Nutzungsplanung (1995) Änderung Hinder Nüchilch

Zoning plan · Neunkirch

Document

Number
37/606
Kind
Zoning plan
Commune
Neunkirch
Canton
Schaffhausen
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Kt. RR
Adopted
Sep 28, 2010
In force since
Sep 28, 2010

Map

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 28. September 2010 Protokoll-Nr. 37/606

Neunkirch, Zonenplanänderung «Hinder Nüchilch» (GB Nr. 2721 und 3276); Genehmigung

1. Die Gemeindeversammlung Neunkirch hat am 18. Juni 2010 eine Zonenplanänderung, umfas­ send die Einzonung je eines Teiles der Parzellen GB Nr. 2721 und GB Nr. 3276 von der Land­ wirtschaftszone, überlagert mit Landschaftsschutzzone in die Wohnzone W 1, beschlossen. Bei dieser Zonenplanänderung handelt es sich um eine seit längerer Zeit fällige Korrektur der Bauzonengrenze. Die öffentliche Auflage der Zonenplanänderung erfolgte vom 2. Juli bis 23. Juli 2010. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 6. August 2010 ersucht der Gemeinderat Neunkirch um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.

11. 1.

Nach Art. '26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zo­ nenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver­ fahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande ge­ kommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die-Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden ge­ gen die Zonenplanänderung keine Einwände vorgebracht. Die nachgesuchte Geneh­ migung kann somit erteilt werden.

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111. Auf Antrag des Baudepartements wird

b e s c h l o s s e n:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Neunkirch am 18. Juni 2010 beschlossene Zo­ nenplanänderung, umfassend die Einzonung je eines Teiles der Parzellen GB Nr. 2721 und GB Nr. 3276 von der Landwirtschaftszone, überlagert mit Landschafts­ schutzzone in die Wohnzone W1, wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat 8213 Neunkirch (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartements - Bauinspektorat - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Vermessungsamt - Grundbuchamt

- EKS - Interkantonales Labor - Landwirtschaftsamt - Amt für Grundstückschätzungen D

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TSSCHREIBER STV:

Christian�

2

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