Anpassung Überbauungsplan Dreieggli
Special-use plan · Neckertal
Document
- Number
- 2006-6760
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Neckertal
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Nov 14, 2005
- Approved
- Feb 7, 2006
- Published
- Dec 2, 2005
- In force since
- Feb 7, 2006
Map
1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map
Files
GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
7. Februar 2006
Gemeinderat 9633 Hemberg
Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Show the full text
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Anpassung Überbauungsplan Dreieggli
Im Rahmen der Anpassung wird lediglich der Perimeter um die Parzelle Nr. 566 erweitert. Es gelten die rechtskräftigen Bestimmungen des Überbauungsplanes Dreieggli vom 25. Juli 2002. Die Prüfung ergibt, dass die Anpassung recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die Anpassung des Überbauungsplans Dreieggli wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 940.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung Tiefbauam t
Fr. Fr.
600.-34 0.--
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
0 6 -8 8 / 5 2 4 59 _ 28 6 34
-
2
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstraséenplan Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt Rechtsdienst
►
,\
0 6 -8 8 / 5 24 5 9 _ 2 8 6 3 4
-
Plan mit besonderen Vorschriften
Aussichtspunkt mit Sitzbank •s
OJ
BESONDERE VORSCHRIFTEN
Art. 5 HÖHENANGABEN
Die Höhenlage der Bauten ist durch die Höhe des Schwerpunktes vom Gebäudegrundriss im Erdgeschoss bestimmt (± 0 müM). Die Koten gelten für die angegebenen Bereiche, Erstreckt sich eine Baute über zwei Höhenbereiche, ist die Lage der Zufahrt zur Hauptbaute respektive Garage bestimmend. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauten bezüglich Gelände und Erschliessungsstrasse optimal abgestimmt sind.
ART. 1 GELTUNGSBEREICH
Legende
Gemeinde Hemberg Kanton St. Gallen
FESTLEGUNGEN
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend und im Überbauungsplan nichts anderes vermerkt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes der Gemeinde Hemberg. Alle in der Legende des Überbauungsplanes als "Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Die "Hinweise" sowie der Beilageplan gelten als wegleitend.
Art. 2 ZWECK
UMGRENZUNG PLANGEBIET
Art. 6 ARCHITEKTONISCHE GESTALTUNG
Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass sie hinsichtlich Gliederung der Baukörper, Materialwahl und Farbgebung in das Orts- und Landschaftsbild passen.
BAUBEREICH HAUPTBAUTEN
Bauten im Baubereich Anbauten müssen sich hinsichtlich ihrer Gestaltung den Hauptbauten unterordnen. Material- und Farbgebung sind auf die Hauptbauten abzustimmen.
BAUBEREICH ANBAUTEN
Anpassung Überbauungsplan 1:500 Dreieggli 22 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Der Überbauungsplan bezweckt die Realisierung einer vorzüglich gestalteten Wohnüberbauung in geordneter - auf die land schaftlich exponierte Lage abgestimmte - Bauweise sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.
ZU-UND WEGFAHRT
Art. 7 UMGEBUNGSGESTALTUNG
RICHTUNGSPUNKT FUSSGÄNGERVERBINDUNG
VOM GEMEINDERAT ERLASSEN
Die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung hat mit standortgerechten Bäumen und Hecken zu erfolgen.
Art. 3 ERSCHLIESSUNG
I k Nov. 2005 ndesch
Die verkehrsmässige Erschliessung erfolgt über eine neue öffentliche Strasse, welche im Endausbau im Einbahnregime geführt wird. Entlang der östlichen und nördlichen Plangrenze wird ein öffentlicher Fussweg gemäss Darstellung im Überbauungsplan erstellt. Zwischen den Richtungspunkten ist für eine Fusswegverbindung ein Streifen von min. 1 .Om Breite freizuhalten.
AM
Der Gemeinçtëprâsident
Art. 8 AUFHEBUNG BISHERIGEN RECHTS
HINWEISE
Der Gestaltungsplan Dreieggli vom 12. November 1992 wird aufgehoben.
ÖFFENTLICH AUFGELEGT
Die Anzahl der zu erstellenden Parkplätze wird im Baugesuchsverfahren festgelegt und richtet sich nach den Bestimmungen des Baureglementes.
BESTEHENDE STRASSE UND VORPLATZ
Die verkehrsmässige Erschliessung der Grundstücke erfolgt ab der Ringstrasse an den bezeichneten Stellen.
NEUE STRASSE
VOM
7
BIS
/li!
FUSSWEG
VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST. GALLEN GENEHMIGT
GRÜNFLÄCHE / VORPLATZ / PARKPLATZ
AM
Art. 4 BAUBEREICHE
Hauptbauten dürfen nur innerhalb der dafür vorgesehenen Baubereiche erstellt werden. Die rot bezeichneten Abstände zeigen Abweichungen vom Baureglement auf,
û 7
0 2.
.
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
- 7. Feb. 2ÛQ6
GRÜNFLÄCHEN Für Hauptbauten östlich und westlich der Erschliessungsstrasse ist der grosse Grenzabstand nur zum östlichen, resp. west lichen Rand des Plangebietes einzuhalten (nicht gegen Süden).
BÄUME/HECKEN
Für Hauptbauten gelten folgende Vorschriften 947.50
Vollgeschoss Gebäudehöhe Firsthöhe
2 7.5 m 12.5 m
947.50
HÖHENKOTE IN M.Ü.M. (REFERENZPUNKT BEST. TERRAIN) HÖHENKOTE ERDGESCHOSS PROJ. GEBÄUDE IN M.Ü.M.
Im Baubereich Anbauten dürfen Bauten höchstens 1 Geschoss und eine Gebäudehöhe von maximal 4 m aufweisen. Flachdächer sind in diesem Baubereich zulässig. Als Niveaupunkt gilt derjenige der Hauptbaute.
F ENT
M
'
/
ÂG
Gesamtplanungen Jägersteg 2 5703 Seon
Fon Fax E-Mail Internet
0627696666 0627696677 ingenieur@fent,ch www.fentch
Gezeichnet
KB
Datum
Geprüft
BF
Format 30/126
Freigabe
Datum
Y:\93ö2\Ä ug2O 05\Ü berbauungsplan.2d
24.10.2005