Deponieplan Ruetwis, Niederwil
Special-use plan · Oberbüren
Document
- Number
- 2017-8461
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Aug 23, 2017
- In force since
- Aug 23, 2017
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Läm m lisbm nnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren
23. August 2017
Geschäft Nr. 17-2980 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Aushubdeponie Ruetwis Niederwil (Deponieplan Art. 28bis BauG / Deponiegesuch Art. 28quinquies BauG)
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In Ruetwis bei Niederwil (Subregion Fürstenland) ist gemäss den eingereichten Unterla gen geplant eine Inertstoffdeponie für unverschmutztes Aushubmaterial zu errichten und zu betreiben. Der Planungsperimeter grenzt im Norden an die Autobahn A1 und ist im Weiteren von Landwirtschaftszone - teilweise als FFF ausgeschieden - umschlossen. Das Planungsgebiet umfasst eine Teilfläche der Parzelle Nr. 569, die der Landwirt schaftszone, sowie einen Teil der Parzelle Nr. 449, die dem übrigen Gemeindegebiet als Verkehrsfläche zugewiesen ist. Innerhalb des Perimeters befinden sich eingedolte Ge wässer. Aufgrund des Deponievolumens (95‘000m3) handelt es sich um eine Kleindepo nie, gemäss kantonalem Richtplan, Koordinationsblatt VII 61. Die Betriebsdauer der Kleindeponie ist auf drei bis vier Jahre geplant, die Rekultivierung muss spätestens ein Jahr nach Beendigung der Auffüllung abgeschlossen sein. Die umweltrechtliche Verfügung des AFU vom 6. Juli 2017, für das gleichzeitig eingereich te Deponiegesuch, sowie der genehmigte Teilstrassenplan „Deponie Ruetwis Ergänzung Gehweg Nord in Niederwil (G2)“ vom 7. Juli 2017 und das genehmigte Wasserbauprojekt „Offenlegung Ruetwisbach“ vom 26. Juli 2017 erhalten Sie als Beilage. Der Erlass wurde vorgeprüft und dem ordentlichen Verfahren unterstellt. Die Genehmi gungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der
17-2980 Z 544390_119501 544390_119501
Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2. 3.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die beiliegende Stellungnahme "Verfügung über Umweltschutzmassnahmen" des AFU vom 6. Juli 2017 ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 23‘590.~. Aufteilung der Gebühren: 17-2980: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Fr.
3 7 0 0 .-
17-2980: Am t für Umwelt (Bewilligungsgebühr)
Fr.
18’550.—
17-3297: Tiefbauamt, Genehmigung W asserbauprojekt
Fr.
850-
Fr.
490-
(Anteil ANJF: Fr. 1 5 0 .- ; Anteil WB: Fr. 1 5 0 .- ; Anteil AFU: Fr. 5 5 0 .-) 17-3299 Tiefbauamt, Genehmigung Teilstrassenplan (Fr. 3 4 0 .- für Anteil Teilstrassenplan; Fr. 150 - für wasser bauliche Sondernutzungsbewilligung)
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und F ip n in fn rm a tin n -
U. Strauss Beilagen Genehmi9leA-&stess"-' -^^-E fnfahïungsschein Verfügung über Umweltschutzmassnahmen Errichtungsbewilligung für eine Deponie Typ A vom 6. Juli 2017 Genehmigter Teilstrassenplan Deponie Ruetwis Ergänzung Gehweg Nord in Niederwil (G2) vom 7. Juli 2017 Genehmigung Wasserbauprojekt Offenlegung Ruetwisbach vom 26. Juli 2017 Kopie Rechtsabteilung Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für W asser und Energie Tiefbauamt Rechtsdienst
17-2980 / 544390_119501
Plan
LEGENDE________________________ Festlegung 255 100 ■■■■■■■*■
y//A
Hinweise
Planungsperimeter
Höhenlinien Terrain 2014
Deponieperimeter
Zaun Bestand
Temporärer Zaun
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Strasse
ErschliessungsstrasseXBetriebsfläche
Gebäude
Befestigte Zufahrt (ersten 5 m)
Prüfgebiete Bodenverschiebung
Zwischenlager Boden
'T '"
I
>'■
f"
1:1000
Drainageleitungen Gewässer1946 Gewässernetz heute GN 10 Bestehende Eindolung wird stillgelegt Gewässerabstand GSchV Projektierte Gewässerachse Fruchtfolgeflächen Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Details siehe T eilstrassenprojekt)
x=733'091 y=255'037
Sichtweiten (Details siehe T eilstrassenprojekt)
255 000
Gemeinde Oberbüren SG
Kanton St. Gallen
Deponieplan "Aushubdeponie Ruetwis Niederwil
x=733 061 y=254’948
Ruetwis
ti
Deponieplan nach Baugestz, Art. 28bis Deponiegesuch nach Baugesetz, Art. 28quinquies
z 254 900
Ausgangszustand / Betriebszustand Situation 1:1000
x=733 066 y=254 906
- 2 . 00 %
Vom Gemeinderat Oberbüren erlassen am
x=733163 y=254858
0 7. Nov. 2016
Birke best. x=733 093 y=254'867
Qêhieinder
Gemei/fdepiSsident
chrejber
Stieleiche best
«r u di
x=733 162 / y=254'848 / §
a
Öffentliche Planauflage vom
- ................... 201.6 . . bis 1 5. Dez. 2016 .....................
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am .............
254*800
254*800
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG)
Zimmerwis
/
ANDERUNGSINDEX Index Gezeichnet Geprüft
Freigegeben Anderungsbeschrieb
18.11.2015
Änderung nach 1. Vorprüfung
19.08.2016
Änderung nach 2. Vorprüfung
CSDINGENIEURE+ BRU NN ER CSD INGENIEURE AG Fidesstrasse 6 CH-9006 St.Gallen t +41 71 229 00 90 f +41 71 229 00 91 e [email protected] www.csd.ch
Gezeichnet
19.11.15/ SIR
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Geprueft
19.11.15 / MLN
Brunner Landschaftsarchitekten G m bH BSLA Massstab Dürrenmattstrasse 36 Tel. 071 290 02 55 'J • -j 'QQQ 9000 St.Gallen Fax 071 290 02 56. www.brunner-la.dr Auftrags Nr. info@brunner-la-ch
Freigegeben
SG05228.100
63x42
Format Phase
Plan Nr.
Index
01
B
W:\01 PROJEKTAI\SG05228.100 Aushubdeponie RuetwisVTR. 100.11\Drawings\SGÛ5228.100.10.Aushubdeponie Ruetwis 20151119,dwg
Plan
LEGENDE Festlegung 255100
Hinweise Planungsperimeter
Höhenlinien Terrain 2014
Deponieperimeter Höhenlinien Endgestaltung -
Zaun Bestand Strasse Gebäude Drainageleitungen
1
Gewässerabstand GSchV Projektierte Gewässerachse Magerwiese
I O
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Hochstauden / Krautsaum Gebüsch Einzelbaum
* —»
Wurzelstock Querriegel
Magerwiese "I
Obstbäume (optional)
r
"i
""I "'
Bestehende Eindolung wird stillgelegt
1:1'000
I
#
Steinhaufen
I
733*091 I
255*018
1 """"
Kiesbank Sohlensicherung Geländer
255*000
255*000
Gemeinde Oberbüren SG
Kanton St. Gallen x=733 331 y=254'952
Deponieplan "Aushubdeponie Ruetwis Niederwil
Obstbäume neu (optional)
733*061 Ruetwis
Magerwiesen (ökologischer sgleich, car: 1*000 m2)
254*900
f/
il
Deponieplan nach Baugestz, Art. 28bis Deponiegesuch nach Baugesetz, Art. 28quinquies
254*900 733*066 y=254'906
Endgestaltung/ökologische Ausgleichsmassnahmen Situation 1:1000
Vom Gj
x=733163
- 7. Nov. 2016
lerat Oberbüren erlassen am
x=733208 y=254 854
Birke best. x=733093 y=254 867
deratsschreiber:
GerWndepräsident Stieleiche best
x=733'209 y=254 841
Öffentliche Planauflage vom
x=733*237 y=254’846
1 6. Nov. 2016
1 5 Dez.
2816
................. ............ bi s. . . Z........................
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am
254*800
254*800
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG)
«3%
/
57
Zimmerwis ANDERUNGSINDEX Index Gezeichnet Geprüft
Freigegeben Anderungsbeschrieb
18.11.2015
Änderung nach 1. Vorprüfung
19.08.2016
Änderung nach 2. Vorprüfung
CSDINGENIEURE* BRUNNER CSD INGENIEURE AG
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN _
---------------
Fidesstrasse 6 CH-9006 St.Gallen t +41 71 229 00 90 f +41 71 229 00 91 e [email protected] www.csd.ch
Brunner Landschaftsarchitekten GmbH BSLA Massstab Dürrenmattstrasse 36 Tel. 071 290 02 55 L I 10 0 0 9000 St.Gallen Fax 071 290 02 56 — --------------info@brunner-!a.ch www.brunner-la.ch Auftrags Nr.
SG05228.100
Gezeichnet
19.11.15 / SIR
Geprueft
19.11.15/M LN
Freigegeben 63x42
Format Phase
Plan Nr.
Index
02
B
W:\01 PROJEKTAI\SG05228.100 Aushubdeponie RuetwisVTP.100.11\Drawings\SG05228.100.10.Aushubdeponie Ruetwis 20151119.dwg
besondere Vorschriften
Gemeinde Oberbüren SG
Kanton St.Gallen
Deponieplan il
Aushubdeponie Ruetwis Niederwil
il
Besondere Vorschriften Deponieplan nach Baugesetz, Art. 28bis Deponiegesuch nach Baugesetz, Art. 28 quinquies
Vom Gemeiiyierat Oberbüren erlassen am
- 7. Nov. 2016
Gemeindppräsident
5i(heinderatsschreiber(-in)
öffentliche Planauflage vom
^ ^ ^OV. 2016
bis
....
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG)
ARGE Brunner Umweltservice AG Flawif& Heinz Kaiser AG Oberbüren Projekt Nr.
Ausfertigung für Studie Vorprojekt Auflageprojekt Ausführungsprojekt Abschlussakten
SG 5228.100 Projektverfasser
Entw.
Gez.
Gepr.
C S D IN G E N IE U R E + CSD Ingenieure AG Fidesstrasse 6, CH-9006 St. Gallen T +41 71 229 00 90 E [email protected]
(Name der elektronischen Ablage) Format
m2
Datum 14.11.2016
ARGE Brunner Umweltservice AG - Flawil & Heinz Kaiser AG - Oberbüren
Deponieplan
Besondere Vorschriften
Besondere Vorschriften Vorbehalt übergeordnetes Recht Soweit der Deponieplan nicht im Rahmen gesetzlicher Ermächtigung eine besondere Regelung trifft, bleiben die Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinde Vorbehalten.
Art. 1 Zweck
Der Deponieplan soll die Ablagerung von Abfällen des Typ A (unverschmutzter Aushub) (gemäss W E A Anhang 3 / aktueller Stand) innerhalb des Deponieperimeters regeln. Der Plan trifft Aussagen über die Erschliessung, einen geordneten Betrieb der Deponie, eine gut in die Landschaft eingepasste Endgestaltung sowie über die Leistung einer Sicherheitsgarantie.
Art. 2 Geltungsbereich / Verbindlichkeit
Der Deponieplan gilt für das im Situationsplan „Ausgangszustand/Betriebszustand " (Plan Nr. SG05228.100-01 B) als Planungsperimeter bezeichnete Gebiet. Alle in der Legende zu den einzelnen Plänen als Festlegungen bezeichneten Planelemente, die Profile, die Einschränkungen gemäss Umweltbeurteilung im Technischen Bericht, sowie die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.
Art. 3 Betriebsregelungen
Es darf nur Typ A Material (unverschmutztes Aushubmaterial) deponiert werden, das die Grenzwerte der W E A Anhang 3 (aktueller Stand) einhält. Zur Sicherstellung dieser Forderung hat eine Eingangskontrolle und eine Buchführung über das angelieferte Material zu erfolgen. Der Deponiebetreiber hat geeignetes Deponiematerial grundsätzlich von jedem Transportunternehmen zur Deponierung während den Betriebszeiten zu übernehmen. Die Deponie darf an Werktagen (ohne Samstage) von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr in Betrieb sein. Die Anlieferungen sind zu dokumentieren und den Behörden in Form eines jährlichen Berichts einzureichen. Die genaue Art der Berichterstattung wird im Betriebsreglement geregelt. Massnahmen zur Reduktion der Staubemissionen werden im Betriebsreglement geregelt. Die Nutzung des Deponieareals zu anderen Zwecken als denen unter Art. 1 aufgeführt bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Gemeinde.
Art. 4 Erschliessung
Die verkehrsmässige Erschliessung von und zur Kantonsstrasse 7 ( Verbindung Niederwil - Gossau) hat ausschliesslich über die Ufhoferstrasse zu erfolgen. Die Zuführung von Material darf weder über den Weiler Ufhofen noch über das Dorf Niederwil erfolgen. Ausgenommen ist Material, welches direkt aus den genannten Gebieten stammt. Die Zufahrt auf das Deponiegelände muss auf den ersten 5 m befestigt sein. Die Entwässerung erfolgt innerhalb des Projektperimeters. Vor Betriebsaufnahme und nach Beendigung des Deponiebetriebs hat eine Zustandsaufnahme der Ufhoferstrasse seitens des Unternehmers zu erfolgen.
SG5228.100 114. November 2016 | Aushubdeponie Ruetwis Niederwil | Besondere Vorschriften
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ARGE Brunner Umweltservice AG - Flawil & Heinz Kaiser AG - Oberbüren
Deponieplan
Besondere Vorschriften
Art. 5 Bauten und Anlagen während des Deponiebetriebs
Das Areal ist während der ganzen Zeit des Deponiebetriebs gemäss Situationsplan „Ausgangszustand/Betriebszustand“ (Plan Nr. SG05228.100-01 B) mit einem Zaun zu versehen. Es sind nur die für einen geordneten Deponiebetrieb erforderlichen Bauten und Anlagen zulässig. Es werden ausschliesslich mobile Personal- und Materialcontainer sowie ein Bau-WC auf der Betriebsfläche im Eingangsbereich erstellt. Eine Wohnnutzung ist nicht zulässig. Eigenreklame- und Firmenanschriften sind bis zu einer Fläche von max. 10 m2 zulässig. Im Eingangsbereich wird eine gekieste Betriebsfläche (Abstellplatz PW, Fahrzeugpark etc.) mit Platzentwässerung über die Schulter erstellt. Das Betanken der Baumaschinen, sowie allfällige Reparatur-, Service- und Zerlegearbeiten dürfen nur auf diesem Platz erfolgen. Bei diesen Arbeiten und beim Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten ist dafür zu sorgen, dass Flüssigkeitsverluste verhindert und auslaufende Flüssigkeiten leicht erkannt und vor Versickerung in den Untergrund zurückgehalten werden können (z.B. Auffangwannen, Ölbindemittel und dergleichen).
Art. 6 Ausmass / Begrenzung der Deponie
Für die Deponie werden die zulässige Begrenzung und der Umfang im Situationsplan „Endgestaltung/ökologische Ausgleichsmassnahmen“ (Plan Nr. SG05228.100-02 B) und in den Profilen (Plan Nr. SG05228.100-03 B) festgelegt. Überschreitungen der Höhenkoten sind nicht zulässig. Unterschreitungen bis maximal 1 m sind erlaubt, sofern die Abflussverhältnisse der Oberflächenentwässerung einwandfrei bleiben und die wesentliche Form der Geländegestaltung gewahrt bleibt. Die Geländeform ist regelmässig mittels Vermessung (z.B. Drohnenbefliegung bzw. terrestrischer Vermessung) zu überprüfen und mit dem Endgestaltungsplan abzugleichen.
Art. 7 Auffüllung und Etappierung
Die Aushubdeponie wird für ein maximales Deponievolumen von <100 000 m3 (verdichtet) ausgelegt. Ausgehend von einem Deponievolumen von 95 000 m3 fest wird mit einer Betriebsdauer von 3 bis 4 Jahren gerechnet. Die Deponie wird ohne Etappierung ausgeführt. Es gelten die folgenden Fristen: -
Beendigung Auffüllung bis spätestens 4 Jahre nach Beginn der Auffüllung
Art. 8 Endgestaltung
Die Rekultivierung der Flächen hat spätestens unmittelbar nach Beendigung der Auffüllung zu erfolgen. Die im Situationsplan „Endgestaltung/ökologische Ausgleichsmassnahmen“ (Plan Nr. SG05228.100-02 B) bezeichneten, landwirtschaftlich genutzten Flächen sind fachgerecht zu rekultivieren (sachgemäss nach den Richtlinien zur Rückführung von Abbaugebieten in die Landwirtschaft FAP/FSK * Bern 1987). Die Schichthöhe des Oberbodens hat mindestens 30 cm, im Bereich von Fruchtfolgeflächen (FFF) ebenfalls mindestens 30 cm zu betragen. Unterboden ist mit einer Mächtigkeit von mindestens 20 cm, im Bereich von FFF von mindestens 50 cm einzubringen. Die eingebrachten Oberflächen sollen grundsätzlich Neigungen von mindestens 5 % oder steiler aufweisen, um die Entwässerung zu gewährleisten. Ausnahmen bilden Geländekuppen. Auf der im Situationsplan „Endgestaltung/ökologische Ausgleichsmassnahmen“ (Plan Nr. SG05228.10002 B) ausgewiesenen Fläche ist eine Magerwiese anzusäen. Die Rekultivierung muss bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Auffüllung abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt sind die Betriebseinrichtungen vollständig zu entfernen. Sollte sich abzeichnen, dass die Fristen beim Deponiebetrieb nicht eingehalten werden können, weil zu wenig geeignetes Deponiematerial zur Verfügung steht, so ist dem Gemeinderat und den zuständigen kantonalen Stellen möglichst frühzeitig Mitteilung zu machen.
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SG 5228.100 114. November 2016 | Aushubdeponie Ruetwis Niederwil | Besondere Vorschriften
ARGE Brunner Umweltservice AG - Flawil & Heinz Kaiser AG - Oberbüren
Deponieplan
Besondere Vorschriften
Art. 9 Garantie / Sicherheit
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann der Gemeinderat nach Androhung Ersatzmassnahmen anordnen. Zur finanziellen Sicherstellung allfälliger Ersatzmassnahmen ist vor Beginn des Deponiebetriebs dem Gemeinderat eine Bankgarantie in der Höhe von Fr. lOO'OOO laufend bis 5 Jahre nach dem Abschluss der Endgestaltung zu übergeben.
SG5228.100 114. November 2016 | Aushubdeponie Ruetwis Niederwil | Besondere Vorschriften
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