Überbauungsplan Schlossgarten
Special-use plan · Oberbüren
Document
- Number
- 1985-8461
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Jun 6, 1985
- In force since
- Jun 6, 1985
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement des Kantons St.Gallen
St.Gallen, 6 .
Juni 1 9 8 5
Gemeinderat 9245 Oberbüren
Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 731.1; abgekürzt BauG)
31 des Baugesetzes
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(sGS
folgenden Erlass zur Genehmigung einge
reicht: - Ueberbauungsplan Schlossgarten mit besonderen Vorschriften In Anwendung von A r t . 31 BauG und A r t . 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
(sGS 951.1) in Verbindung mit
Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever waltung
(sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.— .
Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher: 6lg. Dr. W. Geiger
Beilage : - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein
Dr. W. Geiger Regierungsrat
Kopie : - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnungsführer (2) Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03
Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Oberbüren Kanton St.Gallen
Überbauungsplan B E S ON D E R E
mit besonderen Vorschriften
Schlossgarten Vom
1:500
O eff ent liehe Planauflage vom bis
Soweit nachfolgend oder im Ueberbauungsplan nicht anders bestimmt, gelten die Vorschrif ten des Baureglernentes Oberbüren.
Der Ueberbauungsplan mit den besonderen Vor schriften bezweckt :
am : ~ 1 April 1985
Gemeinderat beschlossen
V O R S C H R I F T E
- eine gute Quartiergestaltung in architektonischer und erschliessungsmässiger Hinsicht
1 & April 1985
17. Mai 1985
- eine optimale Umgebungsgestaltung Insbesondere sind Bauten, Anlagen und Umschwung für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaft1ichen Umgebung so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamt wirkung erreicht wird ; diese Anforderung gilt auch bei etappenweiser Ausführung sowie für Materialien und Farben.
Namens des Gemeinderates Der Gemeindammann : Der Gemeinderatsschreiber
Genehmigung
des Baudepartementes
Der Richtplan und die Isometrie vom Dezember 1984 sowie der Umgebungsplan vom März 1985 gelten für die Ueberbauung als wegleitend. Sofern die nachstehenden Elemente ausgeführt resp. einge halten werden, wird ein Bonus von ma x . 15% auf die Grundausnützung gewährt :
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am
. Stellung, Gliederung und kubische Gestaltung der Bauten
6. JUN11985 Der Vorsteher:
. Zufahrten und offene Abstellflächen
(A.£xlL
. Unter Niveau-Garagen . Fussgänger-Verbindungen . Dorfplatz, Kinder- und Rasenspielflächen Bepflanzung entlang der Strassen
Emil Stierli
Büro fü r Raumplanung
Chappelistr. 5 8604 Volkers wi l/H egnau Telefon 01-945 55 60
O rts- und Regionalplanung Sachplanung, Landschaftsgestaltung
-f-
Koten (mit einer Toleranz von
50 cm)
Gegenüber stark, frequentierten Strassen ist ein ausreichender, passiver Lärmschutz zu gewährleisten Im Erdgeschoss sind möglichst ebenerdige Garten sitzplätze anzulegen. Die Erdgeschossgrundrisse der Blöcke C 1 - C 3 sowie deren Zugänge sind behindertengerecht auszubilden.
Der arealinterne Gebäudeabstand für Hauptbauten beträgt im Minimum 7 m.
Es sind nur Bauten mit Satteldächern zugelassen
Art. 39 , Abs. 1 Bau R. wird für Quergiebel
aufgehoben. Für die Häuser A3 - A6 und Cl - C3 beträgt die max. Firsthöhe 15 m. Für das Haus Al gilt eine max. Gebäudehöhe von 11,5 m und eine ma x . Firsthöhe von 16,5 m. Sofern die Anforderungen gemäss Art. 3 erfüllt sind, wird der Dachgeschossausbau bis zu 75% gestattet.
Perimeter
Baulinie
Fahrbahnfläche
Eingeschossige Zwischenbauten mit einer ma x . Grundfläche von 80 m2 sowie einer max. First höhe von 6,8 m sind zulässig, sofern sie ge meinschaftlichen Zwecken dienen; sie werden bei der Berechnung der Ausnützungsziffer sowie bei der Gebäudelänge nicht angerechnet.
//
Fuss-o d e r Gehweg Die Zahl der Autoabstellplätze richtet sich nach
Art. 53 Bau R; hievon sind die im Plan bezüglich
Lage und Anzahl generell dargestellten Plätze offen anzlegen. Die restlichen Plätze sind in den drei Einsteilgaragen unter Terrain anzuordnen.
Fussgänger - Verbindungen ~i--- 1---1---r
8 P
offene Autoabstellfläche
Von den unter Absatz 1 errechneten Abstellplätzen sind 10% für Besucher offen anzulegen, zu reser vieren und zu kennzeichnen.
J ____I___ I___ L.
Parkplätze
in Einstellhallen Art. 10
maximal 2
maximal
Vollgeschosse
3 Vollgeschosse
maximal 4
Entlang der Sandackerstrasse sowie der Schlosszelgstrasse sind in regelmässigen Abständen Bäume in Form einer Allee zu pflanzen.
Vollgeschosse
Art. 12 Die Notzufahrt ist in einer Breite von mindestens
3,0 m auszuführen und mit einem Kehrplatz zu versehen.
Art. 13 Der Ueberbauungsplan Schlosszeig vom 12. Juni 1973
wird aufgehoben.
Bepflanzungen (A llee)
Notzufahrt
Im Gebiet des Ueberbauungsplanes sind Einzel antennen nicht zugelassen; es ist an die beste hende Gemeinschafts-Antennenanlage anzuschliessen.