Nutzungsplanung (2007) Änderung GB 32, 996

Zoning plan · Ramsen

Document

Number
2/18
Kind
Zoning plan
Commune
Ramsen
Canton
Schaffhausen
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Kt. RR
Adopted
Jan 21, 2014
In force since
Jan 21, 2014

Map

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 21. Januar 2014

Protokoll-Nr. 2/18

Ramsen, Zonenplanänderung Parzellen GB Nr. 32/996; Genehmigung I.

Die bisherige Parzelle GB Nr. 32 umfasst zwei verschiedene Bauzonen, ein Teil ist der Wohnzone W2 zugewiesen, der andere Teil der Wohn- und Gewerbezone WG3. Dazu verläuft die bestehende Zonengrenze quer durch bestehende Gebäude. Die Planung einer sinnvollen Erweiterung der bestehenden Gebäude der Stiftung «Ilgenhalde» wird durch die vorgenannten Umstände verunmöglicht.

Die Gemeindeversammlung Ramsen hat nun am 4. Dezember 2013 eine Zonenplanänderung, umfassend die Umzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 32 von der Wohnzone W2 in die Wohn- und Gewerbezone WG3, beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 13. Dezember 2013 bis 3. Januar 2014. Es ist kein Rekurs eingegangen. Mit Schreiben vom 7. Januar 2014 ersucht der Gemeinderat Ramsen um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.

II. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

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2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen gegen die Änderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

III. Auf Antrag des Baudepartements wird

b e s c h l o s s e n :

1.

Die von der Gemeindeversammlung Ramsen am 4. Dezember 2013 beschlossene Zonenplanänderung, umfassend die Umzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 32 von der Wohnzone W2 in die Wohn- und Gewerbezone WG3, wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: –

Gemeinderat 8262 Ramsen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)

–

Baudepartement ([email protected])

–

Rechtsdienst des Baudepartements ([email protected])

–

Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten ([email protected])

–

Grundbuchamt ([email protected])

–

Amt für Grundstückschätzung ([email protected])

–

Bauinspektorat ([email protected])

–

Finanzkontrolle ([email protected])

–

Finanzverwaltung ([email protected])

DER STAATSSCHREIBER:

Dr. Stefan Bilger

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