Überbauungsplan Areal Fuchs

Special-use plan · Häggenschwil

Document

Number
2010-0360
Kind
Special-use plan
Commune
Häggenschwil
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Aug 23, 2010
In force since
Aug 23, 2010

Map

4 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

6 Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

23. August 2010

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Gemeinderat 9312 Häggenschwil

Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Areal Fuchs

Das rund 0.63 ha grosse, unmittelbar nördlich des alten Dorfkerns gelegene Planungsgebiet umfasst die Parzelle Nr. 29 und liegt heute in der Wohn-Gewerbezone WG3. Gemäss der ak­ tuellen Richtplanung (Stand Entwurf) ist eine Umzonung in ein W ohngebiet tieferer Dichte ge­ plant, was den dörflichen Strukturen (teilweise Ortsbildschutzgebiet) eher entspricht. Der Überbauungsplan bezweckt eine in die örtliche Struktur eingepasste Erschliessung, eine in das bauliche Umfeld eingepasste Bebauung und eine attraktive Gestaltung des Strassenraumes (vgl. Zweckartikel). Der Erlass wurde vorgeprüft. Die Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und ge­ nehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T240 - . Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt

10-5022 Z 205152__66211

Fr. 900 Fr. 3 4 0 -

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Kopie BD-RA. TBA-RD, AREG-OP

10-5022 / 205152_66211