Teilzonenplan Hof-Starkenbach - Genehmigung
Zoning plan · Wildhaus-Alt St. Johann
Document
- Number
- 2005-5710
- Kind
- Zoning plan
- Commune
- Wildhaus-Alt St. Johann
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Nov 9, 2004
- Approved
- Mar 14, 2005
- Published
- Nov 23, 2004
- In force since
- Mar 14, 2005
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Baudepartement des Kantons St.Gallen
x jv j/
14. März 2005
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 6 0
Gemeinderat 9656 Alt St. Johann
Gemeinde Alt St. Johann: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
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Teilzonenplan Hof-Starkenbach
Bezüglich der strassenmässigen Erschliessung ergeben sich folgende Bemerkungen: - Um die Übersicht zu verbessern, ist bei der Ecke des Gebäudes Nr. 69 ein 5.0m langes und 0.7m hohes nicht überfahrbares Hindernis unmittelbar hinter der Strassengrenze zu erstellen. - Dei bewilligte Zufahrt hat nur Gültigkeit für die bisherigen Benutzer und für das Grundstück Nr. 1927. Bei einer allfälligen Erweiterung der Bauzone z.B. auf die Parzelle Nr. 1224 muss eine neue Erschliessung geplant werden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass im Sinne der Erwägungen genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Teilzonenplan wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.-. Der Teilzonenplan ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informa tionsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Genehmigungsverfügung T ZP
Baudepartement______________________________________________________________ - 2 -
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
U. Strauss Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung Baudepartement
Genehm igungsverfügung T Z P
Legal bases
sGS 672.11 · Cantonal
sGS 731.1 · PBG · Cantonal
sGS 731.11 · PBV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal