Teilzonenplan Unterdorfstrasse 2 - Genehmigung
Zoning plan · Niederbüren
Document
- Number
- 2014-8510
- Kind
- Zoning plan
- Commune
- Niederbüren
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Nov 12, 2013
- Approved
- Apr 16, 2014
- Published
- Nov 20, 2013
- In force since
- Apr 16, 2014
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Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Gossauerstrasse 5 9246 Niederbüren
16. April 2014
Geschäft Nr. 14-1817 Gemeinde Niederbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Unterdorfstrasse 2
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Das Planungsgebiet liegt im Zentrum von Niederbüren und umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 131 (925 m2) Die Parzelle Nr. 131 ist der Landwirtschaftszone (L) zugewiesen und dreiseitig von der zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone (WG2) umgeben. A uf der westlich angrenzenden Parzelle ist vor rund einem Jahr ein Mehrfamilienhaus abgebrannt. Die Grundeigentümer planen einen Neubau, welcher das Gebiet baulich besser ausnützt und eine Tiefgarage. Mit der geplanten Einzonung wird eine Baulücke geschlossen und das ganze Gebiet, welches sich nordwestlich der Kantonsstrasse in der 1. und 2. Bautiefe befindet, wird der zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone zugewiesen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 5 0 0 .-.
14-1817 / 377154_94246 377154_94246
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Strauss argen
Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Überzählige Unterlagen
Kopie
-
Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
14-1817 / 377154_94246
Legal bases
sGS 672.11 · Cantonal
sGS 731.1 · PBG · Cantonal
sGS 731.11 · PBV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal