Teilzonenplan Golfplatz - Genehmigung

Zoning plan · Niederhelfenschwil

Document

Number
2010-8610
Kind
Zoning plan
Commune
Niederhelfenschwil
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jan 7, 2010
In force since
Jan 7, 2010

Map

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

7. Januar 2010

Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil

Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Golfplatz

Der 18-Loch-Golfplatz des Ostschweizerischen Golfclubs OSGC Niederbüren ist 1948 erstellt worden und somit einer der ältesten in der Ostschweiz. Er wurde auf dem schmalen Band zwi­ schen der begradigten Thur und der zum Dorf Niederhelfenschwil steil ansteigenden und be­ waldeten Böschung angelegt. Die Driving-Range wird südlich der Thur betrieben. Das knapp 50 ha grosse Golfgelände liegt grösstenteils auf dem Territorium der Gemeinde Niederbüren. Lediglich die rund 1700 m2 grosse Fläche nördlich des Mülibachs am östlichen Rand des Golfplatzareals gehört zur Gemeinde Niederhelfenschwil. Mit dem Teilzonenplan wird diese Fläche von der Landwirtschaftszone in die Grünzone GE umgeteilt. Der Erlass wurde vorgeprüft. Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass er recht- und zweckmäs­ sig ist und genehmigt werden kann. Betreffend dem Überbauungsplan, welcher die Sanierung und den Betrieb des Golfplatzes regelt, verweisen wir auf die separate Verfügung.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.

Der angeführte Erlass wird genehmigt.

2.

Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2 00 .-.

09-6408 / 177376_60075

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigten Erlass (1x Dossier Sanierung Golfplatz OSGC) Einzahlungsschein Kopie BD-RA AREG-OP AREG-GI TBA-RD KFA ANJF AFU-RU AFU-KB

09-6408 Z 177376_60075