QP Morgen
Special-use plan · Dörflingen
Document
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Neighbourhood plan
- Commune
- Dörflingen
- Canton
- Schaffhausen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde
- Approved by
- Kt. BD
- Adopted
- Jan 27, 2006
- In force since
- Jan 27, 2006
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Text
Kanton Schaffhausen Baudepartement Regierungsgebäude CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
Telefon 052 632 7:3 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]
Dörflingen; Quartierplan "Mor gen", Genehmigung
Schaffhausen,27.Januar2006
Verfügung 1. Der. Gemeinderat Dörflingen hat am 6. Dezember 2005 'deri Quartierplan " Morgen" be schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 9. Dezember bis 31. Dezember 2005. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 7. Dezember 2005 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2005 ersucht der Gemeinderat Dörflingen um Genehmi gung des Quartierplanes "Morgen" durch das Baudepartement.
II. 1. Quartierpläne und deren Änderungen bedürfer;i gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmi gungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässig keit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Quartierplan öffentlich aufge legt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benach richtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Quartierplan "Morgen" vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. 3. Der Einlenker der neuen Erschliessungsstrasse in die Kantonsstrasse ist in Zusam menarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt auszuführen.
111. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1. Der vom Gemeinderat Dörflingen am 6. Dezember 2005 beschlossene Quartierplan "Mor gen" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8239 Dörflingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz - Amt für Grundstückschätzung
· Baudep�ßent des Kqn}Of)s' Schaffhausen Der l\l�irrl' (eher
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P'��ns-Peter Lenherr JRegierungspräsident
- Quartierplan "Morgen" (3-fach)
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