Teilzonenplan Hof - Genehmigung

Zoning plan · Lichtensteig

Document

Number
2018-6410
Kind
Zoning plan
Commune
Lichtensteig
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Aug 24, 2018
Published
Aug 31, 2017
In force since
Aug 24, 2018

Map

2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepârtement, Amt für Raumentwicklung Lãmml¡sbrunnenslrasse 54. 9001 St.Gallen

und Geo¡nfomation'

A-Post Gemeinderat Lichtensteig Postfach 161 9620 Lichtensteig

24. August 2018

via Tiefbauamt zur koordinie¡ten Eröffnung mit 18-4958

Geschäft Nr. 18-4924 Gemeinde Lichtensteig: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des Baugesetzes (sGS 731'1', abgekÜrzt aBauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

Show the full text

o Teilzonenplan Hof

. Überbauungsplan Hof Ausgangslage / Vorhaben OasÞlañungõgebiet liegt in einem Gebiet, welches für eine gewerbliche Nutzung an dieser zentraleñ Ùage wenig geeignet ist. Das Betriebsareal der ehemaligen Blockfabrik wird aktuell immer noih gewèrbtich genutzt. Die Stickerei hingegen wurde eingestellt. Neu ist im nördlichen Bereich eine reine Wohnnutzung, im südlichen Teil eine Mischnutzung vorgesehen. Es sollen einerseits 5 neue Mehrfamilienhäuser entstehen, die entlang der étrassen angeordnet sind, sodass ein von den Strassen abgewandter Hofbereich entsteht. Die Báuten werden als Flachdachbauten ausgebildet, wobei das oberste Geschoss als Attikageschoss gestaltet ist. Andererseits soll die Blockfabrik, deren Mittelteil als geschtltzteJKulturobjekt bezeichnet ist, umgenutzt, teilweise erneuert, abgebrochen und wieder neu aufgebaut werden. Die Autoabstelþtatze werden mehrheitlich unterirdisch angeordnet; die Zu- und Wegfahrt erfolgt ü ber die Meienbergstrasse. Mit däm Teilzonenplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen geschaffen. Die beiden Erlasse lagen vom 31. August bis am 29. September 2017 öffentlich auf. Das fakultative Referendum ft¡r den Teilzonenplan wurde vom 18. Mai bis am 26. Juni 2018

durchgeführt. Die eiñgegangene Einsprache wurde durch die Gemeinde abgewiesen; bei der Rechtsabteilung des Baudepartements ist kein Rekurs eingegangen.

Erwägungen

Die Enruägungen aus den Vorprüfungen sind in die vorliegenden Unterlagen überuriegend eingeflossen. Die Genehmigungsprüfung ergibt dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

Verfügung ln Anwendung von Art. fi4 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG), Art. 31 aBauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venvaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt.

2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 1'230.- (davon AFU-RU Fr. 280.--).

Aufteilung der Gebühr: Teilzonen- und Sondernutzungsplan Geschäfte Nr. 18-4924 und '18-4925 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Fr. 1'230.-- (TZP Fr. 450.-; Üe f r. rc0.--¡ 280.Amt für Umwelt

(AFU-RU)

Fr.

3. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfi.rgung kann nach Art. 174PBG, Art. 31 Abs. 2 aBauG i.V.m. Art. 47 Abs. '1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung ation und Geoi f/

U. Strauss

Beilagen - Genehmigte Erlasse - Rechnung inkl. Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlasse) - Amt für Umwelt - Recht und UVP

- Tiefbauamt - Rechtsdienst - Denkmalpflege