Nutzungsplanung (2005) Änderung Birchbühl

Zoning plan · Siblingen

Document

Number
13/237
Kind
Zoning plan
Commune
Siblingen
Canton
Schaffhausen
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Kt. RR
Adopted
Apr 8, 2008
In force since
Apr 8, 2008

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 8. April 2008

Protokoll-Nr. 13/237

Siblingen; Zonenplanänderung «Birchbühl» und Änderung Bauordnung (Art. 45, 46 und 47); Genehmigung

1.

Die Gemeindeversammlung Siblingen hat am 27. November 2007 die Zonenplanänderung «Birchbühl», umfassend die Umzonung von der Zone «Materialabbauzone» in eine «Materialabbau- und Deponiezone» und die Einzonung von Landwirtschaftszone und Wald in die

«Materialabbau- und

Deponiezone» sowie die

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Umzonung von Wald

in eine

«Materialabbau- und Reservedeponiezone», und die Änderung der Bauordnung (Art. 45, 46 und 47) beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 8. Dezember bis 27. Dezember 2007. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 19. Januar 2008 ersucht der Gemeinderat Siblingen um Genehmigung der Zonenplanänderung «Birchbühl» und der Änderung der Bauordnung (Art. 45, 46 und 47) durch den Regierungsrat. II. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen und Änderungen der Bauordnung der Genehmigung des Regierungsrates.

Im

Genehmigungsverfahren

prüft

der

Regierungsrat

die

Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen befasst. 2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung «Birchbühl» und die Änderung der Bauordnung (Art. 45, 46 und 47) rechtmässig zustande gekommen sind. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die Änderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen die Zonenplanänderung und

die

Änderung

der

Bauordnung

vorgebracht.

Hingegen

Zonenplanänderung die nachstehende Korrektur anzubringen.

ist

bei

der

3.

Die Grenzen im Zonenplan sind korrekt. Einzig die Darstellung einer kleinen Fläche ist falsch. Bei der in der Beilage rot schraffierten Fläche handelt es sich, auch wenn die Fläche zurzeit nicht bestockt ist, um Wald. Deshalb muss diese bezeichnete Fläche im Zonenplan grün angelegt werden. Die Gemeinde hat dies noch nachzuholen. Da es sich hierbei aber nur um eine Sache der Darstellung handelt, die von der eigentlichen Zonenplanänderung nicht betroffen ist, kann die nachgesuchte Genehmigung somit erteilt werden.

111. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n: 1.

Die von der Gemeindeversammlung Siblingen am 27. November 2007 beschlossene Zonenplanänderung «Birchbühl», umfassend die Umzonung von der Zone «Materialabbauzone» in eine «Materialabbau- und Deponiezone» und die Einzonung von Landwirtschaftszone und Wald in die «Materialabbau- und Deponiezone» sowie die Umzonung von Wald in eine «Materialabbau- und Reservedeponiezone» und die Änderung der Bauordnung (Art. 45, 46 und 47) werden genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat 8225 Siblingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt). - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartementes - Bauinspektorat - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten. - Kantonsforstamt - Grundbuchamt - Kant. Labor - Landwirtschaftsamt und Melioration - Vermessungsamt - Sekretariat Departement des Innern - Tiefbauamt

- KNHK

- Kantonsarchäologie - Koordinationsstelle für Umweltschutz - Amt für Grundstücksschätzung

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