BLP ganze Gemeinde 2015
Special-use plan · Wilchingen
Document
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Wilchingen
- Canton
- Schaffhausen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde
- Approved by
- Kt. BD
- Adopted
- Sep 14, 2015
- In force since
- Sep 14, 2015
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Text
Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]
Wilchingen, neue Baulinienpläne und Aufhebung sämtlicher alten Baulinienpläne; Genehmigung Schaffhausen, 14. September 2015
Verfügung 1. Da die Handhabung der vielen diversen Baulinienpläne in der Gemeinde Wilchingen unüber sichtlich wurde,. hat der Gemeinderat Wilchingen am· 11. November 2014 zwei neue, zusam mengefasste Baulinienpläne («Dorf» und «Unterneuhaus») beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 13. März bis 17. April 2015. Die betroffenen Grundeigentümer Wurden mit einge schriebenem Brief vom 23. März 2015 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 29. Juli 2015 ersucht der Gemeinderat Wilcliingen um Genehmigung der neuen Baulinienpläne, unter gleichzeitiger Aufhebung aller bisherigen Baulinienpläne, durch das Baudepartement.
II. 1.
Baulin_ienpläne und deren Änderung bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Geneh migungsverfahren prqft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmäs sigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit ·raumwirksamen Aufgaben betrauten kantona len Amtsstellen befasst.
2.
Die Prüfung hat ergeben„ dass die neuen Baulinienpläne «Dorf». und «Unterneuhaus» rechtmässig zustande.gekommen sind. Nach dem Seschluss durch den Gemeinderat · wurden. die Baulinienpläne öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen gegen die neuen Baulinienpläne vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. III.
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Demgemäss wird v e r f ü g t:· 1.
Die vom Gemeinderat Wilchingen am 11. November 2014 beschlossenen neuen Bauli nienpläne· «Dorf» und «Unterneuhaus», werden genehmigt.
· 2.
Gleichzeitig werden sämtliche ·bisherigen Baulinienpläne der Gemeinde Wilchingen a_ufgehoben.
3.
Mitteilungen ah: - Gemeinderat, 8217 Wilchingen.(die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) B9udepartement °""· Rechtsdienst Baudepartement - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt Strassen Bauinspektorat - Amt für Geoinformation Amt für Grundstückschätzungen - EKS AG, Rheinstrasse. 37, 8200 Schaffhausen -
Dr. Reto Dubach, Regierungsrat · Baulinienpläne «Dorf» (4-fach) «Unterneuhaus» (4-fach)
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