QP SHA Grafenbuck
Special-use plan · Schaffhausen
Document
- Number
- Bo/Ba/2/17
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Neighbourhood plan
- Commune
- Schaffhausen
- Canton
- Schaffhausen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde
- Approved by
- Kt. RR
- Adopted
- Jan 12, 1993
- In force since
- Jan 12, 1993
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Schaffhausen with its building zones.Open the full map
Files
SHA_013_EN_1.pdfOpen in a new tab
Text
SHA_013_EN_1.pdf
AUSZUG � \')\o.���.1�...,
aus dem
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Bo/Ba/2/17
vom 12. Januar 1993
(
Stadt Schaffhausen, Quartierplan "Grafen buck", Genehmigung
I.
Der Stadtrat Schaffhausen hat am 6. Oktober 1992 den Quartierplan 11 Grafenbuck 11 mit Quartierplanvorschriften beschlossen. Während der öffentlichen Planauflage vom 19. Oktober bis 17. November 1992 wurden keine Einsprachen erhoben. Mit Schreiben vom 26. November 1992 ersucht der Stadtrat Schaffhausen den Regierungsrat um Geneh migung des Quartierplanes. . II.
Show the full text
Gemäss Art. 15 i. V.m. Art. 11 des Baugesetzes für den Kanton Schaffhausen vom 9. November 1964 bedürfen Quartierpläne der Gemeinden der Genehmigung durch den Regierungsrat. Bei der Prüfung der Vorlage wurde festgestel 1 t, dass der Abstand von Hochbauten zur Waldgrenze in der Planlegende festgehalten und mit 11 5 m ab Grundstückgrenze" definiert wird. Massgeblich sind indessen die Bestimmungen der Verordnung des Regierungsrates über die Errich tung von Bauten und Anlagen im Wald und in Waldnähe vom 20. Dezem ber 1977, welche den Quartierplanvorschriften vorgehen. Mit diesem Hinweis kann die nachgesuchte Genehmigung erteilt werden. III.
Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h 1 o ss e n
-
/
-
1.
Der vom Stadtrat Schaffhausen am 6. Oktober 1992 beschlossene Quartierplan "Grafenbuck" mit Quartierplanvorschriften wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Stadtrct, 8200 Schaffh_ausen, unter Bei 1 age von drei geneh migten Quartierplänen mit Quartierplanvorschriften - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage eines genehmigten Quartierplanes mit Quartierplanvorschriften - Rechtsdienst Baudepartement - Tiefbauamt - Hochbauamt - Meliorations- und Vermessungsam� - Grundbuchamt
DER STAATSSCHREIBER:
1�·
Quartierplanvorschriften
STADT SCHAFFHAUSEN
QUARTIERPLAN VORSCHRIFTEN "GRAFENBUCK" PARZELLE 4865 + 5255
VOM STADTRAT GENEHMIGT AM:
6. OKT. 1 gz
NAMENS DES STADTRATES: DER STADTPRAESIDENT
VOM REGIERUNGSRAT GENEHMIGT AM: 12. Jan. 1993 BESCHLUSS NR.:A\,/ßa
/,tj/J DER STAATSSCHREIBER /
�'
P. GÖTZ + PARTNER. ARCH. BSA/SIA. REPFERGASSE 36. SCHAFFHAUSEN 28. AUG. 1992
-1-
QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
Quartierplan Grafenbuck vorn 28. August 1992 Gestützt auf Art. 9 bis 15 des Baugesetzes
für den Kanton Schaffhausen vorn 9. November 1964 und Art. 58 der Bauordnung der Stadt Schaffhausen vorn 1. Juni 1982 erlässt
der Stadtrat von Schaffhausen den von den Grundeigentümern im Gebiet "Grafen buck" erstellten privaten Quartierplan mit besonderen Bauvorschriften.
A. Einleitung
Art. 1 Quartierplangebiet
Das Quartierplangebiet umfasst die Par zellen GB Schaffhausen Nr. 4865 und Nr. 5255 mit einer Nettofläche von 11 '868 rn 2 (7691 rn 2 + 4177 rn 2 ).
Art. 2 Inhalt des Quartier
planes
Der Quartierplan Grafenbuck besteht aus:
- Quartierplanvorschriften - Erschliessungsplan mit Werkleitungen, Bau- und Waldabstandslinien
- 2 -
Art. 3 Planungsziele
Das Ziel des Quartierplanes ist - die Parzellen ohne Miteinbezug des
Weges entlang des Waldrandes zu er
schliessen, sowie - eine der empfindlichen Lage gerecht werdende Überbauung sicherzustellen.
B. Bau- und Gestaltungsvorschriften
(Gestaltungsplan)
Art. 4 Gesamtwirkung
Alle Bauten und Anlagen sind in ihren
Proportionen und Einzelheiten derart sorgfältig zu gestalten, dass eine
besonders gute und harmonische Gesamt wirkung erzielt wird.
Art. 5 Gestaltungsplan
Um eine städtebaulich gute Gesamt lösung zu erreichen, ist für jedes Grundstück ein Gestaltungsplan auszu arbeiten, aus welchem zumindest die Stellung der Bauten, deren Höhe sowie
die Dachform ersichtlich sind.
2 Im Gestaltungsplan sind ferner die
Kinderspielplätze nach Art. 29 Bauordnung sowie die Container-Stand
plätze einzutragen.
- 3 -
3 Der Gestaltungsplan ist Bestandteil des Baugesuchs. Bei einer etappierten Überbauung der einzelnen Grundstücke
ist er mit dem Baugesuch der jeweili gen ersten Etappe einzureichen und
vorn Stadtrat zu genehmigen. Der Ge nehmigungsentscheid unterliegt den
gleichen Anfechtungsmöglichkeiten wie die Baubewilligung.
Art. 6 Geschosszahl
Es besteht kein Anspruch auf Erhöhung
der Geschosszahl. Die Zahl der Vollge schosse nach Art. 27 Bauordnung kann
nur auf höchstens drei erhöht werden, wenn das im Gestaltungsplan dargestellte Pro jekt ob jektiv die Anforderungen an eine städtebaulich gute Gesamtlösung erfüllt.
Art. 7 Grenzabstände
Die Grenzabstände für Hochbauten gegen
die nord-östlichen Nachbargrundstücke
GB Nr. 4970, 539 5 und 5 2 2 4 werden bei 3 -geschossiger Bauweise mittels Bau linien festgelegt (siehe Plan) .
- 4 -
Art. 8 Gebäudeabstand
Unter den in Art. 6 umschriebenen Vor
aussetzungen kann der Gebäudeabstand je nach Staffelung bezw. Versetzung der
Gebäude um höchstens einen Drittel reduziert werden.
Art. 9 Stellung der Bauten
Die Stellung der Bauten wird mit dem
Gestaltungsplan verbindlich festgelegt. Art.
Dachformen
10
Bei 3-geschossigen Bauten sind
Flachdächer oder Dächer mit einer
Neigung von maximal 30 ° zugelassen. Die definitive Festlegung erfolgt mit
dem Gestaltungsplan.
2 Flachdächer sind zu begrünen.
Art. Baumaterialien, Farbgebung
11
Materialwahl und Farbgebung bedürfen der
Bewilligung des städtischen Hochbauamtes soweit sie nicht mit dem Gestaltungsplan festgelegt werden.
- 5 -
C. Erschliessung
Art. 1 2
Grundsatz
Das Quartierplangebiet ist Über eine private Zufahrt im Sinne einer Wohn strasse zu erschliessen, die durch einen Grünstreifen vorn Weg entlang
des Waldrandes getrennt anzulegen ist.
2 Die Fahr- und Fusswegrechte zur Parzelle G B Nr. 5 2 5 5 sind im Grundbuch einzutragen.
3 Die Erstellungs- und Unterhaltskosten der für die Überbauung des Grundstückes GB 4 8 6 5 notwendigen Zufahrt bis Polygon-Punkt 60 1 ( Breite 4, 5 rn) sind
vorn Eigentümer von G B 4 8 6 5 zu bezahlen.
Die Erstellungs- und Unterhalts kosten des Strassenstüc kes von Polygon-Punkt 60 1 bis zum Grundstück G B 5 2 5 5 sind vorn Eigentümer GB 5 2 5 5 zu bezahlen.
Art. 1 3
Par kierung
Die Parkierungsrnöglich keiten sind pro Parzelle zentral an der Zufahrtsstrasse anzuordnen. 2 Im übrigen gilt die Par kplatzverord nung vorn 5. Juni 1990.
- 6 -
Art. Kanalisation, Werk
leitungen
14
Die Entwässerungsleitungen sind so
anzulegen, dass das Grundstück Nr.
5 255 auch angeschlossen werden kann.
2 Das Dachwasser ist wenn möglich ver
sic kern zu lassen. Über die Versicke
rungsmöglichkeiten ist im Zuge der Aushubarbeiten zu entscheiden.
3 Die Durchleitungsrechte sind im Grundbuch einzutragen.
Art. Kehricht
15
Es sind auf privatem Grund und nach
Rücksprache mit dem städtischen Tief
bauamt geeignete Standplätze für Container vorzusehen.
D. Bepflanz_ung
Art. 1 6
Grundsätze
Die Bepflanzung innerhalb des Quartier
plangebietes richtet sich nach folgenden Grundsätzen:
a. Das Quartierplangebiet besteht heute aus einer grosszügigen Wiese im Hangbereich mit praktisch geschlos�
sener Waldkulisse. Damit dieser
Chara kter möglichst erhalten bleibt,
soll das Areal sehr zurückhaltend bepflanzt und sowenig wie möglich modelliert werden.
- 7 -
b. Angestrebt wird eine naturnahe Be pflanzung mit standortgerechten
Blumen, Sträuchern und Obstbäumen;
Nutzgärten sind nicht ausgeschlossen. c. Für die Bepflanzung und deren Pflege sind die jeweiligen Grundeigentümer bezw. Baurechtnehmer zuständig. d. Bei späteren Parzellierungen sind allfällige Näherpflanzrechte zu vereinbaren.
3 more articles
Art. 1 7
Bepflanzungsplan, Bepflanzungsvorschriften
Mit dem Bepflanzungsplan wird die Be
pflanzung und Begrünung im Sinne der Grundsätze verbindlich festgelegt. 2 Mit dazugehörigen Bepflanzungsvor
schriften können weitere Einzelheiten betreffend Baum - und Pflanzenarten, Näherpflanzrechte und dergleichen geregelt werden.
3 Bepflanzungsplan und -vorschriften
sind zusammen mit dem Gestaltungsplan einzureichen.
- 8 -
E. Schlussbestimmungen
Art. 1 8
Anmerkung im Grundbuch
Eintrag
im Grundbuch
Der Quartierplan ist für die Parzellen
G B Nr. 4 8 65 und Nr. 5 255 im Grundbuch anzumerken. 2 Die bestehenden Baubeschränkungen
werden mit Genehmigung des Quartier
planes gelöscht und gleichzeitig die neuen Servitutsrechte eingetragen.
Art. 1 9
Der Quartierplan tritt mit der Genehmi� gung durch den Regierungsrat in Kraft.
Inkrafttreten
Schaffhausen, den I M N A ME N DES S T A D TRA TES
Der Stadtpäsident
Der
\---"t� ��,� -�·�c hre er i � ?
�
Vom Regierungsrat genehmigt am: Der Staatsschreiber
- 9 -
Die Eigentümer: G B Nr. 48 65
G B Nr. 5255 Kanton Schaffhausen vertreten durch das Kantonale Hochbauamt Bec kenstube 1 1
8200 Schaffhausen