BLP Berggasse-Goldackerweg-Industriegebiet

Special-use plan · Löhningen · Repealed Sep 28, 2023

Document

Number
e/B/3/8
Kind
Special-use plan
Subkind
Building line plan
Commune
Löhningen
Canton
Schaffhausen
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Kt. RR
Adopted
Jan 18, 1983
In force since
Jan 18, 1983
Repealed
Sep 28, 2023

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Text

EIUGEGANGEN 2 1. Jan. 198j

AUSZUG ·�

aus dem

PROTOI<OLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. e/B/3/8

vom

18. Januar 1983

Löhningen, Baulinienplan 11 Berggasse-Goldackerweg­ Industriegebiet11 ; Genehmigung

I.

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Der Gemeinderat Löhningen hat am 30. August 1982 den Baulinienplan "Berggasse-Goldackerweg-Industriegebiet" beschlossen. Im Zuge des Verfahrens gernäss Art. 11 des kantonalen Baugesetzes vorn 9. November 1964 sind nach Angaben des Gemeinderates keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vorn 19. November 1982 ersucht der Ge­ meinderat Löhningen um Genehmigung des Baulinienplanes durch den Regierungsrat. II.

Im Bereich Herrengasse weist die Baulinie einen Abstand von weniger als 5 m zum öffentlichen Grund auf. Sie steht damit nicht im Einklang mit dem Bes.tirnrnungen von Art. 30 Abs. 6 des kantonalen Baugesetzes. Nach Art. 57 des kantonalen Baugesetzes kann der Re­ gierungsrat aus wichtigen Gründen Ausnahmen von ein­ zelnen Bauvorschriften bewilligen, wenn dadurch eine bessere Lösung für die Allgemeinheit ermöglicht wird und keine wesentlichen Interessen der Nachbarn ver­ letzt werden. Der angesprochene Bereich Herrengasse gehört zum schutzwürdigen Ortskern von Löhningen. Der Baulinie kommt hier insofern eine Gestaltungsfunktion zu, als

- 2 sicherzustellen ist, dass die bestehende Gliederung

des Ortskerns auch künftig erhalten bleibt. In diesem

Sinne liegt die getroffene Anordnung im öffentlichen Interesse. Nachbarliche Interessen werden nicht be­

troffen. Der Baulinienplan kann somit in der vorlie­ genden F'orm genehmigt werden. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n : 1. Der vom Gemeinderat Löhningen am 30. August 1982

beschlossene Baulinienplan "Berggasse-Goldackerweg­ Industriegebiet" wird genehmigt.

2. Mitteilung an:

- Gemeinderat 8224 Löhningen, unter Beilage von drei Exemplaren des unterzeichneten Planes

- Baudirektion

- Planungsamt, �nter Beilage eines unterzeichneten Planes Rechtsdienst Baudirektion

- Hochbauamt

- Denkmalpflege

- Tiefbauamt

- Vermessungsamt

DER STAATSSCHREIBER:

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