BLP GB Nr. 156
Special-use plan · Dörflingen
Document
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Dörflingen
- Canton
- Schaffhausen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde
- Approved by
- Kt. BD
- Adopted
- Mar 23, 2007
- In force since
- Mar 23, 2007
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Text
Kanton Schaffhausen
Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch·
Telefon 052 632 73 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]
Dörflingen, Baulinienplan GB Nr. 156; Genehmigung
Schaffhausen, 23. März 2007
Verfügung 1. Der Gemeinderat Dörflingen hat am 24. Januar 2007 den Baulinienplan GB Nr. 156 be schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 2. Februar bis 4. März 2007. Die betrof fenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 2. Februar 2007 be nachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 22. Januar 2007 ersucht der Gemeinderat Dörflingen um Genehmi gung des Baulinienplanes GB Nr. 156.
II. 1. Baulinienpläne bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung· durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Baulinienplan GB Nr. 156 rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Baulinien plan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit einge schriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Ein wände gegen die Änderung des Baulinienplanes vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück GB Nr. 156 ehemals mit Reben bestockt war und deshalb als Bodenbelastungsverdachtsfläche registriert ist. Der Umgang mit dem Oberboden ist deshalb nicht frei, sondern bestimmten Restriktio nen unterworfen. Vor Aushubbeginn ist mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz, Tel: 052 632 76 63, Kontakt aufzunehmen.
111. Demgemäss wird ve r fügt: 1. Der vom Gemeinderat Dörflingen am 24. Januar 2007 beschlossene Baulinienplan GB. Nr. 156 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8239 Dörflingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) Baudepartement Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) Grundbuchamt EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen Hochbauamt Rechtsdienst des Baudepartementes Vermessungsamt Tiefbauamt Bauinspektorat Amt für Grundstückschätzung ALU BAUDEPA�TEMENT DES ��� !;, HAFFHAUSEN
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- Baulinienplan GB Nr. 156 (3-fach)
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