Teilzonenplan Golfplatz - Genehmigung
Zoning plan · Niederhelfenschwil
Document
- Number
- 2010-8610
- Kind
- Zoning plan
- Commune
- Niederhelfenschwil
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Jan 7, 2010
- In force since
- Jan 7, 2010
Map
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
7. Januar 2010
Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil
Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Golfplatz
Der 18-Loch-Golfplatz des Ostschweizerischen Golfclubs OSGC Niederbüren ist 1948 erstellt worden und somit einer der ältesten in der Ostschweiz. Er wurde auf dem schmalen Band zwi schen der begradigten Thur und der zum Dorf Niederhelfenschwil steil ansteigenden und be waldeten Böschung angelegt. Die Driving-Range wird südlich der Thur betrieben. Das knapp 50 ha grosse Golfgelände liegt grösstenteils auf dem Territorium der Gemeinde Niederbüren. Lediglich die rund 1700 m2 grosse Fläche nördlich des Mülibachs am östlichen Rand des Golfplatzareals gehört zur Gemeinde Niederhelfenschwil. Mit dem Teilzonenplan wird diese Fläche von der Landwirtschaftszone in die Grünzone GE umgeteilt. Der Erlass wurde vorgeprüft. Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass er recht- und zweckmäs sig ist und genehmigt werden kann. Betreffend dem Überbauungsplan, welcher die Sanierung und den Betrieb des Golfplatzes regelt, verweisen wir auf die separate Verfügung.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.
Der angeführte Erlass wird genehmigt.
2.
Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2 00 .-.
09-6408 / 177376_60075
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigten Erlass (1x Dossier Sanierung Golfplatz OSGC) Einzahlungsschein Kopie BD-RA AREG-OP AREG-GI TBA-RD KFA ANJF AFU-RU AFU-KB
09-6408 Z 177376_60075
Legal bases
sGS 672.11 · Cantonal
sGS 731.1 · PBG · Cantonal
sGS 731.11 · PBV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal