Änderung Überbauungsplan Rossmoos II

Special-use plan · Oberbüren

Document

Number
2005-8460
Kind
Special-use plan
Commune
Oberbüren
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jul 4, 2005
In force since
Jul 4, 2005

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

4. Juli 2005

Gemeinderat 9245 Oberbüren

Gemeinde Oberbüren: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > >

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Ergänzung Teilzonenplan Rossmoos II Änderung Überbauungsplan Rossmoos II

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Um Missverständnisse zu vermeiden weisen wir auf folgendes hin: Der Teilzonenplan Rossmoos II ist mit Datum vom 6. Oktober 2000 genehmigt worden. Bei der vorliegenden Zonenplänänderung handelt es sich nicht um eine Änderung sondern allenfalls um eine Ergänzung dieses Planes (der TZP Rossmoos II vom 6. Oktober 2000 bleibt unverändert in Kraft). Nach Rücksprache mit der Gemeinde passen wir den Titel des Erlasses entsprechend an. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1000.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Die „Ergänzung Teilzonenplan Rossmoos II“ ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

G-Obür Geneh TZP UeP Rossmoos II ThB 1677

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung

G-Obür Geneh TZP UeP Rossmoos II ThB 1677

Plan mit besonderen Vorschriften

Besondere Vorschriften Änderungen

Kanton St.Gallen Gemeinde Oberbüren

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Gemeinde Oberbüren.

Art. 1 ÄNDERUNG ÜBERBAUUNGSPLAN ROSSMOOS II

M assstab

256000

Geltungsbereich / Verbindlichkeit

Die besonderen Vorschiften gelten für das umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sowie der Beilageplan Geländeschnitte 1 : 200 (Plan Nr. 118.3555/13) sind wegleitend.

+

Art. 2 1 : 500

Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Überbauung für den Reitsport sowie die Regelung der Erschliessung des Plangebietes.

Art. 3

Vom Gemeinderat erlassen am:

ln den Baubereichen gelten die folgenden Überbauungsvorschriften:

2 5, Fab, 2002

Der Gemeindepräsidßnt:

Baubereich Reithalle / Pferdeboxen: - Dieser Baubereich ist bestimmt für eine Reithalle, Pferdeboxen, Einrichtungen für die Tierpflege, Überwachungsräume und dergleichen. - Eine Ausdehnung der bestehenden Gebäudehülle ist nicht zulässig.

Der Ratsschreiber:

Baubereich Remise / Pferdestall: - Dieser Baubereich ist bestimmt für eine Remise mit 7 Pferdeboxen, Aufenthaltsraum, Juryraum, Reiterstübli- Theorieraum sowie betriebszugehörige Nebenräume für das Einstellen von Fahrzeugen, Futteranlagen und dergleichen. - Max. Firsthöhe 623.50 m ü. M. - Max. Höhenkote Schnitt Nordwestfassade/Dachfläche 621.00 m ü. M. - Max. Höhenkote Schnitt Südostfassade/Dachfläche 622.25 m ü. M.

/ 1 3.

Öffentlich aufgelegt vom:

Überbauung / Nutzung der Baubereiche

bis:

11 April 2802

255950

Q

Baubereich Führanlage: - Max. Firsthöhe 622.00m ü. M.

<2> O

- 4, Juli 2005

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

Art. 4 Architektonische Gestaltung

Bauten haben sich bezüglich Gliederung der Baukörper, Massstäblichkeit, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung gut in das Ortsbild einzuordnen.

O

Art. 5

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Umgebungsgestaltung

Sämtliche Geländeanpassungen haben innerhalb des umgrenzten Plangebietes stattzufinden Die bestehende Mauer zwischen den Grundstücken Nr. 1712 und Nr. 2088 mit dem abgewinkelten Teil zur Garagenecke auf dem Grundstück Nr. 2088 darf weder verändert noch abgebrochen werden. Die Platzbeleuchtung darf nicht gegen die Wohnhäuser gerichtet werden. Entlang der Grenze zwischen dem Grundstück Nr. 1712 und Nr.2114 bzw. Nr. 2121 ist eine auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bepflanzung mit einheimischen Hölzern zu erstellen unddurchden Eigentümer zu unterhalten. Im Grünbereich sind keine Bauten und Anlagen zulässig.

2088

Art. 6 Erschliessung

Die Zu- und Wegfahrt hat ausschliesslich über die im Plan bezeichnete Stelle von der Choshofstrasse aus zu erfolgen.

1794 Erstellt: Gossau, 2. Februar 2005

LOSER & EBNETER AG

Lindenwiesstrasse 12

1753 9201 Gossau

Park- und Verkehrsflächen sind mit wasserdurchlässigen Bodenbefestigungen (Verbundsteinen) zu erstellen. Für die Südwestseite des bestehenden Auslaufes und der Auslauferweiterung genügt eine Kiesplanie.

Art. 7 Plan Nr. 118.3555/11

2115

Betrieb / Beleuchtung

Betriebszeit Stallungen und Sandplatz: 6.00 Uhr - 22.00 Uhr

2003

Betriebszeit Beleuchtung:

2116

1978 2002

Hinweise

Festlegungen

(Festlegungen im seit 6. Oktober 2000 rechtskräftigen Überbauungsplan Rossmoss II)

(für Planänderung)

1756

Baubereich Führanlage 1675 1695

Auslauf / Sandplatz Auslauf Pferdestall

1193

Grünbereich Verkehrsflächen (Verbundsteine) Verkehrsflächen (Kiesplanie) Fläche für Parkierung neue Mauer Projekthöhe Av

Zu- / Wegfahrt Beleuchtungsmasten (mit Strahlrichtung)

Hinweise bestehende Bauten Miststock bestehende Mauer

00

Silos Fahrrichtung

615

bestehendes Terrain Ah = 10cm Bepflanzung

Betriebs-/ Nutzungskonzept

Für die Reitsporttage gelten sinngemäss die Betriebszeiten (inkl. Beleuchtung) gemäss Nutzungskonzept vom 2. Februar 2005

Baubereich Remise / Pferdestall

________

Verkehrs-/ Parkierungskonzept

Das Verkehrs-/ Parkierungskonzept vom 2. Februar 2005 sowie das Betriebs-/ Nutzungskonzept vom 2. Februar 2005 bilden integrierende Bestandteile des Überbauungsplanes.

Baubereich Reithalle / Pferdeboxen

C

1760

Art. 8 Umgrenzung Plangebiet

7.00 Uhr - 22.00 Uhr

612.10