen abgehandelt. Für die Deponie erweiterung wurde ein kombiniertes Verfahren durchgeführt. Der Deponieplan gilt damit nach Art. 28quinquies BauG als Baubewilligung. Die Unterlagen wurden am 3. Oktober 2012 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation vorgeprüft. Die in der Vor prüfung gemachten Ausführungen sind berücksichtigt. Mit Schreiben vom 19. September 2014 wurden dem Gemeinderat W alenstadt folgende Verfügungen zugestellt, welche integrierenden Bestandteil dieser Verfügung bilden: . Beurteilung Projekt und Um weltverträglichkeitsbericht durch die kantonale Um weltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt und Energie vom 1. September 2014 • Verfügung über die Umweltschutzmassnahmen des Amtes für Umwelt und Ener •
gie vom 14. Juli 2014 Rodungsbewilligung des Kantonsforstamtes vom 27. August 2014.
Der Gemeinderat W alenstadt entschied und bejahte an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2014 die Umweltverträglichkeit (vgl. Ziffer C.2. Gemeinderatsprotokoll) und eröffnete der Gesuchstellerin die Verfügung über die Umweltschutzmassnahmen sowie die Rodungs bewilligung. Gegen diese beiden Verfügungen erhob die Gesuchstellerin beim Baudepar tement Rekurs. Mit Schreiben vom 17. März 2015 wurde der Rekurs zurückgezogen und am 18, März 2015 bei der Rechtsabteilung des Baudepartementes abgeschrieben. Es ist somit kein Rechtsmittel mehr hängig.
Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
3. 4. 5. 6.
Der Deponieplan Mürli wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Beurteilung zum Projekt und zum Umweltverträglichkeitsbericht durch die kanto nale Umweltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt und Energie vom 1. September 2014 ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Die Verfügung über die Umweltschutzmassnahmen des Amtes für Umwelt und Ener gie vom 14. Juli 2014 ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Die Rodungsbewilligung des Kantonsforstamtes vom 27. August 2014 ist integrieren der Bestandteil dieser Verfügung. Der Deponieplan Mürli vom 14. Januar 2004 wird aufgehoben. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 103’000.~ Aufteilung der Gebühren: Am t für Raum entw icklung und G eoinform ation
Fr.
Am t für Umwelt und Energie
Fr. lOO'OOO.-
2'200.~
Kantonsforstam t
Fr.
800.--
Rechtsm ittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Am tes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
14-6618 / 410762..89247
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Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Beurteilung von Projekt und Umweltverträglichkeitsbericht durch die kantonale Um weltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt und Energie vom 1. September 2014 (be reits zugestellt) Verfügung über die Umweltschutzmassnahmen des Amtes für Umwelt und Energie vom 14. Juli 2014 (bereits zugestellt und der Gesuchstellerin eröffnet) Rodungsbewilligung des Kantonsforstamtes vom 27. August 2014 (bereits zugestellt und der Gesuchstellerin eröffnet)
Kopie Rechtsabteilung (inkl. 1 Unterlagendossier) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für Umwelt und Energie (inkl. 1 Unterlagendossier) Kantonsforstamt Tiefbauamt - Rechtsdienst BAFU, Abteilung Wald, 3003 Bern
14 6816 /410752.99247