Teilzonenplan Breiten - Genehmigung
Zoning plan · Waldkirch
Document
- Number
- 2007-8911
- Kind
- Zoning plan
- Commune
- Waldkirch
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Jul 18, 2006
- Approved
- Feb 5, 2007
- Published
- Aug 23, 2006
- In force since
- Feb 5, 2007
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Baudepartement des Kantons St.Gallen
vi/
5. Februar 2007
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9205 Waldkirch
Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Teilzonenplan Breiten
Das im kommunalen Richtplan für die Realisierung des Sportplatzes vorgesehene Areal ist gut ins Siedlungsgebiet eingebunden, gut erreichbar und auch hinsichtlich Immissionen kaum problematisch. Es besteht jedoch ein Konflikt mit der Fruchtfolgefläche FFF. Wie vom ARE im Rahmen der Vorprüfung verlangt, ist der Teilzonenplan auf den Umfang der ersten Realisie rungsetappe reduziert worden (Rasenspielfeld und Garderobengebäude). Es werden noch 1.3 Hektaren FFF beansprucht. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung
07-235 / 77118,41411