Baulinienplan Ziegelhüttenbach

Special-use plan · Lichtensteig

Document

Number
2017-6461
Kind
Special-use plan
Commune
Lichtensteig
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jul 28, 2017
In force since
Jul 28, 2017

Map

7 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen

Baudepartement

Baudepartemenl, Amt fÙr Râumenlwìcklung und Geoinfomåt¡on. Lämmlisbrunnsnslrasse 54, 9001 sl.Gallen

A-Post Gemeinderat Lichtensteig Hauptgasse 12 Postfach 161 9620 Lichtensteig

28. Juli 2017

Geschäft Nr. 17-3624 Gemeinde Lichtensteig: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

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.

BaulinienplanZiegelhüttenbach

Der Ziegelhüttenbach verläuft heute in zwei Leitungen in der Uttenwilerstrasse bis zur pazelle 715. Auf der Parzelle 715 vereinigt sich der Ziegelhüttenbach mit dem von Süden zufliessenden ebenfalls eingedolten Meienbergbach. Die beiden Bäche queren in einem Durchlassbauwerk die Loretostrasse. Der eingedolte Ziegelhüttenbach soll ab der Eindolung bei der Uttenwilerstrasse bis zur Parzelle 488 geöffnet werden. Der Raum für die Reãlisierung des Bachöffnungsprojekts wird mit dem vorliegenden Baulinienplan gesichert. Eine formelle Festlegung des Gewässerraums ist auf Grund fehlender kantonalgesetzlicher Bestimmungenbisãnhin nicht möglich. Eine materielle Festlegung des erforderlichen Gewässerraums für Fliessgewässer nach Art.41a GSchV, im Sinn der Raumsicherung für die formelle Festlegung des Gewässerraums, kann jedoch basierend auf dem vorliegenden Baulinienplan erfolgen. Hierzu ist anzufügen, dass zum Vollzug des neuen planungs- und Baugesetzes (PBG), welches am 1. Oktober 2017 in Rechtskraft treten wird, hiñsichtlich der Gewässerräume noch offene Fragen bestehen.

Die prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes Über die Verwaltungsrechtspflege isGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. I Abs. 'l in Verbindung mit Anhang 6 der

17-3624 t 540752_120145 540752 120145

1t2

Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif fur die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.-Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art.47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoi nformation

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tùÁ)

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteilung (inkl. 1 Planerlass) Amt ftir Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. 1 Planerlass) Amt fi.jr Wasser und Energie (inkl. I Planerlass)

17-3A24 I 540152 120145

2t2

Plan

1 LICHTENSTEIG

MINI.STADT IM TOGGENBURG

Kanton St. Gallen

Baulinienplan Ziegelhüttenbach Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Situation 1:200

Vom Gemeinderat Lichtensteig erlassen am: .......

28. Nov. 2016

Ratsschreiberi^tv.

■■V ■■V *

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•Reto Rudól

Mathias Müller

8. Dez. 2016 bis..........

Öffentlich aufgelegt vom: ...

- 6. Jan. 2017 (o tis r.Q

7 A Ili! I 7(117 Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt a m :...... . . . . r . \ . i r . . Z .

-

Mit Ermächtigung Io n ....... j.. Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

\

***

Plan Nr.

Beilage Nr.

05.178

14

14

Entw.

Gez.

Gepr.

so

se,so

so

Datum 01.12.2016

m2

0.66

Projekt Nr.

Ausfertigung für Studie Vorprojekt Submission Ausführungsprojekt Abschlussakten

Projektverfasser

Schällibaum AG Ingenieure und Architekten Ebnaterstrasse 143 9630 Wattwil T 071 987 60 90 E [email protected]

dm

Korn. Nr. 4267.14

Format

45/147

Legende: Festlegungen Baulinie Gewässerabstand für Anlagen Ziegelhüttenbach

Baulinie Gewässerabstand für Bauten Baulinie Gewässerabstand für Bauten und Anlagen Unterhaltsbereich Im Unterhaltsbereich sind - unabhängig der Frage ihrer Bewilligungspflicht - nur Anlagen zulässig, die für schwere Bau- und Unterhaltsmaschinen keine Hindernisse darstellen und die befahren werden können, ohne dass dadurch grosse Kosten für die Wiederherstellung entstehen. Die angrenzenden Uferbestockung bzw. deren künftiges Aufkommen darf nicht beeinträchtigt werden.

Hinweise Offenes Gewässer Eingedoltes Gewässer (Gewässerlauf gemäss GN10) Gewässerraum nach Art. 41a GSchV

Bachöffnungsprojekt Ziegelhüttenbach (Bachoffenlegung mit Bachmauern und Eindolung)

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