QP im Glaser
Special-use plan · Neunkirch · Repealed May 22, 2019
Document
- Number
- Bo/Sp/35/27
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Neighbourhood plan
- Commune
- Neunkirch
- Canton
- Schaffhausen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde
- Approved by
- Kt. RR
- Adopted
- Sep 17, 1996
- In force since
- Sep 17, 1996
- Repealed
- May 22, 2019
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Text
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AUSZUG aus dem
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Bo/Sp/35/27
vom 17. September 1996
Neunkirch; Baulandumle gung und Quartierplanung "im Glaser'' sowie Quartier planvorschriften; Genehmi gung
1. Der Gemeinderat Neunkirch hat am 26. März 1996 die Baulandumlegung, den Quartierplan "im Glaser" sowie die dazugehörigen Quartierplanvorschriften be schlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 26. April bis 27. Mai 1996 sind zwei Einsprachen eingegangen, wovon die eine wieder zurückgezogen wurde. Die zweite Einsprache wurde vom Gemeinderat am 18. Juni 1996 vollumfänglich gutgeheissen. Mit Schreiben vom 1. Juli 1996 ersucht der Gemeinderat Neunkirch um Genehmigung der Baulandumlegung und der Quartierplanung "im Glaser" sowie der Quartierplanvorschriften durch den Regierungsrat.
II.
1.
Baulandumlegungen, Quartierpläne und Quartierplanvorschriften bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die -Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.
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2.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Baulandumlegung und Quartierplanung rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Ge meinderat wurden die Baulandumlegung und die Quartierplanung (umfassend Baulandumlegungspläne, Erschliessungsplan, Situations- und Niveaulinienplan und Bericht) sowie die Quartierplanvorschriften öffentlich aufgelegt.
-2-
Im Genehmigungsverfahren wurden keine Gründe gegen die Baulandumle gung und Quartierplanung vorgebracht, und aus planerischer Sicht bestehen ebenfalls keine Bedenken. Die Baulandumlegung und die Quartierplanung "im Glaser'' sowie die Quartierplanvorschriften können somit genehmigt werden. III. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n:
1.
Die vom Gemeinderat Neunkirch am 26. März 1996 beschlossene Baulandum legung, der Quartierplan "im Glaser'' sowie die Quartierplanvorschrift werden genehmigt.
2. Mitteilung an: - Gemeinderat 8213 Neunkirch (eingeschrieben), die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt. - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt, unter der Beilage der genehmigten Akten - Rechtsdienst des Baudepartementes - EKS - Kantonsforstamt - Grundbuchamt - Hochbauamt - Kant. Labor - Landwirtschaftsamt - Meliorations- und Vermessungsamt - Sekretariat Dep. des Innern - Tiefbauamt - Amt für Denkmalpflege - KNHK (Dr. U. Ganter, Denkmalpflege) - Amt für Grundstückschätzungen
DER STAATSSCHREIBER:
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Situation 1:500
Kanton Schaffhausen Gemeinde Neunkirch
Quartierplanung '' im Glaser '' Vom Gemeinderat genehmigt am 26.3.1996 räsident:
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Der Gemeindeschreiber :
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Öffentliche Auflage vom 26.4.1996 bis 27 .5.1996
l 7 Sept. 1996
Vom Regierungsrat genehmigt am .......:.......................... Der Staatsschreiber
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/� INGENIEURPLANUNG KIEFER .�G Konzept ion Planuno Renli�;at,on Ener·giesysteme Ingenieurhoch- u. Tiefbau Fsx 0!:>4/4153 30
Buros SIA:
15.4.1996 ENTWURF Ki DATUM
P-130
Chnebelgässl,
8 2 60 Ste, n am Rhe11·, Tel. 054141:�3 30
rvt e t t. 1 e 11 s t ,, a s ,a e 18
8 2 6 4 E s c h c ri z Tel. 054/4115 1l3
Bauvorschriften
INGENIEURPLANUNG KIEFER AG
Kanton Schaffhausen Gemeinde Neunkirch
Quartierplan „im Glaser" Technischer Bericht Kostenschätzung Bauvorschriften Vom Gemeinderat genehmigt am 26.3.1996 Der Gemeindeschreiber
Der Gemeindepräsident
Öffentliche Auflage vom 26.4.1996 bis 27.5.1996 Vom Regierungsrat genehmigt am .................................. Der Staatsschreiber
April 1996
Technischer Bericht 1.
Auftrag Die Grundstücke im Baugebiet Glaser wurden im Zusammenhang mit der Ueberarbei tung der Ortsplanung, die vom RR am 20. Juli 1995 genehmigt wurde, der Bauzone W2 zugeordnet. Da die Ueberbaubarkeit der Einzelparzellen - vor allem im östlich gelegenen Baugebiet - praktisch nicht möglich ist, beauftragte uns der Gemeinderat Neunkirch die vorliegende Quartierplariung auszuarbeiten.
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2.
Problemstellung Das Baugebiet Glaser ist ein nach Süden leicht abfallendes Hanggebiet, das am süd östlichen Dorfrand liegt. Es ist nicht mit der eigentlichen Stadt verbunden und weist einen ausgesprochen landwirtschaftlichen Charakter auf. Vor allem von der Ortsein fahrt her, ist der Hang gut einsichtbar und bedarf demzufolge einer besonders hoch stehenden Siedlungstruktur.
3.
Zielsetzung Für den Quartierplan „im Glaser" wurden folgende Hauptziele definiert: - Erschliessung durch den achsialen Ausbau der Flurstrasse 2259 auf 4.50 m Breite mit Wendeplatz am Ausbauende - Verbindung der Flurstrasse 2259 zur Glaserstrasse mit einem 3 m breiten Fussweg -Ausbau der Flurstrasse 2258 bis Ende Parzelle 1226 ohne Wendeplatz - Schaffung überbaubarer Parzellengrössen im Bereich der Parzellen 1245 bis 1252 - lockere Ueberbauung seitlich der Stichstrassen mit möglichst einheitlichem Erschei nungsbild
4.
Massnahmen
4.1
Landumlegung Parzellen 1245 bis 1252 Nach Ausarbeitung von 5 Landumlegungsvarianten, die den Grundeigentümern an ei ner Versammlung im März 1996 vorgestellt wurden, genehmigte der Gemeinderat am 26. März eine sechste, aus der obgenannten Versammlung neu definierte, Umlegungs variante F.
4.2
Erschliessung Die strassenmässige Erschliessung erfolgt, entsprechend der Zielsetzung, durch den Ausbau der Flurstrassenparzellen 2258 und 2259 auf je 4.50 m Breite, wobei die mittlere Strasse, die der Erschliessung mehreren Parzellen dient, einen Wendeplatz aufweist. Dies im Gegensatz zum Ausbau der Parzelle 2258, die nur nach einer Seite hin eine Erschliessungsfunktion aufweist. Hier muss die Wendemöglichkeit innerhalb
der Ueberbauung der Parzelle 1226 g�plant werden. Die am östlichen Baugebiet angeordneten Parzellen werden durch 3 m breite Zufahrten an die mittlere Stichstrasse angebunden, wobei auch hier die vollständigen Wendemöglichkeiten mittels Garagenvorplätze in die entsprechenden Ueberbauungsplanungen einzubinden sind. Die kanalisationstechnische Entsorgung erfolgt im Mischsystem, einerseits durch den bestehenden Abwasserkanal in der Strasse 2258 und anderseits durch ein neues Ka nalnetz in den restlichen Strassenneubauten. Die Verlegetiefe in der Parzelle 2259 be trägt ca 3.60 m, sodass die westlich gelegenen Parzellen mit freiem Gefälle entsorgt werden können. Die bestehende Versorgung mit Trink- und Löschwasser muss mit einer Ringleitung er gänzt werden, die von der Schmerlatstrasse über die Strassenparzelle 2258 und am nördlichen Rand durch das Baugebiet hindurch, mit der bestehenden Leitung in der Flurstrasse 2259 verbunden wird. Die genaue Lage im Bereich des Baugebietes richtet sich nach der Ueberbauungsplanung der Parzellen 1233 und 1234. 4.3
Lärmschutz Die Anforderungen (Empfindlichkeitsstufe 11) bezüglich Lärmschutz gegenüber der Bahnlinie und der Staatsstrasse sind in der Zonenplanung nachgewiesen. Die Lärm auswirkungen von der Schmerlatstrasse und den internen Erschliessungsstrassen sind aufgrund des bestehenden bzw. zu erwartenden Verkehrsaufkommens zu vernachläs sigen. Es sind keine zusätzlichen Massnahmen notwendig.
5.
Planungsverfahren Der Ausarbeitung der Quartierplanung erfolgte im Auftrage der Gemeinde Neunkirch durch die Ingenieurplanung Kiefer AG, Stein am Rhein. Vorlage bildete eine Generelle Studie der Planag. Die Entwurfsarbeit wurde vom Gemeinderat Neunkirch begleitet. Die betroffenen und umliegenden Grundeigentümer wurden an einer Orientierungs versammlung am 12. März 1996 über die Varianten A bis E orientiert. Als nächster Schritt erfolgt die Planauflage folgender Elemente: - Technischer Bericht mit Bauvorschriften und Kostenschätzung - Landumlegung Variante F - Normalprofile Strassenbauten - Situationsplan mit Höhenschichtlinien, Strassen,Werkleitungen und Baulinien - Niveaulinienplan
Plan P-130/06 Plan P-130/07 Plan P-130/08 Plan P-130/09
Anschliessend ist der Quartierplan durch das Baudepartement beim Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen genehmigen zu lassen. Stein am Rhein, 16. April 1996
INGENIEURPLANUNG KIEFER AG
Kanton Schaffhausen Gemeinde Neunkirch
Quartierplanung „im Glaser" Kostenschätzung
(ohne Elektroversorgung)
1. Gebiet Landumlegung
= = = = = =
ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr
86'000.55'000.70'000.66'000.8'000.4'000.46'000.-
ca m2 8730
=
ca Fr
335'000.-
Spezifische Kosten je m2 erschlossenes Bauland
=
ca Fr
38.40
= = = = = =
ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr ca Fr
86'000.42'000.70'000.8'000.21'000.28'000.40'000.-
ca m2 7225
=
ca Fr
295'000.-
Spezifische Kosten je m2 erschlossenes Bauland
=
ca Fr
40.80
ca Fr
30'000.-
50 % Strassenb. Mitte + Fussweg ca m2 - 430 ca m2 250 100 % Stichstrassen 50 % Kanalisation Mitte b. Wendepl. ca m1 70 ca m1 80 100 % Stichkanäle ca m1 40 50 % Ringschluss Wasserleitung ca m2 42 Landerwerb 50 % Technische Bearbeitung Total Gebiet Landumlegung
ä 200.ä 220.ä 1000.ä 800.ä 200.ä 100.-
2. Restliches Planungsgebiet 50 % Strassenb. Mitte + Fussweg ca m2 100 % Strassenbau Parzelle 2258 ca m2 50 % Kanalisation Mitte b. Wendepl. ca m1 50 % Ringschluss Wasserleitung ca m1 100 % Wasserltg. in Parzelle 2258 ca m1 ca m2 Landerwerb 50 % Technische Bearbeitung Total Restliches Planungsgebiet
430 210 70 40 90 280
ä 200. ä 200. 1000. a 200. 230. 100.-
a a a
3. Kanalerschliessung Glaserstrasse Kanalisation Wendeplatz bis Glaserstrasse
Stein am Rhein, 16. April 1996
l1RP I ��� INGE � l(IE��
�
Bauvorschriften
1.
Erlass Gestützt auf Art 36 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Neunkirch, wird für das Baugebiet „im Glaser" ein Quartierplan aufgestellt. Es gelten sinngemäß alle Bau vorschriften der Bau- und Nutzungsordnung mit Zonenplan, die am 20.06.95 vom RR genehmigt wurden.
2.
Bestandteile - Normalprofile Strassenbauten - Situationsplan mit Höhenschichtlinien Strassen,Werkleitungen und Baulinien - Niveaulinienplan - Bauvorschriften
3.
Plan P-130/07 Plan P-130/08 Plan P-130/09
Gültigkeitsumfang Der Perimeter für die Quartierplanung umfaßt folgende Prazellen: 1226 1227 1233 1234 1235 1236 1245 1246 1247 1248 1249 1250 1251 1252 2258 2259; Vermarkung entsprechend der amtlich eingetragen Grund buchpläne vom 16. April 1996.
4.
Ausnahme und Zusätze zur gültigen Bau- und Nutzungsordnung Die Bauherrschaft ist zum Nachweis der guten Eingliederung gegenüber der zum Zeit punkt der Baueingabe der bestehenden Bauten verpflichtet. Es werden erhöhte Anfor derungen an die äussere Gestaltung gestellt, insbesondere bezüglich Dachform, Ge bäudeproportionen, Masstäblichkeit und Fassadengliederung. Die Hauptfirstrichtung ist, mit Ausnahme des südöstlichen Parzellenteils Nr 7 (alt= 1252), von Nord nach Süd zu halten. Die Ueberbauungsplanung der Parzellen alt 1226 und neu 2, 4, 6, 8 hat den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit der Parkierung der PW, bzw. Zufahrt zur Garage, eine Wendemöglichkeit für PW möglich ist.
5.
Schlussbestimmungen Der Quartierplan )m Glaser" tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement des Kantons Schaffhausen in Kraft.
Entscheid der Aufhebung
Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh .eh
Verfügung vom 22. Mai 2019
Gemeinde Neunkirch; Aufhebung Quartierplan «Glaser» 1. Der Quartierplan «im Glaser» wurde am 17. September 1996 vom Regierungsrat genehmigt. Zweck des Quartierplans war die strassenseitige Erschliessung, der Anschluss an Kanalisation und Wasser sowie eine Landumlegung. Die Erschliessungsstrassen sind längst gebaut und das Gebiet mit Ausnahme von zwei Bauparzellen überbaut. Die Gemeinde beabsichtigt daher gemäss Protokoll vom 2. August 2018 die Aufhebung des Quartierplans «im Glaser». Dies im Rahmen einer Überprüfung der vorhandenen Quartierpläne auf deren Inhalt und Notwendigkeit im ganzen Baugebiet. Die Unterlagen waren vom 10. August bis 30. August 2018 öffentlich aufgelegen. Es gingen keine Einsprachen ein. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind mit eingeschriebenem Brief vom 9. Augst 2018 über die Aufhebung des Quartierplans in Kenntnis gesetzt worden. Mit Schreiben vom 21. September 2018 reicht das Büro Bürgin Winzeler Partner AG im Auftrag der Gemeinde die Unterlagen zur Ausserkraftsetzung des Quartierplans «im Glaser» ein.
11. 1.
Quartierpläne und deren Aufhebung bedürfen gemäss Art. 18 Abs. 5 i.V.m Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaff hausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudeparte ment. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht-
und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben be trauten Amtsstellen befasst. 2.
· Die Prüfung hat ergeben, dass die Aufhebung des Quartierplans rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der aufgehobene Quartierplan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer über die Aufhe bung informiert. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen zur Aufhebung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.
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3.
Auch im Rahmen der kantonsinternen Vernehmlassung wurde von den angefragten Fachstellen keine Einwendungen gegen die Aufhebung des Quartierplans «Glaser» vorgebracht. 111.
Demgemäss wird v e r f ü g t: 1.
Die vom Gemeinderat Neunkirch am 2. August 2018 beschlossene ersatzlose Aufhe bung des Quartierplans «im Glaser», bestehend aus einem Plan Situation 1: 500 sowie einem technischen Bericht mit Kostenschätzung und Bauvorschriften, wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: -
Gemeinderat Neunkirch, Bahnhofstrasse 1, 8213 Neunkirch (Einschreiben; die genehmigten Unterlag1:;n werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)
- Baudepartement ([email protected]) - Rechtsdienst des Baudepartements ([email protected]) - Amt für Geoinformation ([email protected]) -
Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten ([email protected]; [email protected])
-
Bauinspektorat ([email protected])
- Grundbuchamt ([email protected])
Schaffhausen, 22. Mai 2019
D:n ntsvorst er
Martin Kessl 2