Anpassung Zonenplan 2009 - Genehmigung
Zoning plan · Niederhelfenschwil
Document
- Number
- 2011-8610
- Kind
- Zoning plan
- Commune
- Niederhelfenschwil
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Jan 26, 2011
- In force since
- Jan 26, 2011
Map
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
26. Januar 2010
Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil
Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Zonenplan Anpassungen 2009
Mit der im Jahre 2006 vom Baudepartement zur Kenntnis genommen kommunalen Richtpla nung legte der Gemeinderat das Konzept für die räumliche Entwicklung der Gemeinde fest. In der Folge wurde der Zonenplan überprüft und Sie beabsichtigen verschiedene Anpassungen vorzunehmen. Es sind dies im Wesentlichen: - Umzonungen gemäss Richtplan-Entwicklungszielen (z.B. Wohn- zu Kernzone, etc.); - Abseits des Siedlungsgebiets Zuweisung des UeG zur Landwirtschaftszone; - Anpassungen an digitalisierte Plangrundlage und Parzellenstrukturen; - Zweckzuweisung nach Art. 17 BauG bei den Grünzonen. Der Erlass wurde vorgeprüft, die wesentlichen Hinweise sind aufgenommen worden. Die Prüfung ergibt somit, dass er recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1100.-.
10-7529 / 224274_68718
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
-üTStrauss
Beilagen Genehmigter Erlass Waldfeststellung Einzahlungsschein Kopie BD-RA KFA AREG-OP AREG-DI, F. Schneider
10-7529 / 224274,68718
Legal bases
sGS 672.11 · Cantonal
sGS 731.1 · PBG · Cantonal
sGS 731.11 · PBV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal