Änderung Überbauungsplan Rossmoos II
Special-use plan · Oberbüren
Document
- Number
- 2005-8460
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Jul 4, 2005
- In force since
- Jul 4, 2005
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
4. Juli 2005
Gemeinderat 9245 Oberbüren
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > >
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Ergänzung Teilzonenplan Rossmoos II Änderung Überbauungsplan Rossmoos II
Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Um Missverständnisse zu vermeiden weisen wir auf folgendes hin: Der Teilzonenplan Rossmoos II ist mit Datum vom 6. Oktober 2000 genehmigt worden. Bei der vorliegenden Zonenplänänderung handelt es sich nicht um eine Änderung sondern allenfalls um eine Ergänzung dieses Planes (der TZP Rossmoos II vom 6. Oktober 2000 bleibt unverändert in Kraft). Nach Rücksprache mit der Gemeinde passen wir den Titel des Erlasses entsprechend an. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1000.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Die „Ergänzung Teilzonenplan Rossmoos II“ ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
G-Obür Geneh TZP UeP Rossmoos II ThB 1677
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung
G-Obür Geneh TZP UeP Rossmoos II ThB 1677
Plan mit besonderen Vorschriften
Besondere Vorschriften Änderungen
Kanton St.Gallen Gemeinde Oberbüren
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Gemeinde Oberbüren.
Art. 1 ÄNDERUNG ÜBERBAUUNGSPLAN ROSSMOOS II
M assstab
256000
Geltungsbereich / Verbindlichkeit
Die besonderen Vorschiften gelten für das umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sowie der Beilageplan Geländeschnitte 1 : 200 (Plan Nr. 118.3555/13) sind wegleitend.
+
Art. 2 1 : 500
Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Überbauung für den Reitsport sowie die Regelung der Erschliessung des Plangebietes.
Art. 3
Vom Gemeinderat erlassen am:
ln den Baubereichen gelten die folgenden Überbauungsvorschriften:
2 5, Fab, 2002
Der Gemeindepräsidßnt:
Baubereich Reithalle / Pferdeboxen: - Dieser Baubereich ist bestimmt für eine Reithalle, Pferdeboxen, Einrichtungen für die Tierpflege, Überwachungsräume und dergleichen. - Eine Ausdehnung der bestehenden Gebäudehülle ist nicht zulässig.
Der Ratsschreiber:
Baubereich Remise / Pferdestall: - Dieser Baubereich ist bestimmt für eine Remise mit 7 Pferdeboxen, Aufenthaltsraum, Juryraum, Reiterstübli- Theorieraum sowie betriebszugehörige Nebenräume für das Einstellen von Fahrzeugen, Futteranlagen und dergleichen. - Max. Firsthöhe 623.50 m ü. M. - Max. Höhenkote Schnitt Nordwestfassade/Dachfläche 621.00 m ü. M. - Max. Höhenkote Schnitt Südostfassade/Dachfläche 622.25 m ü. M.
/ 1 3.
Öffentlich aufgelegt vom:
Überbauung / Nutzung der Baubereiche
bis:
11 April 2802
255950
Q
Baubereich Führanlage: - Max. Firsthöhe 622.00m ü. M.
<2> O
- 4, Juli 2005
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
Art. 4 Architektonische Gestaltung
Bauten haben sich bezüglich Gliederung der Baukörper, Massstäblichkeit, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung gut in das Ortsbild einzuordnen.
O
Art. 5
Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Umgebungsgestaltung
Sämtliche Geländeanpassungen haben innerhalb des umgrenzten Plangebietes stattzufinden Die bestehende Mauer zwischen den Grundstücken Nr. 1712 und Nr. 2088 mit dem abgewinkelten Teil zur Garagenecke auf dem Grundstück Nr. 2088 darf weder verändert noch abgebrochen werden. Die Platzbeleuchtung darf nicht gegen die Wohnhäuser gerichtet werden. Entlang der Grenze zwischen dem Grundstück Nr. 1712 und Nr.2114 bzw. Nr. 2121 ist eine auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bepflanzung mit einheimischen Hölzern zu erstellen unddurchden Eigentümer zu unterhalten. Im Grünbereich sind keine Bauten und Anlagen zulässig.
2088
Art. 6 Erschliessung
Die Zu- und Wegfahrt hat ausschliesslich über die im Plan bezeichnete Stelle von der Choshofstrasse aus zu erfolgen.
1794 Erstellt: Gossau, 2. Februar 2005
LOSER & EBNETER AG
Lindenwiesstrasse 12
1753 9201 Gossau
Park- und Verkehrsflächen sind mit wasserdurchlässigen Bodenbefestigungen (Verbundsteinen) zu erstellen. Für die Südwestseite des bestehenden Auslaufes und der Auslauferweiterung genügt eine Kiesplanie.
Art. 7 Plan Nr. 118.3555/11
2115
Betrieb / Beleuchtung
Betriebszeit Stallungen und Sandplatz: 6.00 Uhr - 22.00 Uhr
2003
Betriebszeit Beleuchtung:
2116
1978 2002
Hinweise
Festlegungen
(Festlegungen im seit 6. Oktober 2000 rechtskräftigen Überbauungsplan Rossmoss II)
(für Planänderung)
1756
Baubereich Führanlage 1675 1695
Auslauf / Sandplatz Auslauf Pferdestall
1193
Grünbereich Verkehrsflächen (Verbundsteine) Verkehrsflächen (Kiesplanie) Fläche für Parkierung neue Mauer Projekthöhe Av
Zu- / Wegfahrt Beleuchtungsmasten (mit Strahlrichtung)
Hinweise bestehende Bauten Miststock bestehende Mauer
00
Silos Fahrrichtung
615
bestehendes Terrain Ah = 10cm Bepflanzung
Betriebs-/ Nutzungskonzept
Für die Reitsporttage gelten sinngemäss die Betriebszeiten (inkl. Beleuchtung) gemäss Nutzungskonzept vom 2. Februar 2005
Baubereich Remise / Pferdestall
________
Verkehrs-/ Parkierungskonzept
Das Verkehrs-/ Parkierungskonzept vom 2. Februar 2005 sowie das Betriebs-/ Nutzungskonzept vom 2. Februar 2005 bilden integrierende Bestandteile des Überbauungsplanes.
Baubereich Reithalle / Pferdeboxen
C
1760
Art. 8 Umgrenzung Plangebiet
7.00 Uhr - 22.00 Uhr
612.10