Überbauungsplan Thurella
Special-use plan · Häggenschwil
Document
- Number
- 2004-0360
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Häggenschwil
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Feb 9, 2004
- In force since
- Feb 9, 2004
Map
2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map
Files
GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
9. Februar 2004
Gemeinderat 9312 Häggenschwil
Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Show the full text
>
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Überbauungsplan Thurelia, Lömmenschwil
Die Prüfung ergibt, dass der Erlasse recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Strauss
G-Hägg Geneh UeP Thurella ThB 1338
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung
Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung > Amt für Umweltschutz, Baugesuchsadministration
G-Hägg Geneh UeP Thurelia ThB 1338
Plan
Gemeinde Häggenschwil Kanton St.Gallen
Legende Festlegungen
Überbauungsplan Thurelia Lömmenschwil
Umgrenzung Plangebiet Strassenbaulinie Baubereich A Baubereich B GH 572.70
Gebäudehöhe in m . ü.IVI. Erschliessungsbereich
M 1:500
Umgebungsbereich
Vom Gemeinderat erlassen am: Der Gemeifìdi
Show the full text
-23. Oktober 2003 Der Gemeinderatsschreiber:
isident:
§ Öffentliche Planauflage:
#
Best. Baum
Hinweise
n
Strasse
4. November - 3. Dezember 2003
Trottoir Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
9, bestehende Bauten
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Best. Verkehrsanlage Erschliessungsmöglichkeit für Parz. Nr. 247
%543.75
Höhenbezugspunkt in m.ü.M. Best. Baum
Plandatum: 24. Oktober 2003
e ri
Raum planer FSU
Plannummer: 047.1*05/001
9004 St.Gallen Kirchgasse 16 T 071 227 62 62 F 071 227 62 63
besondere Vorschriften
Gemeinde Häggenschwil, ÜPL Thurelia Lömmenschwil
B esondere V orschriften
A. Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
_ g
2004
Diese Bestim m ungen gelten für das im Überbauungsplan um grenzte Plangebiet. Sofern nachstehend nichts anders bestim m t wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Bauge setzes (BauG) und das Baureglement der Gemeinde Häggenschwil. Der Überbauungsplan besteht aus der planlichen Darstellung und den besonderen Vor schriften. Alle Festlegungen des Überbauungsplans sind verbindlich, sofern die bezeichneten Elemen te in der Legende unter Festlegungen angeführt sind. Die übrigen Elemente sind richtungs gebend und dienen den Behörden zur Beurteilung einzelner Baugesuche im Baubew illi gungsverfahren.
Art. 2 Zweck
Der Überbauungsplan regelt die Erschliessung und die besondere Bauweise m it Sonderbau vorschriften. Insbesondere wird m it dem Überbauungsplan eine gezielte und abgestim m te Erweiterung des bestehenden Thurella - Areals in Form eines Siloneubaus angestrebt.
B. Erschliessung
Art. 3 Erschliessung
Das Planungsareal kann innerhalb des gekennzeichneten Erschliessungsbereiches erschlos sen werden. Innerhalb des Erschliessungsbereiches sind betriebliche Verkehrsanlagen wie beispielsweise eine LKW- Waage zulässig. An der im Überbauungsplan bezeichneten Stelle ist die M öglichkeit einer übergeordneten Erschliessung des südöstlich angrenzenden Gewerbe- und Industrieareals zu gewährleisten.
Art. 4 Baubereiche
Bauten sind nur in den dafür vorgesehenen Baubereichen zulässig. In Abweichung zu den Regelbauvorschriften gelten folgende Bestimmungen: • •
Art. 5 Die Gebäudelänge wird neu m it 100.0m festgelegt und kann über beide Baubereiche
gemessen werden Im Baubereich B gilt die im Plan eingetragene Höhenkote als max. Gebäudehöhe.
Umgebungsbereich Der Umgebungsbereich dient der innerbetrieblichen Zirkulations- und Verkehrsfläche.
ERR Raum planer FSU St.Gallen
24 .10.20 03
Gemeinde Häggenschwil, ÜPL Thurelia Lömmenschwil
C. Gestaltungsbestimmungen
Art. 6 Umgebungsgestaltung
Der im Plan als Festlegung bezeichnete Baum ist zu erhalten.
ERR Raum planer FSU St.Gallen
24.10.2003