Baulinienplan Spielerlebnis Walensee
Special-use plan · Walenstadt
Document
- Number
- 2017-4063
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Walenstadt
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Jun 8, 2017
- Approved
- Aug 18, 2017
- Published
- Jun 21, 2017
- In force since
- Aug 18, 2017
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3 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen______________________________
A-Post Gemeinderat Walenstadt Bahnhofstrasse 19 8880 W alenstadt
18. August 2017
Geschäft Nr. 17-5038 Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Baulinienplan Spielerlebnis Walensee Festlegung Gewässerraum nach Art. 41b GSchV Abschnitt vom Hafen bis zur Abzweigung Seemülistrasse - Unterwaldweg
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Die plant unter dem Begriff „Spielerlebnis W alensee“ sechs the menspezifische Erlebnisspielplätze um den Walensee. Die Plätze liegen direkt am neuen Seeuferweg bzw. in der Nähe von Bahnhöfen. In W alenstadt soll der bestehende Spiel platz, welcher 150 m von der Kursschiff-Anlegestelle entfernt liegt, aufgewertet und er gänzt werden. Das Vorhaben liegt innerhalb des Gewässerabstands von 20 m nach Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; GSchV) sowie auch innerhalb des Gewässerabstands von 25 m gemäss Art. 59 BauG, weshalb der Ge wässerraum entlang des betroffenen Seeuferabschnitts definitiv festgelegt werden soll. Nach Art. 41b GSchV muss die Breite des Gewässerraums, gemessen ab der Uferlinie (entspricht mittlerem Sommerwasserstand beim W alensee bei 419.30 m.ü.IVI), mindestens 15 m betragen. Dieses Mass muss erhöht werden, soweit dies zur Gewährleistung des Schutzes vor Hochwasser erforderlich ist oder überwiegende Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes bestehen. Im dicht bebauten Siedlungsgebiet kann die Breite des Gewässerraums gegenüber den gesetzlichen Vorgaben reduziert und den baulichen Ge gebenheiten angepasst werden, soweit der Schutz vor Hochwasser gewährleistet ist. Der Baulinienplan umfasst den Seeuferabschnitt des gesamten Spielplatzgeländes vom Hafen bis zur Abzweigung Seemülistrasse - Unterwaldweg. Der Perimeter ist nachvoll ziehbar und zweckmässig. Aufgrund der heute bestehenden Nutzungen soll der gesetz lich vorgeschriebene Gewässerraum von 15 m bzw. 25 m auf 5 m für Anlagen und 20 m für Bauten festgelegt werden. Der Baulinienplan wurden durch das Amt für Raumentwick lung und Geoinformation - unter Miteinbezug der Sektion Wasserbau beim Tiefbauamt (neu beim Amt für W asser und Energie) sowie des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei -
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vorgeprüft. Der vorliegende Planerlass berücksichtigt die im Vorprüfungsschreiben ge machten Ausführungen. Der Schmittenbach quert das Spielplatzareal. Der Gewässerraum entlang des Schmitten baches wird noch nicht festgelegt. Laut Ausführungen auf Seite 12 des Planungsberichts halten die vorgesehenen Anlagen einen Abstand von ca. 15 m zum Schmittenbach ein. Der Gewässerabstand nach GSchV-Übergangsbestimmungen von 12 m (4 m Sohlenbrei te aus dem Geoportal gemessen plus 8 m) sowie der baugesetzliche Abstand von 10 m nach Art. 59 BauG sind eingehalten. Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1 0 00 .-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
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Rechtsabteilunq Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für W asser und Energie - Sektion Wasserbau
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Legal bases
sGS 731.1 · PBG · Cantonal
sGS 731.11 · PBV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal