Überbauungsplan Rüteli

Special-use plan · Oberbüren

Document

Number
2000-8460
Kind
Special-use plan
Commune
Oberbüren
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Mar 17, 2000
In force since
Mar 17, 2000

Map

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

17. März 2000

Gemeinderat 9245 Oberbüren

VII 84 Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Überbauungsplan „Rüteli“ mit besonderen Vorschriften Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass bezüglich der südlichen Zufahrtsstrasse ein Planverfahren nach Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1) durchzuführen ist, sobald die Strasse der Erschliessung von mehr als zwei Wohn­ einheiten dient. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leit^pçles Planungsamtes /

.

/

Dr. P/Flaad

G-OberbUren G-ÜP Rüteli BDLeA 0002 20000317.doc

n z __________ r

Baudepartement Planungsamt

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein

Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-Oberbtiren G-ÜP Rüteli BDLeA 0002 20000317 doc

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