Überbauungsplan Thurella

Special-use plan · Häggenschwil

Document

Number
2004-0360
Kind
Special-use plan
Commune
Häggenschwil
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Feb 9, 2004
In force since
Feb 9, 2004

Map

2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

9. Februar 2004

Gemeinderat 9312 Häggenschwil

Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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>

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Überbauungsplan Thurelia, Lömmenschwil

Die Prüfung ergibt, dass der Erlasse recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Strauss

G-Hägg Geneh UeP Thurella ThB 1338

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung > Amt für Umweltschutz, Baugesuchsadministration

G-Hägg Geneh UeP Thurelia ThB 1338

Plan

Gemeinde Häggenschwil Kanton St.Gallen

Legende Festlegungen

Überbauungsplan Thurelia Lömmenschwil

Umgrenzung Plangebiet Strassenbaulinie Baubereich A Baubereich B GH 572.70

Gebäudehöhe in m . ü.IVI. Erschliessungsbereich

M 1:500

Umgebungsbereich

Vom Gemeinderat erlassen am: Der Gemeifìdi

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-23. Oktober 2003 Der Gemeinderatsschreiber:

isident:

§ Öffentliche Planauflage:

#

Best. Baum

Hinweise

n

Strasse

4. November - 3. Dezember 2003

Trottoir Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

9, bestehende Bauten

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Best. Verkehrsanlage Erschliessungsmöglichkeit für Parz. Nr. 247

%543.75

Höhenbezugspunkt in m.ü.M. Best. Baum

Plandatum: 24. Oktober 2003

e ri

Raum planer FSU

Plannummer: 047.1*05/001

9004 St.Gallen Kirchgasse 16 T 071 227 62 62 F 071 227 62 63

besondere Vorschriften

Gemeinde Häggenschwil, ÜPL Thurelia Lömmenschwil

B esondere V orschriften

A. Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

_ g

2004

Diese Bestim m ungen gelten für das im Überbauungsplan um grenzte Plangebiet. Sofern nachstehend nichts anders bestim m t wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Bauge­ setzes (BauG) und das Baureglement der Gemeinde Häggenschwil. Der Überbauungsplan besteht aus der planlichen Darstellung und den besonderen Vor­ schriften. Alle Festlegungen des Überbauungsplans sind verbindlich, sofern die bezeichneten Elemen­ te in der Legende unter Festlegungen angeführt sind. Die übrigen Elemente sind richtungs­ gebend und dienen den Behörden zur Beurteilung einzelner Baugesuche im Baubew illi­ gungsverfahren.

Art. 2 Zweck

Der Überbauungsplan regelt die Erschliessung und die besondere Bauweise m it Sonderbau­ vorschriften. Insbesondere wird m it dem Überbauungsplan eine gezielte und abgestim m te Erweiterung des bestehenden Thurella - Areals in Form eines Siloneubaus angestrebt.

B. Erschliessung

Art. 3 Erschliessung

Das Planungsareal kann innerhalb des gekennzeichneten Erschliessungsbereiches erschlos­ sen werden. Innerhalb des Erschliessungsbereiches sind betriebliche Verkehrsanlagen wie beispielsweise eine LKW- Waage zulässig. An der im Überbauungsplan bezeichneten Stelle ist die M öglichkeit einer übergeordneten Erschliessung des südöstlich angrenzenden Gewerbe- und Industrieareals zu gewährleisten.

Art. 4 Baubereiche

Bauten sind nur in den dafür vorgesehenen Baubereichen zulässig. In Abweichung zu den Regelbauvorschriften gelten folgende Bestimmungen: • •

Art. 5 Die Gebäudelänge wird neu m it 100.0m festgelegt und kann über beide Baubereiche

gemessen werden Im Baubereich B gilt die im Plan eingetragene Höhenkote als max. Gebäudehöhe.

Umgebungsbereich Der Umgebungsbereich dient der innerbetrieblichen Zirkulations- und Verkehrsfläche.

ERR Raum planer FSU St.Gallen

24 .10.20 03

Gemeinde Häggenschwil, ÜPL Thurelia Lömmenschwil

C. Gestaltungsbestimmungen

Art. 6 Umgebungsgestaltung

Der im Plan als Festlegung bezeichnete Baum ist zu erhalten.

ERR Raum planer FSU St.Gallen

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