KbS Nr. 215: Rüdlingen Fallentor

Register of contaminated sites · Rüdlingen

Document

Number
215
Kind
Register of contaminated sites
Commune
Rüdlingen
Canton
Schaffhausen
Level
Cantonal
Approved by
Kt. IKL
Adopted
Feb 13, 2003
In force since
Feb 13, 2003

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Text

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

Grundbuch-Nr.:

694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

13.02.2003

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Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Technische Untersuchung, 08.12.2000

KBS-Nr: 215

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

KBS-Nr: 215

Grundbuch-Nr.:

695, 694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

03.04.2003

Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Kiesgrube Fallentor Erweiterung Umweltverträglichkeitsbericht 1. und 2. Stufe, Festsetzung einer Materialabbauzone, Rodungsgesuch und Abbaugesuch, 1997 // Hydrogeologische Untersuchungen, Monitoring-System, Kiesgrube Fallentor, 2000

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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