Überbauungsplan Pfaffenguet

Special-use plan · Benken (SG)

Document

Number
2003-4560
Kind
Special-use plan
Commune
Benken (SG)
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Jun 12, 2003
Approved
Oct 13, 2003
Published
Jun 24, 2003
In force since
Oct 13, 2003

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

Baudepartement des Kantons St.Gallen

V x V

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 8717 Senken

13. Oktober 2003

Senken: Genehmigung von zwei Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 7 3 1 . 1 ; abgekürzt BauG) die beiden folgenden Erlasse zur Genehmigung eingereicht. > >

Teilzonenplan Pfaffenguet Überbauungsplan Pfaffenguet

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Die Prüfung ergibt, dass beide Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfleqe (sGS 9 5 1 . 1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 9 0 0 .- (p^o Erlass Fr. 4 5 0 .-). Der Teilzonenplan Pfaffenguet ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss

Genehmigungsvertügung TZP