Überbauungsplan Reithalle Ufhofen

Special-use plan · Oberbüren

Document

Number
2008-8460
Kind
Special-use plan
Commune
Oberbüren
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jun 4, 2008
In force since
Jun 4, 2008

Map

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

___________________

51

___

Baudepartement

Sj

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

V jv V

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Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

4. Juni 2008

Gemeinderat 9245 Oberbüren

Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Reithalle Ufhofen

Die Pferdehaltung mit Reit- und Nutztieren hat im Weiler Ufhofen eine lange Tradition. Mit dem Ausscheiden einer Weilerzone bzw. einer Intensiverholungszone Reitsport sind die Vorausset­ zungen für eine Reithalle geschaffen. Die Standortevaluation erfolgte in Absprache mit dem AREG. Der Überbauungsplan Reithalle Ufhofen stellt eine gute architektonische Einfügung der Reit­ halle sicher. Das Vorprojekt der Firma Baumgartner AG vom 20. Juni 2007 gilt als wegleitender Bestandteil des Überbauungsplans.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. 08-1846 / 118250_48971.doc

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

08-1846 / 118250_48971.doc

Plan

Gemeinde Oberbüren

Legende

Kanton St.Gallen

Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Baubereich Reithalle Verkehrsfläche / befestigte Fläche 10. August 2007

Überbauungsplan Reithalle Ufhofen

Grünbereich

1:500

Bereich Regelbauweise Bepflanzung Zu- und Wegfahrt

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Vom Gemeinderat erlassen am: 13, August 2007

Der (Gemeindepräsident:

Der Gemeinderatsschreiber:

Hinweise

% Öffentliche Auflage vom: 12. September

bis: 11. Oktober 2007

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

Bestehende Baute

O

^

- 4, Juni 2008

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

ERR Raumplaner FSU SIA

St.Gallen | Herisau | Wil Toggenburgerstrasse 67 | 9500 Wil | T +41(0)71 913 90 40 | [email protected]

L L

besondere Vorschriften

Gemeinde Oberbüren

Kanton St.Gallen

Überbauungsplan "Reithalle Ufhofen" Besondere Vorschriften

Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugeset­ zes (BauG)1 und des Baureglements der Gemeinde Oberbüren (BauR).

Art. 1 Geltungsbereich

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet.

Art. 2 Bestandteile / Verbindlichkeiten

Bestandteile des Überbauungsplans sind: a)

b)

mit allgemeinverbindlicher Wirkung: •

Überbauungsplan, "Reithalle Ufhofen" Situation Mst. 1:500

e

Besondere Vorschriften

wegleitend: •

Vorprojekt Neubau Reithalle Ufhofen; Baumann AG, Holzbau-Architektur, 8356 Ettenhausen; 2 0 .Juni 2007

Die in der Legende des Überbauungsplans als "Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind ver­ bindlich. Die unter "Hinweise" aufgeführten Planelemente dienen dem Planverständnis und sind weg­ leitend.

Art. 3 Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt ein situationsgerechter und architektonisch guter Neubau einer Reit­ halle im W eiler Ufhofen.

Art. 4 Baubereich Reithalle

Der Baubereich Reithalle legt die maximale Flächen für einen Neubau einer Reithalle fest. Damit wird die Bestimmung über die Gebäudelänge gemäss Baureglement aufgehoben.

1

Baugesetz Kanton St.Gallen

ERR Raum planer FSU SIA

Gemeinde Oberbüren Überbauungsplan Reithalle Ufhofen; Besondere Vorschriften

Art. 5 Seite 2

Grünbereich

Der Grünbereich ist von Bauten und Anlagen freizuhalten. Entlang der Loostrasse ist er mit einheimi­ schen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.

Art. 6 Gebäudehöhe und Dachgestaltung

1 Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7.5 m, die maximale Firsthöhe 9.5 m. 2

Die Dachform des Hauptbaus ist als Satteldach auszuführen. Dachaufbauten und -einschnitte jeg­

licher Art sind nicht zugelassen. Das Dach ist mit Ziegeln in Naturfarben (orange, rot, brau) einzu­ decken.

Art. 7 Architektonische Gestaltung

1

Als Fassadenmaterial ist - mit Ausnahme des Sockelbereichs - Holz zu verwenden.

2

Dem Gemeinderat ist vor Bauausführung ein Farb- und Materialmuster der Fassaden und der Be­

dachungsmaterialien zur Begutachtung und Beurteilung vorzulegen.

Art. 8 1

Umgebungs- und Terraingestaltung

Die Terrainveränderungen sind möglichst klein zu halten. Hangsicherungen und Böschungen sind

möglichst mit natürlichen Materialien vorzunehmen; für Böschungen gilt eine maximale Neigung von 2:3. 2

Die befestigten Aussenplätze sind mehrheitlich mit wasserdurchlässigen Oberflächen zu verse­

hen.

Art. 9 Inkrafttreten

Der Überbauungsplan tritt mit Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.

ERR Raum planer FSU SIA

Gemeinde Oberbüren Überbauungsplan Reithalle Ufhofen; Besondere Vorschriften

Vom Gemeinderat erlassen am:

Seite 3

13. August 2007

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeinderatsschreiber:

Öffentliche Auflage vom:

12. September 2007

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

bis:

11. Oktober 2007

""4. Juni 2008

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation :

ob_üp_reithalle_bv.doc

10. August 2007 ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen | Herisau | Wil Toggenburgerstrasse 67 | 9500 Wil | T +41(0)71 913 90 40 | [email protected]

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