QP SHA Glockengut 1.Etappe

Special-use plan · Schaffhausen

Document

Kind
Special-use plan
Subkind
Neighbourhood plan
Commune
Schaffhausen
Canton
Schaffhausen
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Kt. BD
Adopted
Mar 25, 2008
In force since
Mar 25, 2008

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Schaffhausen, 25. März 2008

Verfügung 1. Der Stadtrat hat am 28. August 2007 den Quartierplan "Glockengut, 1. Etappe", umfas­ send den Überbauungsplan, den Erschliessungs- und Umgebungsplan sowie die Quar­ tierplanvorschriften beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 31. August bis 20. September 2007. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 30. August 2007 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2007 ersucht der Stadtrat um Genehmigung des Quar­ tierplanes "Glockengut, 1. Etappe".

11. 1. Quartierpläne bedürfen gemäss Art. 18 Abs. 5 i.V.m. Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Bau­ gesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan "Glockengut, 1. Etappe" rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Stadtrat wurde der Quar­ tierplan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit einge­ schriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden die nachfol­ genden Bemerkungen zum Quartierplan vorgebracht.

3. Quartierplanvorschriften Art. 6 Abs. 3 Da die max. zulässigen Bruttogeschossflächen in Abs. 2 und im Überbauungsplan festgelegt sind, kann in Abs. 3 keine Ausnützungsverschiebung mehr zugelassen werden. Dies würde jeglicher Planungsglaubwürdigkeit widersprechen. Art. 6 Abs. 3 kann somit nicht genehmigt werden. 4. Überbauungsplan Hier wird festgehalten, dass die Ausnützung über einen Ausnützungstransfer der Parzelle GB Nr. 20315 geregelt wird. Da die Parzelle GB Nr. 20332 gemäss Berech­ nung in den Quartierplanvorschriften gross genug ist für die gemäss Quartierplan zu realisierenden Bruttogeschossflächen, ist kein Ausnützungstransfer notwendig. Die Bestimmung im Überbauungsplan betreffend Ausnützungstransfer ist somit ersatzlos zu streichen, bzw. wird nicht genehmigt. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen kann die Genehmigung für den Quartier­ plan "Glockengut, 1. Etappe" erteilt werden

111. Demgemäss wird verfügt: 1. Der vom Stadtrat Schaffhausen am 28. August 2007 beschlossene Quartierplan "Glo­ ckengut, 1. Etappe", umfassend den Überbauungsplan, den Erschliessungs- und Umge­ bungsplan sowie die Quartierplanvorschriften, wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Art. 6 Abs. 3 Quartierplanvorschriften wird nicht genehmigt. Die im Überbauungsplan, Plan Nr. 1, festgelegte Formulierung betreffend den Ausnützungstransfer zu Gunsten der Parzelle GB Nr. 20332 und zu Lasten der Parzelle GB Nr. 20315 wird nicht genehmigt. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach erfolgter Mitteilung beim Regie­ rungsrat des Kantons Schaffhausen, Rathaus, 8201 Schaffhausen, schriftlich Rekurs er­ hoben werden (Art. 16 ff. des Gesetzes über den Rechtschutz in Verwaltungssachen vom 20. September 1971). Die Rekursschrift muss einen Antrag und seine Begründung enthalten und unterschrie­ ben sein. Der angefochtene Entscheid und allfällige Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. 4. Mitteilung an: - Stadtrat, 8200 Schaffhausen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungsund Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EWS, Mühlenstrasse 19, 8200 Schaffhausen - Hochbauamt - Rechtsdienst des Baudepartements 2

- Vermessungsamt - Bauinspektorat - Tiefbauamt - Amt für Grundstückschätzung - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz

Dr. Reto Duba

, Regierungsrat

Quartierplan "Glockengut, 1. Etappe" (5-fach)

3

Quartierplanvorschriften

Kanton Schaffhausen

Stadt Schaffhausen

Quartierplan Gebiet Glockengut 1. Etappe Quartierplanvorsch riften Stand:

11.05.2007

Von den Grundeigentümern genehmigt: Baugesellschaft 'Neuer Sonnenberg' 8200 Schaffhausen

Beschlossen durch den Stadtrat am: Namens des Stadtrates

Öffentliche Auflage vom 3 1 . 8 .

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bis

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Einschreiben an Betroffene vom: ] 0. ß .

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Vom Baudepartement des Kantons Schaffhause Verfügung vom: :·. 5. März 2008

bergamini nema architekten g mbh

Steigstrasse 51 8200 Schaffhause n

hmigt im Sinne der

dipl. architekten eth sia

e -mail: [email protected]

Tel: +41 (0)52 630 07 90

Datum 11.05.2007

Quartierplan Glockengut 1. Etappe Quartierplanvorschriften

Gestützt auf Art. 12-18 des Baugesetzes für den Kanton Schaffhausen vom 01.12.1997 (Stand 01.04.2005) und Art. 64 der Bauordnung der Stadt Schaffhausen vom 10.05.2005 beschliessen die Grundeigentümer im Gebiet Glockengut folgende Quartierplanvorschriften.

A.

Allgemeines

Art. 1 Quartierplangebiet

1 Das gesamte Quartierplangebiet liegt am Hangfuss des Gebiets Glockengut. Es wird begrenzt durch: - im Nordwesten: Strasse 'Im Glockengut' - im Südwesten: Strasse 'Sonnenberg' Herblingerstrasse - im Südosten: - im Nordosten: bestehender Hof 'Glockengut' Es ist erschlossen und umfasst eine Fläche von 8'012 m2. Es enthält das Grundstück GB Nr. 20332 und ist im Besitz der Baugesellschaft 'Neuer Sonnenberg'. Die genaue Lage und der Umfang des gesamten Quartierplangebietes sind aus den Situ­ ationsplänen M. 1:500 ersichtlich (Perimeter)

Art. 2 Bestandteile

1 Der Quartierplan Gebiet Glockengut besteht aus: - Quartierplanvorschriften - Überbauungsplan mit Schnitten / Ansichten M. 1:500 - Erschliessungs- und Umgebungsplan M. 1:500

Art. 3 Verhältnis zur Bau- und Zonenordnung

1 Wo der Quartierplan keine besonderen Anordnungen trifft, ist die jeweils gültige Bau- und Zonenordnung massgebend.

Art. 4 Planungsziel

1 Ziel des Quartierplanes ist es: -

Entwicklung einer Wohnbebauung von überdurchschnittlicher Qualität.

-

Die Wohnbebauung soll sich insbesondere durch folgende Kriterien auszeichnen: o o o o

hoher Wohnwert Einordnung der Wohnbauten in die bestehende Topografie weitgehendes Freihalten von Fahrverkehr innerhalb des Quartierplangebietes Ausrüsten mit gemeinsamen Anlagen (Spielflächen, Autoeinstellhalle, Energie- zentralen) o gute Energiebilanz der einzelnen Bauten o Fussgänger-Erschliessung innerhalb des Quartierplangebietes o rechtliche Sicherstellung der qualitativen Ziele

2

Quartierp a l n Glockengut 1. Etappe Quartierplanvors chriften

B.

N utzungsvorsch ritten

Art. 5 Nutzungsweise

1 Wohnnutzung oder nicht störende, gewerbliche Nutzung nachArt. 37 BauO.

Art. 6 Mass der Nutzung

1 Berechnung der max. zulässigen anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF): anrechenbare Grundstückfläche GB Nr. 20332

BGF m2 total 8'012.00 0.55

Ausnützungsziffer gern.Art. 38 BauO - anrechenbare BGF

8'012.00 X 0.55

=

4'406.60 m2

-Ausnützungsbonus gern.Art. 38Abs. Sb BauO:

8'012.00 x 0.05

=

400.60 m2

39 x 10.00 x 0.55

=

214.50 m2

-Ausnützungsbonus für 39 Unterflur-P gern.Art. 38Abs. Sb BauO:

Total max. zulässige anrechenbare BGF (inkl. Bonus)

= 5'021.20 m2

2 Aufteilung der max. zulässigen anrechenbaren BGF in die einzelnen Baubereiche Haupt­ gebäude (im Überbauungsplan festgehalten): BGF m2 964.00 m2 964.00 m2 964.00 m2 1'064.00 m2 1'064.00 m2 5'020.00 m2

HausA Haus B Haus C Haus D Haus E Total

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4 Die anrechenbare BGF darf gemässArt. 38Abs. 3 BauO um max. 20% unterschritten werden, d.h., es wird eine minimale anrechenbare BGF von 3'525.00 m2 festgelegt.

3

Quartierp lan Glockengut 1 . Etappe Quartierplanvorschr iften

C.

Bauvorschriften

Art. 7 Baubereiche

1 Die im Überbauungsplan festgelegten Baubereiche bestimmen die überbaubaren Grund­ stücksflächen und den Abstand gegenüber Nachbargrundstücken. 2 Es sind folgende Baubereiche ausgeschieden: - Baubereich Hauptgebäude - Baubereich für mehrgeschossige An- und Vorbauten - Baubereich für mehrgeschossige, auskragende Anbauten 3 Die Baubereiche für mehrgeschossige An- und Vorbauten sind für Balkone, Veranden, Wintergärten, Geräteräume, Pergolen, usw. vorgesehen. Sie können, unter Berücksichtigung der festgelegten Bruttogeschossflächen, bis zu 25% den Hauptgebäuden zugeschlagen werden. 4 Die Baubereiche für mehrgeschossige, auskragende Anbauten sind den Hauptgebäuden entlang der Baulinie Herblingerstrasse angegliedert. In diesen Baubereichen sind Bauteile gemäss Art. 16 Abs. 2 und 3 Baugesetz zulässig. 5 Ausserhalb der überbaubaren Grundstückflächen sind nur standortgebundene Bauten, Nebenbauten und Bauteile wie Autoeinstellhalle, Containerunterstände, Velo- und Kin­ derwagenräume, gedeckte Spielflächen, gedeckte Aussentreppen, Vordächer, Stütz- und Umgebungsmauern usw. zulässig.

Art. 8 Lage I Grösse Baubereiche

1 Die Lagen der Baubereiche Haus A - E sowie deren Grössen sind im Überbauungsplan festgelegt. Es gilt ein Projektierungsspielraum von +1.00 m bei den Baubereichen (bei entsprechen­ der Verkleinerung der Zwischenräume). Vorbehalten bleiben die Abstände gegenüber Nachbargrundstücken. Eine Verkleinerung der Baubereiche sowie Einschnitte in die Baubereiche Hauptgebäude für Loggien usw. ist unter Berücksichtigung der festgelegten minimalen Bruttogeschoss­ fläche möglich.

Art. 9 Gebäudelänge

1 Die Gebäudelängen von Haupt- und Nebenbauten sind innerhalb der Baubereiche frei.

Art. 1 O

Gebäudehöhe, Geschosszahl

1 Die maximalen Gebäudehöhen innerhalb der einzelnen Baubereiche Hauptgebäude sind im Überbauungsplan mit Schnitten / Ansichten festgelegt.

4

Quartierplan Glockengut 1 . Etappe Quartierplanvorschriften

Sie betragen:

max. Höhe

- Baubereiche HausA - C

Normalgeschosse reduzierte Geschosse

448.00 M.ü.M. 451.20 M.ü.M.

- Baubereiche Haus D - E

Normalgeschosse reduzierte Geschosse

447.50 M.ü.M. 450.70 M.ü.M.

2 Die max. Geschosszahl innerhalb der einzelnen Baubereiche Hauptgebäude sind im 0berbauungsplan mit Schnitten /Ansichten festgelegt. Sie beträgt für die Baubereiche HausA - E: 3 Vollgeschosse, 1 reduziertes Geschoss 3 Die reduzierten Geschosse dürfen eine Bruttogeschossfläche von max. 70 % der jeweili­ gen Vollgeschosse aufweisen.

D.

Gestaltungsvorschriften

Art. 1 1

Gesamtwirkung

1 Bauten, Anlagen und Umgebung sind für sich und in ihrem Zusammenhang so zu gestal­ ten, dass eine gute, einheitliche Gesamtwirkung erreicht wird, welche der besonderen La­ ge des Grundstücks am Hangfuss des Gebietes Glockengut Rechnung trägt. Die detaillierte Umgebungsgestaltung ist im Rahmen von Baugesuchen nachzuweisen.

Art. 1 2

Bauweise

1 Die Bauweise ist in allen Baubereichen frei, bei den Hauptgebäuden ist eine möglichst geschlossene Bauweise anzustreben.

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Art. 1 3

Dachform

1 Bei den Baubereichen Hauptgebäude sind nur begrünte, resp. extensiv begrünte Flach­ dächer zugelassen. Die Dachformen der übrigen Baubereiche sind frei.

E.

Erschliessung

Art. 1 4

Grundsatz

1 Die Erschliessung, Ver- und Entsorgung ist im Überbauungsplan sowie im Erschlies­ sungs- und Umgebungsplan festgehalten. Folgende Sachverhalte sind darin festgelegt: -

Ungefähre Lage der Notzufahrten Ungefähre Lage der ZufahrtAutoeinstellhalle Ungefähre Lage und Grösse derAutoeinstellhalle Ungefähre Lage der Besucher-Parkplätze Generelle Linienführung der Fussgänger-Erschliessung

5

Quartierplan Glockengut 1. Etappe Quartierplanvorschriften

Art. 15 Notzufahrten

1 Die detaillierte Gestaltung der Notzufahrten wird im Rahmen von Baugesuchen im Umge­ bungsgestaltungsplan festgelegt.

Art. 16 Fussgänger-Erschliessung

1 Die genaue Linienführung und Materialisierung werden im Rahmen von Baugesuchen im Umgebungsgestaltungsplan festgelegt.

Art. 17 Parkierung

1 Der Parkplatzbedarf ermittelt sich aus der Parkplatzverordnung vom 05.06.1990. Der Grundsatz der Berechnung der genauenAnzahl Parkplätze befindet sich imAnhang 1. 2 Die erforderlichen Parkplätze sind entsprechend denAngaben im Überbauungsplan grösstenteils unterirdisch in derAutoeinstellhalle angeordnet. 3 Die genaue Lage undAnzahl der Parkplätze innerhalb einer Bauetappe ist im Rahmen von Baugesuchen festzulegen.

Art. 18 Kanalisation und Werkleitungen

1 Das gesamte Quartierplangebiet ist erschlossen. Die detaillierte Planung von Kanalisati­ on, Haustechnik und Wärmeversorgung hat im Rahmen von Baugesuchen inAbsprache mit der Stadt zu erfolgen.

Art. 19 Kehricht

1 Für die Kehrichtabfuhr sind, inAbsprache mit dem Tiefbauamt, im Bereich des im Über­ bauungsplan bezeichneten Standortes Sammelcontainer vorzusehen.

F.

Art. 20 Energie

Grundsatz

1 Die einzelnen Bauten sollen eine gute Energiebilanz aufweisen. Die Wärmedämmung hat - mitAusnahme der kontrollierten Wohnungslüftung - den Minergie-Anforderungen für Neubauten zu entsprechen. 2 Die Wärmeerzeugung im Quartierplangebiet soll durchAbwärmenutzung aus der Kanali­ sation in der Herblingerstrasse, durch Erdwärme oder andere erneuerbare Energiequellen erfolgen. Die detaillierte Festlegung von Energiebedarf und Wärmeerzeugung hat im Rahmen von Baugesuchen (Wärmedämm-Nachweis) zu erfolgen.

G.

Bepflanzung

Art. 21 Bepflanzung

1 Mögliche Lagen von Bepflanzungen wie Hecken, Stauden, Sträucher, Böschungs­ bepflanzung und Baumreihe sind im Erschliessungs- und Umgebungsplan festgelegt. 2 Es sind in erster Linie einheimische und standortgemässe Pflanzen zu verwenden.

6

Quartierplan Glockengut 1 . Etappe Quartierplanvorschriften

3 Es ist eine umweltschonende Pflege anzustreben. 4 Die Flachdächer der Baubereiche Hauptgebäude sind zu begrünen. 5 Stützmauern sind zurückhaltend einzusetzen. Sie sind in Beton oder als Steinkorbmauern auszuführen und nach Möglichkeit zu begrünen. Die max. Höhe beträgt 1.50 m. 6 Die detaillierte Gestaltung der Umgebung wird im Rahmen von Baugesuchen im Umge­ bungsgestaltungsplan festgelegt.

Art. 22 Spiel- und Gemeinschaftsflächen

1 Die Spiel- und Gemeinschaftsflächen haben nachArt. 28Abs. 1 BauO min. 15% der ge­ samten Bruttogeschossflächen zu betragen (Nachweis im Rahmen von Baugesuchen im Umgebungsgestaltungsplan). 2 50 % der Erschliessungsflächen (Wege, Plätze) können angerechnet werden. 3 Die Kinderspielplätze sind im Bereich der im Erschliessungs- und Umgebungsplan be­ zeichneten Standorte als möglichst zusammenhängende Flächen zu erstellen.

H.

Schlussbestimmungen

Art. 23 Anmerkungen im Grundbuch

1 Der Quartierplan ist für das Grundstück, auf welches erAnwendung findet, im Grundbuch anmerken zu lassen.

Art. 24 Inkrafttreten

1 Der Quartierplan tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement des Kantons Schaffhausen in Kraft.

Schaffhausen, 11. Mai 2007 /26. Juli 2007 Der Projektverfasser bergamini nema architekten gmbh Steigstrasse 51 8200 Schaffhausen

7

Quartierplan Glockengut 1 . Etappe Quartierplanvorschriften

Anhang 1 1 Berechnung des Parkplatzbedarfs nach Parkplatzverordnung vom 05.06.1990. Anforderungen bei max. Nutzung: Wohnnutzung: 1 Platz pro 100 m2 BGF BGF (inkl. Bonus für verdichtete Bauweise) 1 Platz pro 100.00 m2 Reduktion 20% für Gebiet im Umkreis von 300 m ab Haltestelle VBSch Totaler Parkplatzbedarf (Pflichtparkplätze)

4'807.20 m2

ergibt

48 PI.

ergibt

9 PI. 39 PI.

2 Mögliche Parkplätze nachAngaben im Überbauungs- sowie Erschliessungs- und Umge­ bungsplan: -Autoeinstellhalle

ca. 50 PI.

3 Die genaueAnzahl der zu erstellenden Parkplätze wird auf Basis der obigen Berech­ nungsweise im Baugesuch festgelegt.

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